Eine Chronologie der bisherigen Internationalen Konferenzen zu Klima- und Umweltthemen.

2010 – 16. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention (COP 16) und sechstes Treffen der Parteien des Protokolls (CMP 6) in Cancun, Mexiko

Die Vertragsparteienkonferenz im mexikanischen Cancún zwischen 29. November und 11. Dezember 2010 brachte die internationalen Klimaverhandlungen nach dem Debakel der Konferenz von Kopenhagen zwar wieder in Gang, verbindliche Massnahmen zur Reduktion der Treibhausgase wurden allerdings keine beschlossen.
Die Staaten einigten sich auf die Höchstgrenze von zwei Grad globale Klimaerwärmung als offizielles Ziel, sie vertagten aber ihre kontroversen Verhandlungen über ein Nachfolgeabkommen für das 2012 auslaufende verbindliche Kyoto-Protokoll auf die Klimakonferenz 2011 in Südafrika.

In Cancún wurde zudem ein besserer Schutz tropischer Wälder, Hilfen für Entwicklungsländer bei der Bewältigung des Klimawandels sowie eine Zusammenarbeit bei umweltfreundlicher Technik vereinbart – ohne dass dafür allerdings Fristen festgelegt worden wären. Auch wurde bekräftigt, bis 2020 jährlich 100 Milliarden Dollar an finanzieller Hilfe für arme Länder aufzubringen. Dafür soll ein Grüner Klima-Fonds geschaffen werden. Wie dieser finanziert wird, wurde jedoch nicht beschlossen.

Offizielle Site der UNFCC: http://unfccc.int/2860.php

2009 – 15. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention (COP 15) und fünftes Treffen der Parteien des Protokolls (CMP 5) in Kopenhagen

Die 15. UN-Klimakonferenz fand vom 7. – 18. Dezember 2009 in Kopenhagen statt. Auf Kopenhagen ruhten grosse Erwartungen, definitive Zusagen und Pläne für die Verpflichtungsperiode von 2013 bis 2020 sollten resultieren, um den Klimaschutz nach 2012 zu sichern. Reduktionsversprechen der Industrieländer und Zusagen der Entwicklungs- und Schwellenländer, wie sie mittelfristig vom CO2-Wachstumspfad wegkommen wollen, sollten das Rückgrat für einen wirkungsvollen Klimaschutz der Zukunft bilden. Dazu gehören finanzielle Zusagen der Industrieländer, 110 Mrd. Euro jährlich in einen Klimaschutzfond einzuspeisen, um Anpassungsmassnahmen, Waldschutz und Technologietransfer zu finanzieren.
Am Ende von Kopenhagen stand ein riesiger Scherbenhaufen. Auf mehr als den schwachen Copenhagen-Accord (http://unfccc.int/home/items/5262.php) konnten sich die Länder nicht einigen. Damit wurde eine riesige Chance verpasst und das Vertrauen in einen erfolgreichen UN-Klimaprozess schwer erschüttert. Wichtigster Schritt nach der Enttäuschung von Kopenhagen ist, dieses Vertrauen in den Prozess wieder herzustellen und Dynamik gewinnen. Die wichtigsten Teildossiers wie Finanzierung, Waldschutz und ähnliche sind zu einem Abschluss zu bringen.

2008 – 14. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention (COP 14) und viertes Treffen der Parteien des Protokolls (CMP 4) in Poznan/Posen

Die 14. UN-Klimakonferenz fand vom 1. bis 12. Dezember 2008 in der polnischen Stadt Posen statt. Sie war ein eigentliches Vortreffen zur UN-Klimakonferenz in Kopenhagen 2009. Im Vordergrund standen die Aushandlung eines Zeit- und Arbeitsplanes für einen Nachfolger des Kyoto-Protokolls, eine Verbesserung des Umsetzungsprozesses sowie der Ausbau gemeinsamer Positionen der einzelnen Länder. Grosse Hoffnungen hatten auf den USA, dem weltgrößten Produzenten von Treibhausgasen geruht, nachdem die Wahl Obamas der Destruktionspolitik von Bush ein Ende zu setzen versprach. Obama hatte vor seiner Wahl im November 2008 bezeugt, dass er bis 2020 die Emissionen der USA auf das Niveau von 1990 reduzieren wolle. Die USA brachten aber kaum neue Impulse. Die Konferenz endete ohne Erfolg, mit einem viel zu grossen verbleibenden Arbeitspaket und massiv zu vielen offenen Verhandlungspunkten.

