{"id":5930,"date":"2014-04-10T00:00:00","date_gmt":"2014-04-09T22:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/master.greenpeace.ch\/beitrag\/5930\/bundesgericht-verweigert-lizenz-zur-willkuer\/"},"modified":"2019-05-30T07:13:12","modified_gmt":"2019-05-30T05:13:12","slug":"bundesgericht-verweigert-lizenz-zur-willkuer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.greenpeace.ch\/de\/medienmitteilung\/5930\/bundesgericht-verweigert-lizenz-zur-willkuer\/","title":{"rendered":"Bundesgericht verweigert Lizenz zur Willk\u00fcr"},"content":{"rendered":"<p><b>Im Rechtsstreit zwischen zwei Anwohnern der Alarmzonen 1 und 2 des AKW M\u00fchleberg und dem Eidgen\u00f6ssischen Nuklearsicherheitsinspektorat hat das Bundesgericht heute an einer dreist\u00fcndigen \u00f6ffentlichen Urteilsberatung f\u00fcr die Interessen der beiden betroffenen Anwohner und gegen die Allmacht des ENSI entschieden. Es best\u00e4tigt damit mit klarer Mehrheit (vier Stimmen gegen eine) das vom ENSI angefochtene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.<\/b><\/p>\n<div>\n<p>\u00abDas ist eine gute und weitreichende Entwicklung f\u00fcr das Umweltrecht im Allgemeinen und das Kernenergierecht im Speziellen: Der Rechtsschutz der betroffenen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger wird auch bei abstrakten Gefahren gest\u00e4rkt\u00bb, kommentierte vor den Medien Martin Pestalozzi, Anwalt der beiden Anwohner. Sie verlangten f\u00fcr ihre pers\u00f6nliche Sicherheit eine anfechtbare, materielle Verf\u00fcgung, ob mobile Pumpen f\u00fcr das Notk\u00fchlsystem des AKW M\u00fchleberg dem Sicherheitsnachweis angerechnet werden d\u00fcrfen (wie das ENSI es tat) oder nicht.<\/p>\n<p>\u00abDieser Entscheid ist ein wichtiger Sieg f\u00fcr den Rechtsstaat, aber nur ein Etappenerfolg f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung in ihrem m\u00fchsamen Kampf um mehr Sicherheit\u00bb, so Pestalozzi nach der Urteilsberatung. \u00abDie Atomaufsicht wird gest\u00e4rkt, weil das ENSI nun nicht mehr nur von den AKW-Betreibern gerichtlich kritisiert werden kann, sondern auch von den Anwohnerinnen und Anwohnern. Einen realen Sicherheitsgewinn wird es allerdings erst geben, wenn das Gesuch der beiden Anwohner auch inhaltlich behandelt und gutgeheissen wird\u00bb.<\/p>\n<p>Das Bundesgericht hat f\u00fcr den Entscheid \u00fcber eine reine Verfahrensfrage fast ein Jahr Zeit gebraucht, obwohl es um sicherheitsrelevante Aspekte geht, welche eigentlich keinen Aufschub erlauben. Markus K\u00fchni, einer der beiden Anwohner, sieht sich in einem ersten Schritt best\u00e4tigt: \u00abEndlich hat auch im Atombereich der Rechtsstaat obsiegt. Auch f\u00fcr das ENSI gilt: Es gibt keine Lizenz zur Willk\u00fcr. Jetzt treten wir an, um zu beweisen, dass das AKW M\u00fchleberg unsicher ist.\u00a0 Das soll aber niemanden im Kanton Bern davon abhalten, am 18. Mai f\u00fcr die Initiative \u201eM\u00fchleberg vom Netz\u201c Ja zu stimmen\u00bb.<\/p>\n<p>F\u00fcr den Atomexperten von Greenpeace Schweiz, Florian Kasser, stellt der Entscheid des Bundesgerichts ein Armutszeugnis f\u00fcr das ENSI dar: \u00abDas heutige Urteil ist eine schallende Ohrfeige f\u00fcr das ENSI. Die Aufsichtsbeh\u00f6rde hat versucht, den Rechtsschutz der Anwohner einzuschr\u00e4nken statt die Sicherheit des AKW M\u00fchleberg korrekt und nachvollziehbar nachzuweisen\u00bb, sagte Kasser. \u00abJetzt muss das ENSI seine Denkweise fundamental korrigieren: Statt bei jeder Gelegenheit Partei f\u00fcr die AKW-Betreiber zu ergreifen, muss sich das ENSI in den Dienst der Schweizer Bev\u00f6lkerung stellen\u00bb.