Das Zurzacher Bezirksgericht hat die Bussen gegen die 38 angeklagten UmweltschützerInnen leicht reduziert, konnte sich aber nicht zu einem vollumfänglichen Freispruch durchringen. Greenpeace bedauert dies. Im Fall Beznau stellte das Gericht fest, dass keine Hinderung einer Amtshandlung vorliege.

Zurzach/Zürich. Nach Meinung der Umweltorganisation wurden die Rechtfertigungsgründe der Angeklagten nicht genügend berücksichtigt: Die UmweltschützerInnen hatten Atomtransporte zu den Wiederaufarbeitungsanlagen zu verhindern versucht, weil diese die Umwelt in einem immensen Mass radioaktiv verseuchen. Mit den Transporten in die Wiederaufarbeitung macht sich die Schweizer Atomindustrie mitschuldig an dieser Verseuchung und der Gefährdung von Mensch und Umwelt. Die Greenpeace-AktivistInnen sind deshalb einhellig der Meinung, dass nicht sie, sondern die Betreiber der Schweizer AKW auf die Anklagebank gehören. Der Verteidiger der Greenpeace-AktivistInnen wird das Urteil in Absprache mit seinen MandantInnen und nach Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung wahrscheinlich anfechten. Anwalt Lorenz Hirni sagt: «Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.»

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