2007 – 13. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention (COP 13) und drittes Treffen der Parteien des Protokolls (CMP 3) in Bali

Rund 12’000 Teilnehmende besuchten diese wichtigste jährlich stattfindende Konferenz zum Weltklima. Sie war die erste Konferenz nach der Publikation (Nov. 07) des vierten Klimaberichts des zwischenstaatlichen Ausschuss zum Klimawandel (IPCC), der mit dringlicher Eindeutigkeit gezeigt hatte: Es ist der Mensch, der mit seinem Wirtschaften das Klima verändert und diese Veränderung geht weit schneller als bisher vorausgesagt. Erfreulich ist, dass diese Tatsache und das daraus abgeleitete strenge CO2-Reduktionsziel von 25 bis 40% bis ins Jahr 2020 von praktisch allen Staaten im Prinzip anerkannt wurde. Trotz der erkannten Dringlichkeit liessen sich die VertreterInnen einmal mehr nicht zu wirklichem Handeln bewegen, sondern beliessen es beim Hauptbeschluss von Bali bis 2009 eine Roadmap vorzulegen. Bis zur Konferenz im 09 in Kopenhagen soll also ein Plan vorliegen, der sagt welche Staaten bis wann und wie viel ihres CO2-Ausstosses reduzieren. Die Erstellung dieser Road-Map wird DIE zentrale Aufgabe der nächsten Monate sein. Es braucht dazu vor allem starke und verbindliche Zusagen der Industrieländer, ihren Ausstoss massiv zu reduzieren. Nur so können auch von den schnell wachsenden Entwicklungsländern erste Zugeständnisse eingeholt werden. Gerade die besonders vom Klimawandel betroffene Schweiz ist gefordert – mit einem Bekenntnis zu minus 30% CO2 bis 2020.

2006 – 12. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonferenz in Nairobi (COP XII) und zweites Treffen der Parteien des Protokolls (MOP II)

Das Treffen in Nairobi/Kenya drehte sich zu einem beträchtlichen Teil um Afrika, den am bisher stärksten vom Klimawandel betroffenen Kontinent. Hierzu war an der Konferenz auch der einzige Teilerfolg zu verbuchen: Die Staaten einigten sich auf ein Vorgehen, wie die Unterstützungsfonds (Adaptation-Funds) für den Umgang mit dem Klimawandel (Adaptation) in den Ländern des Südens zu gestalten und zu verwalten sind. Ansonsten verlief die Konferenz ergebnislos – angesichts der hohen Dringlichkeit ein enttäuschender Misserfolg. Er wird einzig dadurch etwas geschmälert, dass erstmals von allen Staaten die notwendige Reduktion des globalen Treibhausgas-Ausstosses um 50% bis 2050 anerkannt wurde. Über verbindliche Reduktionsabkommen für die zweite Verpflichtungsperiode unter dem Kyoto-Protokoll (ab 2012 bis 2017) wurden keine Vereinbarungen erzielt. Dies bleibt die im Moment wichtigste Aufgabe der sogenannten Ad-Hoc-Working Group (AWG), die an der Konferenz in Montréal im Jahr 2005 einberufen wurde. Ein kleiner Lichtblick bot die Schweizer Delegation: Bundesrat Moritz Leuenberger schlug in seiner Eröffnungsrede eine weltweite CO2-Steuer vor. Leider wurde dieser Vorschlag an der Konferenz nicht weiter verfolgt.

