Bei Revisionsarbeiten im Kernkraftwerk Beznau ist es erneut zu einem Zwischenfall gekommen. Bei Arbeiten im Block 2 des Kernkraftwerks Beznau ist am Montag bei zwei Mitarbeitern die gesetzlich zulässige Strahlen Jahresdosis überschritten worden. Eine gesundheitliche Gefährdung bestehe aber nicht, teilte der Stromkonzern Axpo am Montagabend mit.

Arbeiten sofort gestoppt

Als Vorbereitung für die Druckprüfung des Primärsystems hatten die zwei Mitarbeiter im unteren Bereich des Reaktordruckbehälters eine Überwachungskamera installiert, wie es in einer Medienmitteilung heisst. Gleichzeitig wurden von anderen Leuten Führungsrohre der Kerninstrumentierung in eine abgeschirmte Zone des Primärsystems gebracht. Dies führte für die beiden Mitarbeiter zu einer erhöhten Personendosis, worauf die betreffenden Arbeiten sofort gestoppt wurden.

Laut Strahlenschutzverordnung ist in der Schweiz für beruflich strahlenexponierte Personen eine Jahresdosis von 20 Millisievert zugelassen. Bei den beiden Mitarbeitern liegen die gemessenen Werte bei 37.8 bzw. 25.4 Millisievert. Die genauen Umstände des Vorfalls werden derzeit untersucht. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI ist über den Vorfall informiert worden.

(Quelle: Tagesanzeiger, 03.08.2009)

Greenpeace Atom-Fachmann Leo Scherer sagt dazu: «Offensichtlich sind die Betreiber des AKW Beznau nicht im Stande die elementaren Sicherheitsvorschriften für ihre Angestellten einzuhalten, und dies nach 40 Jahren – nicht gerade Vertrauen erweckend für eine Industrie, die einen Ausbau von Atomkraftwerken anstrebt.»