Seit Juni 2006 kämpfen zehn Betroffene mit Unterstützung von Greenpeace für das Recht auf gute Luft. Dies nachdem die seit über zwei Jahrzehnten bestehende Luftreinhalteverordnung noch in keinem Jahr eingehalten wurde. Nach mehreren eingereichten Rechtsschriften bei verschiedenen Gemeinden, Kantonen und beim Bund ist ein erster juristischer Erfolg eingetreten: Das Regierungsstatthalteramt Bern heisst eine Beschwerde eines Berner Asthmatikers gut.


Greenpeace Aktion «Recht auf gute Luft» am Bundeshaus in Bern vom 12. Juni 2006. ©Greenpeace/Ex-Press/Adair

Zürich. Im November 2006 forderte der Berner seine Wohnstadt auf, zusätzliche Massnahmen zu Gunsten guter Luft zu treffen, da sich seine Asthma-Erkrankung in Zeiten erhöhter Luftbelastungen verschlechtere. In ihrer Verfügung vom April 2007 hielt die Stadt Bern fest, mangels hinreichendem schutzwürdigem Interesse nicht auf die Anträge des Berner Asthmatikers einzutreten. Die darauf eingereichte Beschwerde wies die Stadt Bern im Juni 2007 ab.

Die Klagenden und Greenpeace Schweiz sehen mit diesem vorläufigen Entscheid ihren beschwerlichen Weg zu Gunsten des Rechts auf gute Luft bestätigt. Cyrill Studer von der Greenpeace-Verkehrskampagne sagt dazu: «Dem Recht auf gute Luft wird im Rahmen der Raucherdebatte in den Innenräumen nachgekommen. Die Politik, die Behörden und die Justiz müssen endlich auch die Aussenluft konsequent angehen, auch dann, wenn die anstehenden Massnahmen vor allem den Strassenverkehr betreffen.»

Entscheid Regierungstatthalteramt Bern (PDF 6.7 MB)

Pressemitteilung