2005 – 11. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention in Montréal (COP XI) und 1. Treffen der Parteien des Protokolls (Meeting of the Parties) (MOP I)

Das erste Treffen nach dem Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls fand in Montréal statt und war eine Doppelkonferenz. Einerseits diskutierten innerhalb der 11. Vertragsstaatenkonferenz alle 189 Unterzeichnerstaaten der Klimarahmenkonvention über das weitere Vorgehen, andererseits trafen sich die 156 Unterzeichnerstaaten des Kyoto-Protokolls zu ihrem ersten Treffen (MOP 1). Die Konferenz ging mit mehreren kleinen Teilerfolgen zu Ende, das Kyoto-Protokoll wurde gestärkt, insgesamt kam der Klimaschutz in Montréal einen Schritt weiter, auch wenn weiterhin sehr viel zu tun bleibt. Die Unterzeichnerstaaten des Kyoto-Protokolls akzeptierten das vollständige Regelwerk (Marrakech-Accords) zum Kyoto-Protokoll, welches dieses nun voll funktionstüchtig macht; Verhandlungen über Reduktionsverpflichtungen für die Verpflichtungsperiode von 2013 bis 2017 werden im Jahr 2006 gestartet; ebenfalls wird im Jahr 2006 das Kyoto-Protokoll überarbeitet und verbessert. Weiter wurden die Auswirkungen des Klimawandels – insbesondere auf die ärmsten Menschen – anerkannt und der weitere Prozess für Anpassungsmassnahmen und –leistungen in die Wege geleitet (Adaptation). Unter der Klimarahmenkonvention konnte – ein zwar äusserst vager – Artikel verabschiedet werden, der ermöglicht die Gespräche über den Klimawandel und Massnahmen dagegen unter Teilnahme der USA weiterzuführen.

2005 – 16. Februar 05: Das Protokoll tritt formell in Kraft

Das Kyoto-Protokoll trat am 16. Februar 2005 in Kraft und wurde damit zu internationalem Recht, anwendbar auf die 156 Staaten, die es unterzeichnet und ratifiziert haben, darunter die Schweiz. 39 davon sind Annex-B-Staaten und haben bindende Reduktionsziele. Nicht dabei die grossen CO2- und Treibhausgas-Emittenten USA und Australien.

2004 – 10. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention in Buenos Aires (COP X)

Mit der Unterschrift Putins am 5. November 2004 erwacht der internationale Klimaschutz aus dem Dornröschenschlaf. Damit tritt das Kyoto-Protokoll 90 Tage später verbindlich in Kraft. Jetzt gilt es, die Zahlen auf dem Papier bis 2012 Realität werden zu lassen. Russland verleiht damit der im Dezember in Buenos Aires stattfindenden zehnten Klimarahmenkonferenz neue Impulse. Diese Jubiläums-Konferenz (vor 10 Jahren trat die Klimarahmenkonvention in Kraft) wird die letzte COP (Conference of the Parties) sein, im nächsten Jahr wird die erste MOP (Meeting of the Parties) stattfinden können. Dort werden dann nur noch diejenigen Länder stimmberechtigt teilnehmen, die das Kyoto-Protokoll ratifiziert haben. Alle anderen haben dann nur noch Beobachterstatus.

2003 – 9. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention in Mailand (COP IX)

Die Erwartungen an Russland erfüllten sich in Mailand nicht. Putin-Berater Illarionow streute zwar Gerüchte, die zu vielfältigen Spekulationen bei allen Teilnehmern führten. Weiterhin jedoch fehlt eine eindeutige Stellungnahme Putins, und die Ratifizierung lässt weiter auf sich warten. Hauptthema in Mailand blieb die Regelung über die Durchführung und Anrechnung von Kohlenstoff bindenden Senkenprojekten innerhalb der flexiblen Mechanismen. Nach zwei Jahren Verhandlungszeit wurde eine Entscheidung getroffen, wie Projekte zur Aufforstung und Wiederaufforstung von Flächen im Rahmen des CDM durchgeführt werden dürfen. Die verabschiedete Regelung wird von Greenpeace kritisch beurteilt, da erstens die Verwendung standortfremder Baumarten in Aufforstungsprojekten zugelassen wird und zweitens die Verwendung genetisch veränderter Pflanzen erlaubt wird. Damit ist die formale Ausgestaltung des Kyoto-Protokolls zur Vorbereitung seines Inkrafttretens abgeschlossen.

