{"id":11905,"date":"2013-10-24T00:00:00","date_gmt":"2013-10-23T22:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/master.greenpeace.ch\/beitrag\/11905\/gentech\/"},"modified":"2019-05-30T11:15:59","modified_gmt":"2019-05-30T09:15:59","slug":"gentech","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.greenpeace.ch\/de\/story\/11905\/gentech\/","title":{"rendered":"Gentech"},"content":{"rendered":"<p><b>Das Moratorium f\u00fcr den kommerziellen Anbau gentechnisch ver\u00e4nderter Pflanzen endet 2017. Vieles spricht f\u00fcr ein generelles Verbot, aber Wirtschaft und Wissenschaft stemmen sich vehement dagegen.<\/b><\/p>\n<div>\n<p><strong><em><em>Essay von Luigi D\u2019Andrea, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, und Fabien Fivaz, Pr\u00e4sident von StopOGM<\/em><\/em><\/strong><\/p>\n<p><a class=\"pdf\" title=\"Artikel als PDF downloaden\" href=\"https:\/\/www.greenpeace.ch\/wp-content\/uploads\/2017\/01\/GentechGP_3_13_D_Web_Einzelseiten-2.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">&gt;Artikel im lesefreundlichen Magazinformat als PDF downloaden (300KB)<\/a><\/p>\n<\/p>\n<div class=\"events-box big-box left\">\n<div class=\"frame\">\n        <a class=\"open-img EnlargeImage\" href=\"https:\/\/www.greenpeace.ch\/static\/planet4-switzerland-stateless\/2019\/05\/8ea356d8-8ea356d8-1310_gentech.jpg\" title=\"\"><br \/>\n            <img decoding=\"async\" id=\"ctl00_cphContentArea_Property3_ctl00_ctl04_Image1\" class=\"Thumbnail\" src=\"https:\/\/www.greenpeace.ch\/static\/planet4-switzerland-stateless\/2019\/05\/8ea356d8-8ea356d8-1310_gentech.jpg\" alt=\"\" style=\"border-width:0px;\"><\/p>\n<p>        <\/a>\n    <\/div>\n<div class=\"events-content no-title\">\n        <span class=\"date\"><\/span><br \/>\n        <strong><\/strong><\/p>\n<p>\n            Bern-Z\u00fcrich, 24. August 2009: An der Bahnstrecke Bern-Z\u00fcrich haben Greenpeace-Aktivisten im April den Schriftzug gentechfrei ges\u00e4t. Dieser ist mittlerweile gewachsen und gut sichtbar. Greenpeace fordert damit eine Verl\u00e4ngerung des Schweizer Anbau-Moratoriums von Gentech-Pflanzen. \u00a9 Greenpeace \/ Thomas Stutz\n        <\/p>\n<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0Die Auseinandersetzung um die Weiterf\u00fchrung oder Aufhebung des Schweizer Moratoriums f\u00fcr den kommerziellen Anbau von gentechnisch ver\u00e4nderten Pflanzen (GVP) wird wieder aktuell. 2005 hatten die Schweizer Stimmberechtigten in allen Kantonen mit grosser Mehrheit ein f\u00fcnfj\u00e4hriges Moratorium f\u00fcr den kommerziellen Anbau von Gentechpflanzen angenommen, gegen den Willen von Parlament und Bundesrat. Das Moratorium wurde 2010 erstmals bis Ende 2013 verl\u00e4ngert und nun erneut bis Ende 2017. Die erste Verl\u00e4ngerung sollte den Abschluss und die Analyse der Ergebnisse des Nationalen Forschungsprogramms NFP 59 \u00fcber Nutzen und Risiken der Freisetzung von GVP erm\u00f6glichen. Mit der zweiten Verl\u00e4ngerung verlangt das Parlament bis Ende 2016 eine Kosten-Nutzen-Analyse \u00fcber gentechnisch ver\u00e4nderte Organismen (GVO) und gibt sich die Zeit, allenfalls ein Gesetz \u00fcber die Koexistenz zu erlassen, um den gleichzeitigen Anbau konventioneller und gentechnisch ver\u00e4nderter Pflanzen zu regeln.