Recht auf gute Luft

Über eine Million Schweizerinnen und Schweizer reagieren bereits bei geringen Grenzwertüberschreitungen mit ozonbedingten Beschwerden wie Augenbrennen, Asthma,

Gute Luft als Menschenrecht

Freies Atmen frischer Luft ist ein Menschenrecht. Doch die Politik und Behörden kommen ihrer Pflicht nicht nach, die Menschen vor übermässiger Schadstoffbelastung zu schützen. Greenpeace will das ändern.

Seit über 20 Jahren soll die Schweizer Luftreinhalteverordnung dafür sorgen, dass die Menschen keine gesundheitsgefährdenden Mengen schädlicher Stoffe einatmen müssen. Doch immer noch herrscht dicke Luft: die Grenzwerte für Ozon, Feinstaub und Stickoxide werden regelmässig überschritten.

Das führt zu Atemwegserkrankungen, Herz- Kreislauf-Problemen oder Asthma und beeinträchtigt so die Arbeitsfähigkeit und die Lebensqualität vieler Menschen. Bund und Kantone unternehmen eindeutig zu wenig, um die bestehenden Schutznormen endlich durchzusetzen; der dauernde Gesetzesbruch bleibt für die Verursacher ohne Konsequenzen.

Greenpeace unterstützt deshalb Betroffene bei ihrem Kampf gegen die Untätigkeit der Politik und Behörden. Juristische Klagen gegen verschiedene Kantone und den Bund machen einen «Anspruch auf gesunde Luft» geltend. Ein solches Recht auf gute Luft lässt sich aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 8 EMRK) und der Schweizer Umweltschutzgesetzgebung ableiten.

«Gesundheits- und klimapolitisch muss gerade beim Ölverbrauch und insbesondere im Strassenverkehr ein radikales Umdenken stattfinden, wenn wir es mit dem in der Verfassung verankerten Recht auf körperliche Unversehrtheit ernst meinen, »

meint Cyrill Studer, Verkehrsexperte bei Greenpeace.

 


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