2002 – 8. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention in Neu Delhi (COP VIII)

Nach dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung im August 2002 in Johannesburg blieben auch die Ergebnisse der Klimakonferenz in Delhi (Oktober 2002) hinter den erhofften Zielen. In der indischen Stadt sollte geklärt werden, wie das Kyoto-Protokoll umgesetzt wird. Trotz der mageren Ergebnisse ist der Gipfel als weiterer Schritt zum Inkrafttreten des internationalen Klimaabkommens zu werten. Kanada spielte eine überraschend konstruktive Rolle in den Verhandlungen und hat mittlerweile das Kyoto-Protokoll auch ratifiziert. Die Allianz zwischen Amerika/Saudi Arabien, geleitet von der Interessenpolitik des Öls, hat dagegen den Verlauf der Klimaverhandlungen blockiert und die Erklärung von Delhi verwässert. Erstmals Thema war in Delhi die Frage einer globalen Klimagerechtigkeit. Das heißt: das Ziel, den Ausstoß von Treibhausgasen gerecht zwischen Nord und Süd zu verteilen. Den Entwicklungsländern soll ein technischer und wirtschaftlicher Fortschritt ermöglicht werden, ohne dass dieser das Klima ruiniert. Zur COP IX im Dezember 2003 in Mailand richten sich die Augen auf Russland: Ratifiziert Moskau das Protokoll, kann das Kyoto-Abkommen (auch ohne die USA) in Kraft treten.

2001 – 7. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention in Marrakesch (COP VII)

Bei den Verhandlungen in Marrakesch ging es hauptsächlich um die Umsetzung des Ministerbeschlusses zum Kyoto-Protokoll, der im Juli 2001 in Bonn ausgehandelt wurde. Das Papier musste in einen international gültigen Vertrag umgesetzt werden, der präzise formuliert, wie die einzelnen Bestandteile des Kyoto-Protokolls in der Praxis zu funktionieren hat. Zu Konferenzbeginn versuchen aber die Länder Japan, Kanada, Australien und Russland die bereits vereinbarten Klimaschutzziele wieder aufweichen. Russland hat schon vor Beginn der Konferenz angekündigt, die ihm zugestandenen Limits bei der Anrechnung von Wäldern als sogenannte Schadstoffsenken nicht zu akzeptieren. Das Protokoll kann in Kraft treten, 90 Tage nachdem es von mindestens 55 Vertragsparteien des Übereinkommens ratifiziert worden ist, darunter entwickelte Länder, deren Kohlendioxid-Ausstoss zusammengenommen mindestens 55 % der von dieser Ländergruppe im Jahr 1990 ausgebrachten Kohlendioxidemissionen ausmacht.

2001 – Die Klimaverhandlungen in Bonn werden fortgesetzt

Die Teilnehmer des Weltklimagipfels konnten sich Ende Juli 2002 schliessllich doch noch auf das Abkommen einigen. «Auch wenn die jetzige Vereinbarung nur Kyoto light ist – das Pokern um das Weltklima ist erst einmal geglückt», sagte Karsten Smid, Klimaexperte von Greenpeace. «Der Konsens ist ein historischer Schritt, mit dem ein neues Kapitel beim internationalen Klimaschutz aufgeschlagen wird. Damit ist ein wichtiges Fundament gefunden, auf dem rasch effektive Massnahmen zum Schutz des Weltklimas aufgebaut werden müssen.» Das Abkommen ist dennoch voll von Schlupflöchern, durch die die Industriestaaten die tatsächliche Reduzierung ihres Schadstoffausstosses umgehen können. Dazu gehört zum einen die unsinnige Anrechnung von Aufforstungen als «Kohlendioxid-(CO2)-Senken», obwohl dadurch der Schadstoffausstoss de facto nicht reduziert wird. Trotz allem: Auf der Klimakonferenz in Bonn vergangenen Juli hatten sich die Mitgliedsstaaten nach zähem Ringen auf ein gemeinsames Vorgehen zur Umsetzung des Kyoto-Protokolls geeinigt. Einige noch zu klärende Fragen werden auf die Konferenz von Marakesh verschoben.

