Update: Jetzt ist es offiziell! Das Urteil zeigt seine Wirkung: Japan wird 2014 KEINE Walfängerflotte ins Südpolarmeer aussenden. Zudem hat Japans grösster Online-Supermarkt «Rakuten», Walfleisch aus dem Sortiment gestrichen


Ein Meilenstein für den Meeresschutz: Heute Vormittag haben die Richter des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag entschieden, den bestehenden wissenschaftlichen Walfang Japans in der Antarktis zu beenden! Dieses Urteil ist bindend: Australien hatte den Fall vor das Gericht gebracht und sich ebenso wie Japan bereits im Vorfeld verpflichtet, dem Urteil Folge zu leisten. Jetzt muss die japanische Walfangflotte eingemottet und das Fangschiff verschrottet werden. Jeder weitere Versuch der japanischen Regierung, das Walfangmoratorium zu umgehen, wäre unethisch, unzeitgemäss und unwirtschaftlich. Walfang gehört nicht ins 21. Jahrhundert, sondern ins Geschichtsbuch!

Was bisher zum Urteil bekannt ist:

  • Das heutige Urteil bezieht sich nur auf das wissenschaftliche Walfangprogramm Japans im Südpolarmeer.  Das bedeutet, der japanische Walfang im Nordpazifik bleibt davon unberührt – und dort werden jährlich auch hunderte Wale geschossen.
  • Nach wie vor darf Wissenschaftswalfang betrieben werden. Allerdings müssen dabei tatsächlich wissenschaftliche Daten herauskommen. Das bedeutet: Japan könnte ein neues Wissenschaftsprogramm aufsetzen und weiter Wale in der Antarktis jagen.
  • Teil der Gerichtsanalyse war, ob das Ziel des japanischen Wissenschaftswalfangs auch durch nichttödliche Methoden hätte zustande kommen können. Dies haben die Wissenschaftler nach Meinung des Gerichtes nicht genug geprüft.
  • Nach Ablauf des vorangegangenen Programms wurden die Fangzahlen für Minke-Wale um 100% erhöht. Außerdem kamen Finn- und Buckelwale hinzu. Es gibt keine Erklärung für die Erhöhung der Abschussquoten. Die Quote für Finnwale war zu klein, um die wissenschaftlichen Ziele zu erreichen.
  • Deit Jahren wurden die gesetzten Abschussquoten nicht erreicht, trotzdem behauptet Japan, die gesetzten Ziele zu erreichen.
  • Offensichtlich hatten bei der Quotenfestsetzung ökonomische Gründe eine Rolle gespielt.

Diese Fakten haben zu dem Gerichtsurteil geführt.

Walfang unter dem Deckmantel der Wissenschaft

Der von Regierungsseite subventionierte Walfang in der Antarktis dient keinen wissenschaftlichen Zwecken; er wurde kommerziellen Gründen betrieben. Die Fakten sprechen für sich:

  • Das japanische Walfangprogramm hat bis heute keine anerkannten wissenschaftlichen Daten hervorgebracht.
  • Den Japanern ist der Appetit auf Walfleisch längst vergangen! Massenweise Walfleisch lagert unverkauft in Japans Kühlhäusern. Eine Umfrage der japanischen Tageszeitung Asahi belegt, dass Walfleisch in Japan keineswegs Teil der herkömmlichen Ernährung ist.
  • Umfragen von Greenpeace Japan zeigen, dass bis zu 80 Prozent der Befragten den Walfang nicht befürworten. 85 Prozent gaben an, dass sie gar nicht wussten, dass bedrohte Tierarten von der japanischen Flotte in der Antarktis getötet würden.
  • Und nicht zu vergessen, dass es Beweise dafür gibt, dass Japan ärmere Länder bezahlt, damit diese auf UN-Ebene ihre Stimme für den Fortbestand des japanischen Walfangprogramms geben. Diese Praxis nennt sich «vote consolidation».

Ungeachtet dieser Fakten ging die Jagd auf Wale in der Antarktis bisher weiter. Seit 1930 jagte Japan in diesen Gewässern – rund 6.000 Kilometer entfernt von der eigenen Küste. Seit rund 25 Jahren geschah dies unter dem Deckmantel der Wissenschaft. Die japanische Regierung bezieht sich auf eine lange Walfangtradition. Eine Tradition, in die sich die Internationale Gemeinschaft offensichtlich nicht einmischen sollte, ginge es nach der japanischen Regierung. Glücklicherweise hat die australische Regierung genau das – erfolgreich! – gemacht: Sie hat bereits 2010 den ersten Fall gegen Japan aufgerollt. Seit Juni 2013 musste sich die japanische Regierung nun vor dem internationalen Gerichtshof in Den Haag verantworten. Das heutige Urteil bedeutet hoffentlich das endgültige Aus für den japanischen Walfang in der Antarktis.

Schlupflöcher beim Walfangverbot

Schlupflöcher beim Walfangverbot

Tatsache ist, dass die internationale Walfangkommission den Fang und die Tötung von Walen auf See für kommerzielle Zwecke verbietet. Die japanische Walfangindustrie nutzt jedoch ein Schlupfloch; die Walfänger berufen sich auf Artikel 8 der Internationalen Konvention zur Regulierung des Walfangs. Demnach dürfen sie Wale zu wissenschaftlichen Zwecken töten und die Nebenprodukte dieser Forschung, also das Walfleisch, verkaufen. Auch Norwegen und Island haben sich geschickt aus der Affäre gezogen und setzen ihre Jagd auf Wale fort. Greenpeace arbeitet hierzulande daran, ein gesetzliches Verbot von Walfleischtransporten zu erwirken, um den Walfängern diesen Handelsweg abzuschneiden.  Wir werden uns weiterhin gemeinsam mit anderen Meeresschutzorganisationen weltweit für ein Ende des Walfangs einsetzen.