Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gibt grünes Licht für die Beschwerde der KlimaSeniorinnen und vier Einzelklägerinnen gegen die Schweiz und verleiht dem Fall Priorität. Die Schweizer Klimaklage ist der zweite Klimafall am Gerichtshof, der verhandelt wird. Die Hoffnung bei den KlimaSeniorinnen ist gross. 

Medienmitteilung von den KlimaSeniorinnen Schweiz und Greenpeace Schweiz

Die KlimaSeniorinnen und vier Einzelklägerinnen haben beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Beschwerde eingereicht, weil die Schweiz zu wenig konsequent gegen die Erderhitzung vorgeht und ältere Frauen damit ungenügend vor den Folgen der Klimakrise schützt (siehe auch Box). Mit der Zustellung der Beschwerde an die Schweizer Regierung und der Aufforderung zur Stellungnahme nimmt die Klimaklage der KlimaSeniorinnen eine erste grosse Hürde, die im Durchschnitt der vergangenen Jahre nur rund 5 Prozent der Beschwerden aus der Schweiz nehmen. 

Dementsprechend hoffnungsvoll ist Rosmarie Wydler-Wälti, Co-Präsidentin der KlimaSeniorinnen. «In der Klimakrise muss die Schweiz mit wirkungsvollen Klimaschutzmassnahmen unsere Rechte auf Leben und Gesundheit schützen. Wir wünschen uns, dass der Gerichtshof dies anerkennt.» Georg Klingler, Klimaexperte bei Greenpeace Schweiz, ergänzt: «Wir begrüssen, dass sich die Schweiz nun endlich zu den Argumenten der KlimaSeniorinnen wird äussern müssen. Wir hoffen, dass der EGMR letztlich die Frage beantwortet, ob Staaten durch einen unzureichenden Klimaschutz Menschenrechte verletzen.» Greenpeace Schweiz unterstützt die KlimaSeniorinnen seit Beginn. 

Der EGMR hat die Schweiz aufgerufen, eine Stellungnahme einzureichen. Die Stellungnahme hat sich ausdrücklich auch mit dem Recht auf Leben und Gesundheit der Seniorinnen zu befassen. Zuständig für die Beantwortung ist das Bundesamt für Justiz, bis am 16. Juli 2021 muss dessen Antwort in Strassburg eintreffen. Gleichzeitig haben Drittparteien die Möglichkeit, beim Gerichtshof einen Antrag für eine sogenannte «Third Party Intervention» zu stellen. Dabei können Personen oder Organisationen, die nicht selbst am Verfahren beteiligt sind, dem Gericht Informationen zukommen lassen, um es bei seiner Entscheidung zu unterstützen. 

Klimaklagen auf Erfolgskurs  

Die Schweizer Klimaklage ist der zweite Klima-Fall am Gerichtshof, der verhandelt wird. Ende vergangenen Jahres hat der EGMR für die Klimaklage von sechs jungen Menschen aus Portugal grünes Licht gegeben. Sie werfen der Schweiz und 32 anderen Ländern vor, die Klimakrise verschärft und damit die Zukunft ihrer Generation gefährdet zu haben. Der EGMR räumte der Beschwerde aufgrund der Wichtigkeit und Dringlichkeit der aufgeworfenen Fragen Priorität ein. 

Im Februar konnte die Klimabewegung in Frankreich einen historischen Sieg feiern: Ein französisches Gericht hat entschieden, dass die Untätigkeit des französischen Staates bezüglich Klimaschutz illegal ist. Die Klimaklage, hinter der unter anderem Greenpeace Frankreich steht, wurde von mehr als zwei Millionen französischen Bürger*innen unterstützt. Vor mehr als einem Jahr bestätigte zudem das Oberste Gericht in Den Haag ein Urteil des Bezirksgerichts vom Juni 2015, wonach die Niederlanden bis Ende 2020 die CO2-Emissionen um 25 Prozent im Vergleich zu 1990 gesenkt werden müssen.


Die Klimaklage der KlimaSeniorinnen

2016 gelangten die KlimaSeniorinnen und vier Einzelklägerinnen an den Bund und ersuchten um einen verstärkten Klimaschutz zum Schutz ihrer Grundrechte auf Leben und Gesundheit. Sie stiessen nicht auf Gehör, und auch das Bundesverwaltungsgericht sowie das Bundesgericht wiesen in der Folge ihre Beschwerden ab. Deshalb reichten die KlimaSeniorinnen im November 2020 ihre Klimaklage resp. Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR in Strassburg ein. Die Seniorinnen rügen in ihrer Beschwerde die Verletzung ihres Rechts auf Leben und Gesundheit, des Rechts auf ein faires Verfahren vor einem Gericht und des Rechts auf eine wirksame Beschwerde vor einer innerstaatlichen Instanz. In einem offenen Brief an den Bundesrat beschreiben die KlimaSeniorinnen ihre Beweggründe für ihre Beschwerde gegen die Schweiz. Weitere Informationen: https://klimaseniorinnen.ch/ 


Bildmaterial

Bildmaterial zum Gang der KlimaSeniorinnen vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR nach Strassburg finden Sie in der Mediendatenbank https://media.greenpeace.org/collection/27MDHUGOQ6V


Kontakte

Deutsch

  • Rosmarie Wydler-Wälti, Co-Präsidentin des Vereins KlimaSeniorinnen, 061 302 96 35, [email protected] 
  • Cordelia Bähr, Rechtsanwältin der KlimaSeniorinnen, 078 801 70 34, [email protected] 
  • Martin Looser, Rechtsanwalt der KlimaSeniorinnen, 079 481 76 88, [email protected] 
  • Georg Klingler, Leiter Klima Greenpeace Schweiz, 079 785 07 38, [email protected] 

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