2000 – 6. Vertragsstaaten-Konferenz der Klima-Rahmenkonvention in Den Haag (COP VI)

Im Vorfeld dieser Konferenz hat die deutsche Bundesregierung ein Klimaschutzprogramm vorgestellt, womit das deutsche Klimaschutzziel einer 25 prozentigen Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2005 erreicht werden soll. Die Vorzeichen für COP6 in Den Haag stehen schlecht. Ein Streitpunkt, der sich während der Vorverhandlungen im Jahr 2000 herauskristallisierte, war die Verabschiedung einer Positivliste mit Massnahmen, die im CDM-Mechanismus aufgenommen werden sollen. Auch die Anrechnung von Aufforstungsprojekten als Senken für Kohlendioxid ist weiterhin äusserst kontrovers. Während einige Länder im CDM-Mechanismus eine Einschränkung auf erneuerbare Energien oder Energieeffizienzmassnahmen wollen (Positivliste), wollen andere Industrieländer (z.B. die USA und Frankreich) auch den Bau von Atomkraftwerken als CDM-Massnahme genehmigen lassen. Auch der Neubau von modernen Kohlekraftwerken in Entwicklungsländern soll nach dem Willen einiger Länder als CDM-Massnahme erlaubt sein und auf das Klimakonto des finanzierenden Industrielandes gutgeschrieben werden. Da in verschiedenen Fragen keine Einigung erzielt werden konnte, wurde die Beschlussfassung auf die nächste Konferenz vertagt.

1999 – 5. Vertragsstaaten-Konferenz der Klima-Rahmenkonvention in Bonn (COP V)

Auf der 5. Vertragsstaaten-Konferenz in Bonn vom 25.10 bis 5.11.1999 wurde über die Ausformulierung der Vertragstexte verhandelt. Besonders strittig war auch diesmal die konkrete Ausgestaltung der flexiblen Mechanismen (Emission-Trading (ET), Joint Implementation (JI) und Clean Development – Mechanismus (CDM)). Auf der Konferenz wurden keine wesentlichen Fortschritte bei der Diskussion über die flexiblen Mechanismen und ihrer Ausgestaltung erzielt.

1998 – 4. Vertragsstaaten-Konferenz der Klima-Rahmenkonvention in Buenos Aires (COP IV)

Über die Umsetzung des Kyoto-Protokolls wurde auf der 4. Vertragsstaaten-Konferenz (COP IV) in Buenos Aires im November 1998 verhandelt. In Buenos Aires wurde ein Arbeitsplan verabschiedet, der die nachfolgenden Etappen für die Ausgestaltung der Klimaschutz-Massnahmen fest vorgibt. Die Schlupflöcher des Kyoto-Protokolls konnten im Rahmen der COP IV nicht «gestopft» werden, so dass noch immer die Gefahr besteht, dass es zu keiner Verringerung der Treibhausgas-Emissionen kommt und der anthropogene (von Menschen verursachte) Treibhauseffekt nicht gestoppt wird.

1997 – 3. Vertragsstaaten-Konferenz der Klima-Rahmenkonvention in Kyoto (COP III)

