Greenpeace veröffentlicht heute ein Rechtsgutachten, das nachweist, dass den Betreibern von Atomkraftwerken, die jahrelang verstrahlte Atommüllbehälter zu den Wiederaufarbeitungsanlagen im französischen La Hague und im britischen Sellafield transportieren liessen, zwingend die Betriebsgenehmigungen entzogen werden müssen.

Hamburg. Obwohl den Betreibern und den beteiligten Transportfirmen die radioaktiven Kontaminationen auch bei zurückgekommenen Atomtransportbehältern und Waggons und daraus resultierende Grenzwertüberschreitungen seit Anfang der achtziger Jahre bekannt waren, haben sie die aufgetretenen Missstände nicht beseitigt. Nach Auffassung der Rechtsgutachter belegen die unzureichenden Kontrollen von beladenen Atommüllbehältern auf Kontaminationen sowie die jahrelange Missachtung gesetzlich vorgeschriebener Grenzwerte bei den Atommülltransporten eindeutig die Unzuverlässigkeit der Betreiber und der beteiligten Transportfirmen. Nach dem Atomgesetz dürfen jedoch Genehmigungen zum Betreiben von Atomkraftwerken nur erteilt werden, wenn «keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Antragstellers und der für die Errichtung, Leitung und Beaufsichtigung des Betriebs der Anlage verantwortlichen Personen ergeben» (ß 7, Abs. 2 Nr. 1 Atomgesetz). Greenpeace-Atomexperte Heinz Laing: «Bund und Länder müssen jetzt die Zuverlässigkeit der Atomkraftwerksbetreiber überprüfen, sonst verletzen sie ihre Amtspflichten. Unserer Auffassung nach wird dabei die Feststellung der Unzuverlässigkeit der Atomkraftwerksbetreiber herauskommen. Jedem Gastwirt wird die Schankgenehmigung entzogen, wenn er beanstandete Missstände in seinem Lokal nicht beseitigt. Atomkraftwerke dürfen aufgrund ihrer besonderen Gefährlichkeit nicht betrieben werden, wenn auch nur die geringsten Zweifel an der Zuverlässigkeit ihrer Betreiber bestehen.» Das Rechtsgutachten Hamburger Umweltjuristen kommt ausserdem zu dem Ergebnis, dass die Genehmigungsbehörden keine neuen Genehmigungen fuer Atommülltransporte und keine Ausfuhrgenehmigungen für Atommüll mehr erteilen dürfen. Bereits erteilte Genehmigungen für solche Transporte müssen nach ß 17, Abs. 3 Nr. 2 Atomgesetz widerrufen werden. Dabei gebe es für die Behörden in diesem Fall keinen Ermessensspielraum. Heinz Laing: «Bundesumweltministerin Merkel muss jetzt ein Verbot aller Atommülltransporte verhängen, sonst macht auch sie sich der Amtspflichtverletzung schuldig. Insbesondere die Atommülltransporte zu den Wiederaufarbeitungsanlagen in La Hague und Sellafield, durch die Atomkraftwerksbetreiber ihre Entsorgungsvorsorgenachweise erbringen, sind sofort zu verbieten.»