{"id":6814,"date":"2004-09-04T00:00:00","date_gmt":"2004-09-03T22:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/master.greenpeace.ch\/beitrag\/6814\/kuckucksei-in-kernenergieverordnung-referendum-gegen-neue-atomkraftwerke-ausgehebelt\/"},"modified":"2019-05-30T07:38:40","modified_gmt":"2019-05-30T05:38:40","slug":"kuckucksei-in-kernenergieverordnung-referendum-gegen-neue-atomkraftwerke-ausgehebelt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.greenpeace.ch\/de\/medienmitteilung\/6814\/kuckucksei-in-kernenergieverordnung-referendum-gegen-neue-atomkraftwerke-ausgehebelt\/","title":{"rendered":"Kuckucksei in Kernenergieverordnung: Referendum gegen neue Atomkraftwerke ausgehebelt"},"content":{"rendered":"<p><b>Im Kernenergiegesetz wurde das Referendum gegen neue Atomkraftwerke verankert. Nur Atomanlagen mit \u00abgeringem Gef\u00e4hrdungspotenzial\u00bb m\u00fcssen nicht vors Volk. Was noch als \u00abgeringe\u00bb Gef\u00e4hrdung gelten kann, bestimmt der Bundesrat mit einem Grenzwert. In der nun als Entwurf vorliegenden Kernenergieverordnung zieht er diese Grenze bei 100 Millisievert Strahlenbelastung. Das ist viel zu hoch. Damit w\u00fcrde das Referendumsrecht total ausgehebelt. Denn mit einem derart \u00fcberh\u00f6hten Grenzwert k\u00f6nnte gegen kein neues Atomkraftwerk jemals das Referendum ergriffen werden.<\/b><\/p>\n<div>\n<p class=\"bodytext\">Z\u00fcrich. Mit dem neuen Kernenergiegesetz wird &#8211; erstmals in der Schweiz &#8211; das fakultative Referendumsrecht gegen neue Atomkraftwerke eingef\u00fchrt. Dies als sp\u00e4te Lehre aus der Auseinandersetzung um das AKW Kaiseraugst, wo 11 Wochen lang der Bauplatz besetzt worden war. \u00dcber neue Atomkraftwerke sollte k\u00fcnftig demokratisch an der Urne abgestimmt werden. Im Parlament wurde dieses neue Volksrecht auch von den Vertretern der Atomwirtschaft mit keinem Wort in Frage gestellt.<\/p>\n<p class=\"bodytext\">Das neue Gesetz r\u00e4umt dem Bundesrat die Befugnis ein, f\u00fcr Atomanlagen mit \u00abgeringem Gef\u00e4hr-dungspotenzial\u00bb Ausnahmen zu machen. Was noch als \u00abgeringe Gef\u00e4hrdung\u00bb gelten kann, muss er mit einem Grenzwert bestimmen. Solche Anlagen brauchen keine Rahmenbewilligung und m\u00fcssen nicht dem fakultativen Referendum unterstellt werden.<\/p>\n<p class=\"bodytext\">Im Entwurf f\u00fcr die Kernenergieverordnung setzt der Bundesrat nun aber die Bagatell-Grenze bei 100 Millisievert (mSv) Strahlenbelastung nach Unf\u00e4llen an. Das ist viel zu hoch, wie Abkl\u00e4rungen von Green-peace ergaben:<\/p>\n<p class=\"bodytext\">Bei neuen Reaktoren wie dem EPR (European Pressurized Reactor), der zurzeit in Finnland geplant und gebaut wird, ist nach Unf\u00e4llen mit einer Strahlenbelastung von 0,1 mSv zu rechnen. Der Grenzwert des Bundesrates ist 1000-fach \u00fcberh\u00f6ht.<\/p>\n<p class=\"bodytext\">Der Grenzwert ist so hoch, dass nicht einmal die \u00e4ltesten schweizerischen Atomkraftwerke vors Volk m\u00fcssten. Bei Beznau und M\u00fchleberg h\u00e4tte der schwerste Unfall, mit dem von Gesetzes wegen gerechnet werden muss, eine Strahlenbelastung von lediglich 3 bis 5 mSv zur Folge. Sogar gemessen an diesen unsichersten AKW ist der Grenzwert f\u00fcr neue AKW 20- bis 30-fach \u00fc-berh\u00f6ht.<\/p>\n<p class=\"bodytext\">Nach einem Strahlenunfall sind 100 mSv nach schweizerischem Strahlenschutzrecht die kritische Schwelle f\u00fcr die Evakuierung der Bev\u00f6lkerung. Schon lange vorher kommen die Verbote, den Salat aus dem eigenen Garten zu essen, die Kinder im Sandkasten spielen zu lassen und dem Baby die Brust zu geben. Von \u00abgeringer Gef\u00e4hrdung\u00bb kann somit keine Rede sein.<\/p>\n<p class=\"bodytext\">Diese Fakten mussten auch den Fachleuten in den \u00c4mtern bekannt gewesen sein. Haben beamtete Atomkraftfans Bundesrat Leuenberger ein Kuckucksei gelegt? Greenpeace bat Leuenberger am Freitag, umgehend klar zu stellen, dass er eine Aushebelung des Referendums gegen neue AKW nicht dulden werde. Doch er l\u00e4sst sich mit der Antwort Zeit. Deshalb doppelte Greenpeace mit einem Kurzbericht von WISE-Paris und mit einem Offenen Brief nach und stellt folgende Fragen: Wurde der Bundesrat von den \u00c4mtern dar\u00fcber informiert, dass mit dem \u00fcberh\u00f6hten Grenzwert das fakultative Referendum gegen neue Atomkraftwerke vollst\u00e4ndig ausgeh\u00f6hlt w\u00fcrde und ist es tats\u00e4chlich seine Absicht, dieses Volksrecht auf dem kalten Weg auszuhebeln? Falls nein: Wurde er m\u00f6glicherweise von den Atomkraftanh\u00e4ngern in den \u00c4mtern bewusst irregef\u00fchrt? Falls es sich um ein Versehen han-delt: Ist den Fachleuten in den \u00c4mtern \u00fcberhaupt noch zu trauen, wenn sie derart dilettantische Fehler mit so schwerwiegenden Folgen machen? Und: Gibt es weitere Fehler, etwa bei den Abschaltungskriterien, wo die Verordnung ebenfalls einen zehn- bis hundertmal zu riskanten Sicherheitsgrenzwert vorsieht?<\/p>\n<p class=\"bodytext\"><strong>Kontakt:<\/strong><\/p>\n<p>Leo Scherer, Atom-Kampagne Greenpeace Schweiz 01 \/ 447 41 23 oder 078 720 48 36<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Kernenergiegesetz wurde das Referendum gegen neue Atomkraftwerke verankert. Nur Atomanlagen mit \u00abgeringem Gef\u00e4hrdungspotenzial\u00bb m\u00fcssen nicht vors Volk. 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