Nach insgesamt acht offiziellen Vorbereitungstreffen (AGBM1-AGBM8) fand vom 1. bis 10. Dezember 1997 in Kyoto (Japan) die 3. Vertragsstaatenkonferenz (COP III) statt, auf der gemäss dem bereits erwähnten Berliner Mandat das Kyoto-Protokoll verabschiedet wurde. Das Protokoll wurde von 98 Staaten, darunter alle grossen Industriestaaten, unterzeichnet. Bis heute ist das Kyoto-Protokoll jedoch von keinem Industriestaat ratifiziert worden, bisher haben dies lediglich 14 Entwicklungsländer getan. Das Kyoto-Protokoll verpflichtet die Industriestaaten, die Emissionen von insgesamt sechs Treibhausgasen – Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Lachgas (NO2), wasserstoffhaltige Fluorkohlenwasserstoffe (FKW), Perfluorierte Fluorkohlenwasserstoffe (PFC) und Schwefelhexafluorid (SF6) zu reduzieren, und zwar um insgesamt 5,2 Prozent bis zum Zeitraum 2008-2012 (Vergleichsjahr: 1990). Die Reduktionen der wichtigsten Ländergruppen: EU 8%, USA 7%, Japan 6%, Kanada 6%. Die einzelnen europäischen Länder haben dabei im Einzelnen sehr unterschiedliche Reduktionsziele ausgehandelt: So muss Deutschland seine Treibhausgase um 21 % reduzieren, während industriell schwächere Länder wie Portugal oder Irland ihre Emissionen sogar erhöhen dürfen. Das Kyoto-Protokoll bietet zugleich jedoch diverse Instrumente oder Schlupflöcher («Clean Development Mechanism», «Joint Implementation», «Emission Trading» sowie «Kohlenstoff-Senken»), durch die die vereinbarten Reduktionsziele aufgeweicht bzw. umgangen werden könnten. Diese Instrumente sollen in den nächsten Konferenzen weiter ausgehandelt werden.

1996 – 2. Vertragsstaaten-Konferenz der Klima-Rahmenkonvention in Genf (COP II)

Im Juli 1996 fand die 2. Vertragsstaatenkonferenz (COP II) in Genf statt, auf der aber keine nennenswerten Fortschritte erzielt werden konnten. Die Festlegung von verbindlichen CO2- Reduktionszielen wurde auf Betreiben der Kohle- und Erdöllobby torpediert. Die OPEC-Staaten sowie Russland und Australien verhinderten die geplante Reduktionsvereinbarung.

1995 – 1. Vertragsstaaten-Konferenz der Klima-Rahmenkonvention in Berlin (COP I)

Im März 1995 – ein Jahr nach Inkrafttreten der Klima-Rahmenkonvention – traf sich die internationale Staatengemeinschaft in Berlin zur 1. Vertragsstaaten-Konferenz (Conference of the Parties, kurz COP). Die Industrienationen konnten sich nicht auf konkrete Ziele und Fristen für die Verringerung von Treibhausgas-Emissionen einigen. Man stellte lediglich fest, dass die Verpflichtungen der Klima-Rahmenkonvention nicht ausreichten. Daraufhin wurde das «Berliner Mandat» verabschiedet. Dieses sah vor, bis zur dritten Vertragsstaaten-Konferenz (Kyoto 1997) ein verbindliches Protokoll mit Reduktionszielen und -fristen für die Industrienationen zu verhandeln. Zu diesem Zweck wurde eine Arbeitsgruppe (Ad Hoc Group on the Berlin Mandate, AGBM) ins Leben gerufen.

1992 – UN-Konferenz über Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio

Nach jahrelangen wissenschaftlichen und politischen Diskussionen fand im Juni 1992 die UN-Konferenz zum Thema «Umwelt und Entwicklung» (UNCED, United Nations Conference on Environment and Development) in Rio de Janeiro statt. Auf dieser historischen «Rio-Konferenz» wurde die Klima-Rahmenkonvention verabschiedet. Sie bildet die völkerrechtliche Vertragsgrundlage für den internationalen Klimaschutz. Bisher haben über 160 Staaten die Klima-Konvention ratifiziert. Ihr Ziel ist es, «die Treibhausgas-Konzentrationen in der Atmosphäre auf einer Höhe zu stabilisieren, die gefährliche störende Einwirkungen des Menschen auf das Klimasystem verhindert.» Die Industriestaaten versprachen in Rio, ihre CO2-Emissionen bis zum Jahr 2000 auf den Stand von 1990 zurückzuführen. Die deutsche Bundesregierung hatte bereits 1990 erklärt, dass sie ihre CO2-Emissionen bis 2005 um 25 Prozent gegenüber 1987 reduzieren wird. Bindende Verpflichtungen zur Reduzierung von CO2 und anderen Gasen wurden jedoch nicht festgelegt, dies sollte durch die nachfolgenden Vertragsstaatenkonferenzen erfolgen.

Auf der Zeitleiste