Das schweizerische Atomrecht ist menschenrechtswidrig. Das stellt die Europäische Menschenrechtskommission fest. Die Konsequenz: Der Bundesrat muss das Atomgesetz revidieren. Greenpeace verlangt, dass alle nuklearen Bewilligungsverfahren ausgesetzt werden, bis ein menschenrechtstaugliches Bewilligungsverfahren für Atomanlagen vorliegt.

Zürich. Mit grosser Freude nimmt Greenpeace zur Kenntnis, dass die Europäische Menschenrechtskommission (EMRK-Kommission) die Beschwerde gegen Betriebsbewilligung für das AKW Mühleberg von 1992 gutgeheissen hat. Damit ist nun der Bundesrat aufgefordert, mit höchster Dringlichkeit die Atomgesetzgebung den Menschenrechts-Normen anzupassen und die Möglichkeit einzuräumen, alle nuklearen Bau- und Betriebsbewilligungen vor einem unabhängigen Gericht – dem Bundesgericht – anzufechten. Bis zum Abschluss einer solchen dringlichen Atomgesetz-Revision verlangt Greenpeace ein Moratorium für alle nuklearen Bau- und Betriebsbewilligungen und eine Ungültigerklärung aller seit 1992 erteilten nuklearen Bewilligungen. Insbesondere muss der Bundesrat das Bau- und Betriebsbewilligungsgesuch für das atomare Zwischenlager Würenlingen («ZWILAG») und das Bewilligungsgesuch um Leistungserhöhung des AKW Leibstadt sistieren bis das neue Atombewilligungsverfahren eingeführt worden ist. Weiter muss der Bundesrat auch die Mitte Mai erteilte Bewilligung für die Sondierbohrungen am vorgesehenen Hochaktivlager-Standort Benken rückgängig machen oder den dortigen EinsprecherInnen die Möglichkeit einräumen, die Bewilligung anzufechten.

Kontakt:
Ueli Müller, Koordinator der Atomkampagne 01 / 447 41 61