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Dienstag, 15. Mai 2012
Greenpeace-Kampagne «Save The Amazon» in Bern vor der brasilianischen Botschaft am Montag (14.05.2012). Foto: Heike Grasser

Dienstag, 15. Mai 2012
Greenpeace-Kampagne «Save The Amazon» in Bern vor der brasilianischen Botschaft am Montag (14.05.2012). Foto: Heike Grasser

Dilma Rousseff, die Präsidentin von Brasilien, versuchte vergangene Woche den Eindruck zu erwecken, sie setze sich tatkräftig für den Schutz des Amazonas ein, indem sie gegen Teile des neuen brasilianischen Waldgesetzes ihr Veto eingelegt hat. Die Wirklichkeit sieht allerdings anders aus.

Am Montag veröffentlichte die Regierung Rousseff endlich den Wortlaut des durch Teilvetos und Änderungen modifizierten Gesetzes. Das Analysieren des Textes beanspruchte, da es sich bei der Intervention der Präsidentin um alles Andere als ein einfaches Veto handelte, einiges an Zeit und Anstrengung. Und machen wir uns nichts vor: Was da geschrieben steht, tönt gar nicht gut!

Unsere Textanalyse kommt zum Schluss, dass Dilma Rousseff nichts getan hat, um den Schutz des Regenwaldes am Amazonas zu verbessern. Vielmehr stellt ihr «Teilveto» für den Amazonas einen weiteren Tiefschlag seitens einer Regierung dar, die systematisch alle Massnahmen zum Schutz der Umwelt demontiert—und das bloss wenige Wochen vor dem UNO-Erdgipfel «Rio+20» an dem sich Brasilien als grüner Gastgeber profilieren will.

Nachstehend in verständlicher Sprache ein Blick auf die von Präsidentin Rousseff geforderten Änderungen am revidierten Waldgesetz und wie sie sich in der Praxis auswirken werden:

Amnestie

Am vergangenen Freitag behauptete die Regierung, die Amnestieklausel für zurückliegende Forstverbrechen abgewiesen zu haben, doch aus dem Text, der am Montag veröffentlicht wurde, ist zu ersehen, dass das nicht stimmt!

Die Amnestie für illegale Abholzungen vor dem Juli 2008 ist immer noch Teil des Pakets. Die Fehlbaren müssen keine Busse bezahlen und, noch viel schlimmer, sind nicht verpflichtet, die abgeholzten Landstriche wieder aufzuforsten.

Diese Amnestie für illegale Abholzungen gilt für alle Grundstücke mit bis zu 4 Modulen (1 Modul im Amazonas beträgt ca. 100 Hektaren), ungeachtet des sog. «Haushaltsproduktionsmodells».

Ohne ausdrückliche Erwähnung des «Haushaltsproduktionsmodells» ist nicht klar, ob es sich beim Besitzer eines Grundstückes um einen Kleinbauern oder um einen Grossbauern mit mehreren Grundstücken handelt. Im Endeffekt bedeutet dies, dass alle (einschliesslich die grossen illegalen Abholzer) von der Amnestieklausel profitieren können.

Verkleinerung des gesetzlichen Schutzanteils

Unter dem bisherigen Waldgesetz mussten Landbesitzer auf ihrem Grundbesitz einen flächenmässigen Anteil von 80 Prozent Wald als gesetzlich festgelegte Reserve erhalten; unter dem revidierten Gesetz in nun in gewissen Fällen eine Verkleinerung der gesetzlichen Reserve möglich.

In Bundesstaaten, die zu mehr als 65% bewaldet sind, dürfen Landwirtschafts-
betriebe fortan den Waldanteil auf ihrem Grundbesitz von 80% auf 50% senken. Das ist unserer Meinung nach völlig unannehmbar.

Der Staat Amapá ist von dieser Bestimmung ganz besonders betroffen. In diesem Staat wurde der Regenwald bisher weitgehend erhalten. Aufgrund der veränderten Rechtslage könnte sich Amapá nun plötzlich mit massiven Waldverlusten konfrontiert sehen. Mit anderen Worten: Die besten Waldschützer trifft es am härtesten.

Weniger Waldschutz für Hügel und Flussufer

Das neue Forstgesetz führt zur verstärkten Abholzung von Hügeln und Flussufern, indem es Bauern und Viehzüchtern die Inbetriebnahme dieser bisher geschützten Gebiete erlaubt.

Unzureichendes ländliches Umweltregister

Unter dem neuen Gesetz ist für den Eintrag in das ländliche Umweltregister, das obligatorische Grundbuch für ländliche Grundstücke, bloss noch eine einzige Koordinate erforderlich; bisher musste das Grundstück zu diesem Zweck vermessen und kartiert werden.

Dadurch werden Vollzug und Überwachung der Waldschutzbestimmungen so gut wie unmöglich gemacht. Wenn die Grenzen eines Grundstücks nicht bekannt sind, kann nicht überprüft werden, ob ein Bauer den vom Gesetz vorgeschriebenen Waldanteil respektiert und nicht mehr als erlaubt abgeholzt hat. 

Zudem soll die amtliche Eintragung dezentralisiert werden. Unter dem neuen Gesetz sind die Gemeinden für die Registrierung zuständig. Darunter leidet die Transparenz, denn der umfassende Zugang zu den entsprechenden Daten wird dadurch erschwert oder verunmöglicht.

Was nun?

Alles in allem wird das aufgeweichte Waldgesetz die Abholzung beschleunigen. Brasilien hat eine einmalige Gelegenheit verpasst zu zeigen, dass wirtschaftliche Entwicklung und Umweltschutz durchaus Hand in Hand gehen können.

Unser Kampf für den Wald geht weiter. Mehr als 300’000 Brasilianer haben bereits eine Petition für ein „Null-Entwaldungsgesetz“ unterschrieben, das dem Amazonas umfassenden Schutz gewähren würde. Wir können sie unterstützen.

Greenpeace fordert Präsidentin Rousseff auf, dem brasilianischen Volk Gehör zu schenken und Brasilien auf den Pfad der nachhaltigen Entwicklung zu führen. Nur dann kann sie wirklich als globale Führungskraft für nachhaltige Entwicklung gelten und als Präsidentin, die sich für die Anliegen der brasilianischen Bevölkerung einsetzt.

 


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