Heute rollen zwei Atomtransporte von Mühleberg in die Wiederaufarbeitungsanlage Sellafield. Jetzt reicht Greenpeace in Sachen Atomtransporte staatsrechtliche Beschwerde beim Bundesgericht ein. Dies wurde nötig, nachdem sich die in dieser Sache zuständigen Aargauer Gerichtsbehörden geweigert hatten, die Atomtransportbehälter zu beschlagnahmen, mit denen Mühleberg Atommüll nach Sellafield transportiert. Nach Ansicht von Greenpeace betreiben die Aargauer Behörden damit Rechtsverweigerung, denn es besteht dringender Verdacht, dass mit diesen Atomtransporten ein Delikt begangen wird: die Gefährdung von Mensch und Umwelt durch radioaktive Verseuchung in der Umgebung der Wiederaufarbeitungsanlagen. Gemäss Art. 58 Strafgesetzbuch müssen Gegenstände, die zur Begehung eines Delikts bestimmt sind, obligatorisch eingezogen werden.

Zürich. Am 12. Juni 2001 hatte Greenpeace Beschwerde eingereicht gegen Philipp Umbricht, den Untersuchungsrichter des kantonalen Untersuchungsamtes des Kantons Aargau. Umbricht sollte gegen die Betreiber der schweizerischen Atomkraftwerke ermitteln, nachdem ihm die Bundesanwaltschaft im Oktober 2000 ein umfangreiches Dossier weitergereicht hatte. Unternommen allerdings hat Umbricht kaum etwas. Vielmehr hat er abgelehnt, die Atommüllbehälter des AKW Mühleberg zu konfiszieren oder die Nutzung der Behälter zu verbieten. Dies, obwohl die Transportbehälter schweizerischen Atommüll in die ausländischen Wiederaufarbeitungsanlagen bringen und damit die radioaktive Kontamination bzw. die Gefährdung von Mensch und Umwelt erst ermöglichen. Wegen Rechtsverweigerung reichte Greenpeace deshalb Beschwerde gegen Umbricht ein. Am 5. Juli kam dann die dürre Antwort des Aargauer Obergerichts. Man müsse den Ausgang des Strafverfahrens abwarten, bis eine Beschlagnahmung erfolgen könne. Womit sich die Schlange erfolgreich in den Schwanz beisst. Weil sich die Aargauer Behörden weigerten, Deliktgut zu beschlagnahmen, reicht Greenpeace jetzt staatsrechtliche Beschwerde beim Bundesgericht ein. Nach Ansicht von Greenpeace betreiben die Aargauer Behörden Rechtsverweigerung. Es besteht dringender Tatverdacht: Gemäss Art. 58 Strafgesetzbuch müssen Gegenstände, die zur Begehung eines Delikts bestimmt sind, obligatorisch eingezogen werden. Die Skandalfirma BNFL, die Betreiberin von Sellafield, macht derweil ihrem unrühmlichen Namen alle Ehre: In der Anlage Chapelcross wurden 24 Brennstäbe beim Umladen fallen gelassen, wobei mehrere Brennstäbe zerbrachen. In Sellafield selbst ist kürzlich ein Brennstab beim Rangieren eingeklemmt worden. Nach Information einer anonymen Quelle ist dieser dabei beschädigt worden. Brennstäbe sind hochradioaktiv. Die beiden Unfälle werfen nach etlichen Skandalen und der Aufdeckung von Missständen weiterhin ein überaus bedenkliches Licht auf die Sicherheitskultur der BNFL.

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