Ein Jahr nach ihrer Lancierung ist das Zustandekommen der Konzernverantwortungs-initiative gesichert. Das zeigt: Zahlreiche Schweizerinnen und Schweizer wünschen sich Konzerne, die Menschenrechte und Umwelt auch im Ausland respektieren. Nun ist die Politik erneut gefordert.

Ende April 2015 lancierten 77 Organisationen der Zivilgesellschaft eine Volksinitiative für mehr Konzernverantwortung. Kurz zuvor hatte der Nationalrat eine entsprechende Motion ganz knapp abgelehnt. Die Konzernverantwortungsinitiative orientiert sich an den 2011 einstimmig verabschiedeten Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Sie verlangt, dass Schweizer Konzerne für ihre Geschäftsbeziehungen eine Sorgfaltsprüfung bezüglich Menschenrechten und Umweltschutz einführen. Kommt ein Konzern seiner Sorgfaltsprüfungspflicht nicht nach, soll er künftig auch für allfällige Schäden haften, die von ihm kontrollierte Unternehmen im Ausland verursachen.

FREIWILLIGKEIT GREIFT ZU KURZ

Sklaverei bei der Crevetten-Fischerei, Kinderarbeit im Kakaoanbau, Menschenrechts-verletzungen beim Goldabbau: Das sind nur die jüngsten Beispiele dafür, wie hochproblematisch manche Tätigkeiten von Schweizer Konzernen im Ausland sind. Trotzdem verschliessen sich Parlament und Bundesrat bisher gesetzlichen Regelungen und setzen einseitig auf freiwillige Massnahmen durch die Konzerne selber. Die kürzlich veröffentlichte Studie von Brot für alle und Fastenopfer hat die Grenzen dieses Ansatzes klar aufgezeigt: Demnach verfügen nur 11 Prozent der 200 umsatzstärksten Schweizer Konzerne über eine Menschenrechtspolitik, die sich an den Uno-Leitprinzipien orientiert. Mehr als 60 Prozent haben überhaupt keine solche Policy. Corporate Social Responsibility ist als alleiniger Ansatz gescheitert – jetzt braucht es auch verbindliche Leitplanken. Nur diese verhindern Wettbewerbsnachteile für fortschrittliche Unternehmen.

INTERNATIONALER TREND HIN ZU VERBINDLICHKEIT

Verbindliche Vorgaben entsprechen auch dem internationalen Trend: Das französische Parlament berät zurzeit einen Gesetzesvorschlag, der ebenfalls eine verbindliche Sorgfaltsprüfung für Konzerne verlangt. Der Europarat verabschiedete Anfang März Empfehlungen zu Wirtschaft und Menschenrechte an die Mitgliedstaaten. Darin schlägt er beispielsweise vor, dass die Gerichtszuständigkeit in den europäischen Ländern auf Tochterunternehmen ausgeweitet werden sollte, unabhängig davon wo diese ihren Sitz haben.

Die Konzernverantwortungsinitiative ist ein einzigartiges Projekt: Nicht politische Parteien, sondern 77 Nichtregierungsorganisationen tragen ein zentrales Anliegen der Zivilgesellschaft in die Politik. Die Initiative wird im Oktober eingereicht.

Für Rückfragen steht zur Verfügung:

Rahel Ruch, Koordinatorin der Konzernverantwortungsinitiative: 076 517 02 08