Jüngstes Beispiel für eine höchst verantwortungslose Praxis des Europäischen Patentamtes (EPA) ist die Erteilung eines Patentes auf den Teil des menschlichen Erbguts, der u.a. für die Entstehung von Brustkrebs verantwortlich ist. Greenpeace wird gegen das neuerdings erteilte Menschen-Gen-Patent beim EPA Einspruch einlegen und appelliert an Bundesrätin Metzler, sich der Beschwerde anzuschliessen. Ein Umdenken ist notwendig. Die heute von Nationalrat Hans Widmer (SP, Luzern) eingereichte Interpellation stellt die richtigen Fragen, deren Beantwortung durch Bundesrätin Metzler keine Verschleppung mehr ertragen.

Bern. Das Wissen um das menschliche Genom ist Allgemeingut und keine Handelsware. Gene dürfen nicht patentierbar sein!, empört sich Dr. Suzanne Braga, Kopräsidentin der Sektion FMH der schweizerischen Gesellschaft für medizinische Genetik. Jörg-Dietrich Hoppe, der Vorsitzende der deutschen Ärzte doppelt nach und meint zum jüngst an die US-Firma Myriad erteilten Patent auf ein menschliches Gen, das für Brustkrebs verantwortlich sein soll: «Dieses Patent muss sofort rückgängig gemacht werden.» Das Europäische Patentamt (EPA) erteilt jedoch laufend – auch in der Schweiz – geltende Patente auf gentechnisch veränderte Lebewesen, obwohl diese oft im Widerspruch zum geltenden Patentübereinkommen (EPÜ) stehen. Bereits im letzten Herbst, nachdem Greenpeace ein Patent auf ein Mensch-Schwein-Mischwesen aufgedeckt hatte, wurde Empörung von allen Seiten laut. Einzig Bundesrätin Ruth Metzler schien sich an der Entwicklung und Patentierung eines «Schwenschen» nicht zu stören. «Die Schweiz ist im Moment nicht in der Situation, dass wir aktiv intervenieren müssten oder sollten» war ihre diesbezügliche Antwort in der Fragestunde des Nationalrates vom 4. Dezember 2000. Daraufhin wurden im Herbst mehr als 800’000 Protestpostkarten in Umlauf gesetzt, die Bundesrätin Metzler auffordern, sich gegen Patente auf Pflanzen, Tiere, Menschen und deren Gene einzusetzen. Zehntausende davon müssen inzwischen auf ihrem Schreibtisch gelandet sein. Doch eine Antwort darauf blieb die CVP-Bundesrätin bislang schuldig. Auch auf die Einladung der Trägerorganisationen des Postkartenaktion zu einem Gespräch reagierte sie nicht. Die Frage nach dem neuerlichen Vorfall mit dem Brustkrebsgen lautet: Was nun Frau Metzler? Der Bundesrat und das Parlament sind aufgefordert, bei der anstehenden Revision des Schweizerischen Patentgesetzes die Patentierbarkeit von Lebewesen und deren Genen auszuschliessen.


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