Gefahr durch genmanipulierte Organismen international anerkanntGreenpeace bewertet das am Samstag Mittag europäischer Zeit verabschiedete Biosafety Umweltabkommen als historischen Erfolg. Die 180 Vertragsstaaten der Biosafety-Konferenz in Montreal erkennen gentechnisch manipulierte Organismen als eine besondere Gefahr für die Umwelt und die Gesundheit. Sie verabschiedeten ein Protokoll, welches den internationalen Handel mit genmanipulierten Pflanzen, Tieren, Saatgut sowie Nahrungs- und Futtermitteln zum Schutz der Umwelt und der Verbraucher regelt.

Hamburg/Montreal. Das Abkommen ist ein historischer Schritt zum Schutz von Umwelt und Verbrauchern vor gentechnischer Verschmutzung, sagt Stefan Flothmann, Gentechnik-Experte bei Greenpeace. Die Willkür, mit der vor allem die USA Verbrauchern in aller Welt gentechnisch manipulierte Nahrung untermischen, ist in Schranken verwiesen worden. Die USA mussten gegen Verhandlungsende Federn lassen, nicht zuletzt weil sich die Verbraucherproteste mittlerweile auch auf die USA ausgeweitet haben. Im Februar 1999 hatte die Miami- Gruppe, bestehend aus den USA, Kanada, Argentinien, Chile, Australien und Uruguay, die Verhandlungen kurz vor Verabschiedung des Protokolls zum Scheitern gebracht. Im Kern verankert das Abkommen die Informationspflicht des Exportlandes gegenüber dem Importland und das Recht der Importstaaten uf Einfuhrverbote. Vertragsstaaten sind verpflichtet, den Handelspartner über den Export von gentechnisch manipulierten Organismen zu informieren. Handelt es sich beim Export um Saatgut, so muss das Importland dem Handel explizit zustimmen. Bei Organismen, die als Futter- oder Lebensmittel importiert werden, hat das Land das Recht, den Import zum Schutz der Umwelt oder der Gesundheit zu verbieten. Als Grundlage für die Entscheidung des Importlandes hat sich das Vorsorgeprinzip durchgesetzt. Der Einfuhrstaat kann den Import schon auf Basis eines begründeten Verdachts einer Umwelt- oder Gesundheitsgefährdung durch genmanipulierte Organismen verbieten und muss eine Gefahr nicht wissenschaftlich nachweisen. Das ist ein grossartiger Erfolg aller Umweltverbände, die sich seit Jahren für die Anerkennung des Vorsorgeprinzips eingesetzt haben , so Stefan Flothmann. Im Handelsstreit um gentechnisch manipulierte Organismen hat die EU jetzt die Möglichkeit, das Vorsorgeprinzip gegenüber den USA durchzusetzen. Eine Niederlage, wie sie die EU im Streit um das Einfuhrverbot hormonbehandelten Rindfleischs vor der WTO erlitten hat, ist für gentechnische Organismen unwahrscheinlicher geworden. Nicht verankert wurde eine allgemeine Kennzeichnungspflicht für gentechnisch manipulierte Organismen. Lediglich Saatgut muss eine Kennzeichnung erhalten, Nahrungs- und Futtermittel hingegen weiterhin nicht. Es bleibt ebenso ungeklärt, wer die Haftung für etwaige Schäden in den Importländern zu übernehmen hat. Die direkten und indirekten Schäden, die von fehlgeschlagenen gentechnischen Experimenten ausgehen, sind unkalkulierbar. Wenn etwas schiefgeht, wird keiner den Schaden zahlen , so Stefan Flothmann.