<\/p>\n<p><strong>Das Verfahren kurz zusammengefasst<\/strong><\/p>\n<p>Nach der Katastrophe in Fukushima im M\u00e4rz 2011 musste die Robustheit der Schweizer Atomkraftwerke gegen externe Ereignisse \u00fcberpr\u00fcft werden. Der Nachweis, dass Atomkraftwerke ein Hochwasser oder Erdbeben ohne sch\u00e4digende Freisetzung von radioakti\u00adven Stoffen \u00fcberstehen k\u00f6nnen, unterliegt gesetzlichen Vorschriften nach internationalen Sicherheitsprinzipien. Diese Vorschriften sind nach Auffassung der beiden Anwohner vom ENSI im Fall M\u00fchleberg missachtet worden, weil es den Einsatz von mobilen Feuerwehrpumpen dem Sicherheitsnachweis anrechnete. Ohne erbrachten Sicherheitsnachweis m\u00fcssen Atomkraftwerke ausser Betrieb genommen werden.<\/p>\n<p>Nach einem Briefwechsel ersuchten die beiden Anwohner der Alarmzonen 1 und 2 das ENSI im M\u00e4rz 2012 rechtsverbindlich um Korrektur. Vergeblich &#8211; nach mehr als sechs Monate langem Hinhalten beschied das ENSI den Anwohnern im Oktober 2012, es trete nicht auf ihr Gesuch ein und erkl\u00e4rte sie als nicht legitimiert. Die Anwohner reichten darauf Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Das Bundesverwaltungsgericht hiess diese Beschwerde im Februar 2013 gut und verpflichtete das ENSI, deren Gesuch inhaltlich zu behandeln. Den teilweise weit hergeholten Konstruktionen, mit denen das ENSI die Nichtbehandlung ihres Gesuchs begr\u00fcndet hatte, erteilte das Gericht auf der ganzen Linie eine Absage. Dennoch focht das ENSI das Urteil beim Bundesgericht an.<\/p>\n<p><strong>F\u00fcr weitere Informationen:<\/strong><\/p>\n<p>Martin Pestalozzi, Rechtsanwalt, 079 297 24 36<\/p>\n<p>Markus K\u00fchni, Anwohner Zone 2, Telefon 079 294 03 31<\/p>\n<p>Florian Kasser, Atomcampaigner, Greenpeace Schweiz, Telefon\u00a0 076 345 26 55<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Rechtsstreit zwischen zwei Anwohnern der Alarmzonen 1 und 2 des AKW M\u00fchleberg und dem Eidgen\u00f6ssischen Nuklearsicherheitsinspektorat hat das Bundesgericht heute an einer dreist\u00fcndigen \u00f6ffentlichen Urteilsberatung f\u00fcr die Interessen der&hellip;<\/p>\n","protected":false},"author":23,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_planet4_optimize_post_is_variant":false,"_planet4_optimize_experiment_name":"","_planet4_optimize_variant_name":"","ep_exclude_from_search":false,"p4_og_title":"","p4_og_description":"","p4_og_image":"","p4_og_image_id":"","p4_seo_canonical_url":"","p4_campaign_name":"","p4_local_project":"","p4_basket_name":"","p4_department":"","footnotes":""},"categories":[1],"tags":[42],"p4-page-type":[71],"gpch-article-type":[],"class_list":["post-5930","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-unkategorisiert","tag-energie","p4-page-type-medienmitteilung"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.greenpeace.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5930","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.greenpeace.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.greenpeace.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.greenpeace.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/23"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.greenpeace.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=5930"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.greenpeace.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5930\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.greenpeace.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=5930"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.greenpeace.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=5930"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.greenpeace.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=5930"},{"taxonomy":"p4-page-type","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.greenpeace.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/p4-page-type?post=5930"},{"taxonomy":"gpch-article-type","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.greenpeace.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/gpch-article-type?post=5930"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}