<\/p>\n<p class=\"XLT1spohneEinzug\">Die politische Stimmung ist f\u00fcr Gentechpflanzen denkbar ung\u00fcnstig. Die Bev\u00f6lkerung und die B\u00e4uerinnen und Bauern sind mehrheitlich dagegen. Auch setzen alle landwirtschaftlichen Strategien des Bundes auf Qualit\u00e4t, womit GVO faktisch ausgeschlossen sind (bei vielen Schweizer Labels ist das bereits der Fall). Nun hat der Bundesrat Anfang Jahr ein Paket von gesetzgeberischen \u00c4nderungen in die Vernehmlassung geschickt, das den Anbau von GVO nach Ablauf des Moratoriums im Jahr 2018 erm\u00f6glichen soll. Es geht um eine Revision des Gentechnikgesetzes, die einen gesetzlichen Rahmen f\u00fcr gentechnikfreie Zonen schafft. Weiter soll eine Koexistenz-Verordnung erlassen werden betreffend die Bedingungen des Anbaus (Isolationsabstand zwischen konventionellen und gentechnisch ver\u00e4nderten Kulturen usw.).<\/p>\n<p class=\"XLT1spohneEinzug\">Mit Ausnahme der Wirtschaft weisen s\u00e4mtliche Stellungnahmen im Rahmen der Vernehmlassung die Aufhebung des Gentech-Verbots zur\u00fcck. Die meisten Kantone, sowie die Landwirtschafts-, Umweltschutz- und Konsumentenverb\u00e4nde wollen gar nicht erst auf die Vorlage eintreten. Aus ihrer Sicht sollte der Bundesrat auf sein Vorhaben verzichten: Die kleinr\u00e4umige und heterogene Struktur der Schweizer Landwirtschaft, die Ausrichtung der landwirtschaftlichen Produktion auf Qualit\u00e4t statt auf Quantit\u00e4t, die Kostensteigerung durch eine allf\u00e4llige Einf\u00fchrung von GVO und die ablehnende Haltung der Konsumentinnen und Konsumenten sprechen gegen die Zulassung von Gentechpflanzen. Rein technisch werden die vorgeschlagenen Isolationsabst\u00e4nde als ungen\u00fcgend beurteilt. Zudem verlangen die meisten Kantone die M\u00f6glichkeit, GVO auf ihrem Kantonsgebiet ganz zu verbieten, was im derzeitigen Entwurf nicht vorgesehen ist. Aus der Sicht von StopOGM geht es nicht an, dass grunds\u00e4tzlich eine Koexistenz von GVO und konventionellen Pflanzen eingef\u00fchrt wird, wobei die M\u00f6glichkeit besteht, einfach gentechnikfreie Zonen auszuscheiden. Vielmehr muss die ganze Schweiz gentechnikfreies Gebiet bleiben. StopOGM schliesst sich der Meinung der Eidgen\u00f6ssischen Ethikkommission f\u00fcr die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH) an: Die Wahlfreiheit ist demnach kein Anspruchsrecht, sondern ein Abwehrrecht. Abwehrrecht bedeutet, dass der Staat nicht verpflichtet ist, f\u00fcr die M\u00f6glichkeit des Anbaus von GVP zu sorgen. Im Gegenteil: Landwirtschaftsbetriebe, die GVP anbauen wollen, sollen die Schaffung von Gentech-Zonen begr\u00fcnden m\u00fcssen.<\/p>\n<p class=\"XLT1spohneEinzug\">Somit steht ein definitives Verbot von GVO in der Schweiz erneut auf der Tagesordnung. Falls der Bundesrat auf seiner Absicht beharrt und eine Mehrheit im Parlament findet, stellt sich die Frage nach der Lancierung einer entsprechenden Initiative als Gegenmassnahme.<\/p>\n<p class=\"XLT1spohneEinzug\">\u00a0<\/p>\n<p class=\"XLT1spohneEinzug\"><strong>Wissenschaftliche Offensive f\u00fcr Gentech<\/strong><\/p>\n<p class=\"XLT1spohneEinzug\">\u00abGVO stellen weder f\u00fcr die Gesundheit noch f\u00fcr die Umwelt ein Risiko dar\u00bb, verk\u00fcndete der Schlussbericht des NFP 59 lauthals. Aber wie stichhaltig ist diese Aussage? Beim NFP 59 wurden die Versuche im Bereich der Biosicherheit mehrheitlich mit Weizensorten und fr\u00fchen, nicht kommerzialisierten Genmaissorten durchgef\u00fchrt, und zwar unter experimentellen Bedingungen, die nichts mit der Realit\u00e4t zu tun haben. Die Erkenntnisse aus kleinr\u00e4umigen, kurzfristigen Versuchen sind nicht auf den grossfl\u00e4chigen, langfristigen Anbau auf kommerzieller Basis \u00fcbertragbar. Es ist wissenschaftlich nicht haltbar, aus diesen Versuchen zu schliessen, GVO stellten generell f\u00fcr die Umwelt kein Risiko dar. Der Schlussbericht des NFP 59 ist im \u00dcbrigen das Produkt eines fachfremden Kommunikationsteams des Schweizerischen Nationalfonds. Unter den beteiligten Forschenden ist der Text inhaltlich umstritten.