Rund 4000 Kubikmeter schwachradioaktiver Abfall von schweizerischen AKW-Brennelementen sollen in der Wiederaufarbeitunganlage La Hague definitiv deponiert werden. Eine entsprechende Klausel, die sowohl gegen schweizerisches als auch gegen französisches Atomrecht verstösst, steht offenbar in den Verträgen zwischen den schweizerischen AKW-Betreibern und der französischen Wiederaufarbeitungsgesellschaft Cogéma. Diese Informationen lassen sich einer Erklärung entnehmen, welche der belgische Wirtschafts- und Energieminister Elio di Rupo in der vergangenen Woche dem belgischen Parlament abgab.

Zürich/La Hague. Die schweizerischen AKW-Betreiber wollen offenbar entgegen dem schweizerischen und französischen Atomrecht den gesamten schwachaktiven Abfall aus der Wiederaufarbeitung endgültig in Frankreich lagern. Eine entsprechende Vereinbarung soll in den geheimen Verträgen mit dem französischen Wiederaufarbeitungsunternehmen Cogéma enthalten sein. Damit liegen weitere Indizien vor, dass die AKW-Betreiber gegen das schweizerische Atomrecht verstossen. Erhärtet sich dieser Verdacht, wird Greenpeace die Strafklage, welche die Umweltorganisation im November 1997 gegen die AKW-Betreiber eingereicht hat, in diesem Punkt ergänzen. . Dieser gravierende Fall von Atommüllexport ist letzte Woche via Belgien bekannt geworden. Dort gab der zuständige Wirtschafts- und Energieminister Elio di Rupo zu, dass tatsächlich entsprechende Klauseln in den Wiederaufarbeitungsverträgen der belgischen AKW-Betreiber mit der Cogéma enthalten sind, wie dies Greenpeace seit langem vermutet. Weil alle Verträge von Cogéma mit den Wiederaufarbeitungs-Kunden im wesentlichen identisch sind, ist davon auszugehen, dass Cogéma auch den schweizerischen AKW-Betreibern die Übernahme des schwachaktiven Atommülls zugesichert hat. . Nach schweizerischem Atomrecht (Strahlenschutzgesetz Art. 25/3) ist der Export von radioaktivem Müll verboten. Desgleichen verbietet das französische Gesetz über die Behandlung radioaktiver Abfälle von 1992 sowohl die Zwischen- als auch die Endlagerung von radioaktivem Müll. . Die AKW-Betreiber haben mit Cogéma Verträge über die Wiederaufarbeitung von 650 Tonnen abgebrannter Brennelemente aus der Schweiz abgeschlossen. Daraus entstand bisher in La Hague rund 4’000 Kubikmeter schwachaktiver Atommüll. . Im vergangenen Jahr belegte Greenpeace mit Messungen am Abwasserrohr von La Hague, dass die schweizerischen Grenzwerte für radioaktive Abgaben um ein Vielfaches überschritten werden. Aufgrund dieser Messungen reichte die Umweltorganisation am 4. November 1997 bei der Bundesanwaltschaft Strafklage gegen die schweizerischen AKW-Betreiber wegen illegalem Atommüllexport ein. Das Strafverfahren in dieser Sache ist bis heute hängig. . Greenpeace fordert, dass die schweizerischen AKW-Betreiber sofort aus der Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente aussteigen und der gesamte Atommüll schweizerischer Herkunft entsprechend dem schweizerischen Atomrecht in die Schweiz zurücktransportiert wird.

Kontakt:
Ueli Müller, Atomkampagne Greenpeace Schweiz 01 / 447 41 41