«Blindes Amt für Gentech-Food BAG sieht nix, hört nix, sagt nix!». Seit 08.30 Uhr prangern drei riesige chinesische Affen an der Fassade des Bundesamtes für Gesundheit dessen Untätigkeit an. Das BAG hat weder auf alarmierende neue Studien zur Monsanto-Gentech-Soja reagiert, noch ist es inhaltlich auf die Greenpeace-Aufsichtsbeschwerde ans EDI eingegangen. Heute ist die 5-jährige Bewilligung für die genmanipulierte Roundup-Ready-Soja abgelaufen. Das BAG hat noch keinen Verlängerungsentscheid gefällt. Damit ist die Gentech-Soja ab heute verboten, der Lebensmittelhandel muss entsprechend reagieren. Das BAG hat es jedoch nicht für nötig erachtet, den Handel zu informieren. Greenpeace fordert das BAG auf, den Monsanto-Verlängerungsantrag zurückzuweisen. Der Schutz der Bevölkerung, die ohnehin keine Gentech-Lebensmittel will, muss endlich ernst genommen werden.

Bern/Zürich. Auf den 1. Februar 1997 hat das BAG das erste Gentech-Lebensmittel, die Roundup-Ready-Soja von Monsanto bewilligt. Die Zulassung war auf fünf Jahre befristet, eine Verlängerung der Bewilligung ist noch ausstehend, scheint für das BAG aber eine reine Formalität zu sein. Es hielt es nicht einmal für nötig, den Lebensmittelhandel zu informieren, ob nun ab 1. Februar Gentech-Soja weiterhin erlaubt oder verboten ist. Wenn man die Lebensmittelverordnung (LMV) ernst nimmt, bleibt nur der sofortige Widerruf der Bewilligung, da Art. 15 LMV unzweideutig verlangt, dass «nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen werden muss», und die Bewilligung jederzeit annulliert werden kann und muss, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse dies erfordern.


Bereits am 15. August 2001 wies Greenpeace das BAG darauf hin, dass die Gentech-Soja von Monsanto eine unbekannte Gen-Sequenz enthält, die bisher noch kein Molekularbiologe entschlüsseln konnte. Am 31. August 2001 forderte Greenpeace in einer Aufsichtsbeschwerde an das Departement Dreifuss (EDI) den Rückzug der Lebensmittelbewilligung für die mysteriöse Gentech-Soja und eine Verschärfung des Bewilligungsverfahrens. Das BAG versteckte sich hinter vagen Behauptungen von Monsanto – obwohl Greenpeace mehrere neue wissenschaftliche Bedenken vorgelegt hatte. In gleicher Weise reagierte das BAG auf eine zweite Greenpeace-Stellungnahme vom 10. Dezember 2001, die das EDI dem Bundesamt zur Beantwortung vorgelegt hatte.

Das BAG stellt das gesundheitliche Vorsorgeprinzip auf den Kopf, wenn es in seiner Antwort behauptet, eine «akute Gefährdung der Gesundheit» sei nötig für einen Bewilligungs-Widerruf. Nicht die KonsumentInnen haben zu beweisen, dass sie durch Gentech-Nahrung keinen Schaden erleiden, sondern die Behörden haben sicherzustellen, dass dieser ausgeschlossen werden kann!



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