<\/p>\n<p class=\"XLT1spohneEinzug\">Gesundheitliche Aspekte, wor\u00fcber sich der Schlussbericht auch \u00e4ussert, wurden im NFP 59 gar nicht untersucht. Hier wurde lediglich die vorhandene Literatur analysiert. Das Fazit diesbez\u00fcglich f\u00e4llt indessen nicht so eindeutig aus wie der Schlussbericht. Beispielsweise ist zu lesen: \u00abDie Toxizit\u00e4tsanalysen beruhen auf Tests zur Identifikation akuter toxischer Effekte. Mittel- und langfristige Auswirkungen sind schwierig nachzuweisen, es fehlen geeignete und aussagekr\u00e4ftige Testverfahren.\u00bb<\/p>\n<p class=\"XLT1spohneEinzug\">Ende Februar 2013 erhielt das Parlament von den Akademien der Wissenschaften Schweiz (AWS) einen offenen Brief mit Titel \u00abKein schleichendes Gentechnikverbot in der Schweizer Landwirtschaft\u00bb. Das Schreiben wirft den Parlamentsmitgliedern vor, die Ergebnisse des NFP 59 nicht zu ber\u00fccksichtigen. Das Forschungsprogramm habe gezeigt, dass GVO keine h\u00f6heren Risiken f\u00fcr Umwelt und Gesundheit darstellten als herk\u00f6mmliche Pflanzen. Die AWS halten die Koexistenz f\u00fcr m\u00f6glich und sind der Ansicht, die Schweizer Landwirtschaft d\u00fcrfe sich k\u00fcnftigen Entwicklungen der Gentechnik nicht verschliessen. Obwohl das Gentech-Moratorium auf einer Volksabstimmung beruht, behaupten die Akademien der Wissenschaften, die Ablehnung von GVO durch die Bev\u00f6lkerung und die Bauern sei eine reine Annahme. Was sie aber nicht daran hindert, im gleichen Schreiben einen demokratischen Entscheid \u00fcber die Zukunft der Gentechnik in der Schweizer Landwirtschaft zu fordern. Der Brief betont weiter, ein Schweizer GVO-Verbot w\u00fcrde die Forschung insgesamt behindern.<\/p>\n<p class=\"XLT1spohneEinzug\">Kurz darauf stellten die AWS an einer Pressekonferenz im Parlament ihren neuen Bericht vor: \u00abGentechnisch ver\u00e4nderte Nutzpflanzen und ihre Bedeutung f\u00fcr eine nachhaltige Landwirtschaft in der Schweiz\u00bb. Die Strategie besteht ganz offensichtlich darin, die Gentechnik mit dem gr\u00fcnen W\u00f6rtchen \u00abnachhaltig\u00bb zu verbinden. Letztlich soll GVO absurderweise der biologischen Landwirtschaft schmackhaft gemacht werden.<\/p>\n<p class=\"XLT1spohneEinzug\">Im Brief der Akademien der Wissenschaften offenbart sich zudem eine geh\u00f6rige Portion Ignoranz gegen\u00fcber politischen Entscheidungsprozessen. W\u00fcrde sich Politik darauf beschr\u00e4nken, wissenschaftliche Schlussfolgerungen durchzuwinken, so k\u00f6nnte man die politischen Instanzen gut und gerne durch einen wissenschaftlichen Beirat ersetzen. Dass Expertenmeinungen politische Entscheide \u00fcberfl\u00fcssig machen sollen, w\u00e4re jedoch eine gef\u00e4hrliche Entwicklung. Zudem r\u00e4umen Expertinnen und Experten selbst ein, dass viele Ungewissheiten bestehen bleiben. Wissenschaftliche Befunde k\u00f6nnen daher nicht als die reine Wahrheit angesehen werden. Deutliche Worte an die Adresse der AWS seitens von Parlamentsmitgliedern blieben denn auch nicht aus. Sie forderten vertiefte Forschungen zum Thema und hielten fest: \u00abOb in der Schweiz gentechnisch ver\u00e4nderte Pflanzen angebaut werden sollen, ist kein rein technischer Entscheid und es geht auch nicht ausschliesslich um Biosicherheit. Es handelt sich um die Frage, in welcher Gesellschaft wir leben m\u00f6chten, welche Landwirtschaft und welche Lebensmittel wir wollen.\u00bb<\/p>\n<p class=\"XLT1spohneEinzug\">Biologische Landwirtschaft schliesst GVO und jegliche ins Genom eingreifenden Technologien grunds\u00e4tzlich aus. Diese international geltenden Richtlinien werden die Akademien der Wissenschaften nicht aushebeln k\u00f6nnen, auch wenn sie ihr Konzept einer \u00abnachhaltigen Gentechnologie\u00bb weiter propagieren.<\/p>\n<p class=\"XLT1spohneEinzug\">\u00a0<\/p>\n<p class=\"XLT1spohneEinzug\"><strong>Es wird Freisetzungsversuche geben<\/strong><\/p>\n<p class=\"XLT1spohneEinzug\">Das Moratorium erlaubt Freisetzungsversuche zu Forschungszwecken. Ende Januar hat die Universit\u00e4t Z\u00fcrich ein Gesuch f\u00fcr solche Versuche im Zeitraum 2014\u20132015 eingereicht. Es geht um Tests mit mehltauresistenten Genweizenlinien, die denjenigen sehr \u00e4hnlich sind, welche bereits 2008\u20132009 im Rahmen des NFP 59 untersucht wurden. Eine Million Franken Steuergelder wird der Bau des daf\u00fcr n\u00f6tigen gesch\u00fctzten Versuchsstandorts in Reckenholz ZH kosten.<\/p>\n<p class=\"XLT1spohneEinzug\">Die Freisetzungsversuche sollen zeigen, ob die Expression von Resistenzgenen unabh\u00e4ngig von der Umgebung erfolgt und ob das Einbringen von Resistenzgenen an unterschiedlichen Stellen im Genom die Funktion anderer Gene beeinflusst. Das sind jedoch Fragen, die bereits in den ersten Versuchen beantwortet wurden.<\/p>\n<p class=\"XLT1spohneEinzug\">Die Notwendigkeit von Freisetzungsversuchen und agronomischen Ertragsexperimenten ist f\u00fcr StopOGM nachvollziehbar f\u00fcr Linien, die in der Umwelt, d.h. in der Landwirtschaft, eingesetzt werden sollen. Im vorliegenden Fall betonen die Forschenden jedoch, dass die Versuche der Grundlagenforschung dienten und keine Vermarktung beabsichtigt sei. Das tun sie mit gutem Grund, denn der Mehltau ist f\u00fcr die Schweizer Landwirtschaft gar kein Problem. Tests im Gew\u00e4chshaus sind viel besser geeignet, um die genetische Stabilit\u00e4t einer gentechnisch ver\u00e4nderten Linie zu analysieren. Unter diesen Bedingungen ist die Umgebung genau kontrolliert und es k\u00f6nnen direkte Kausalzusammenh\u00e4nge zwischen der Variation eines Faktors und den Auswirkungen auf die Pflanze erkannt werden.<\/p>\n<p class=\"XLT1spohneEinzug\">Die \u00f6ffentliche Forschung sollte ihre Mittel unseres Erachtens besser f\u00fcr die klassische Agronomie verwenden und L\u00f6sungen suchen, die der Schweizer Landwirtschaft wirklich n\u00fctzlich sind.<\/p>\n<p class=\"XLT1spohneEinzug\"><em>Mehr Informationen und Newsletter abonnieren: <a title=\"www.stopogm.ch\" href=\"http:\/\/www.stopogm.ch\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">www.stopogm.ch<\/a><\/em><\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Moratorium f\u00fcr den kommerziellen Anbau gentechnisch ver\u00e4nderter Pflanzen endet 2017. Vieles spricht f\u00fcr ein generelles Verbot, aber Wirtschaft und Wissenschaft stemmen sich vehement dagegen. 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