Am 25. März 2011 hat die EU mit einer Fukushima-Eilverordnung die Cäsium 134-Grenzwerte für Lebens- und Futtermittel aus Japan erhöht. So wurde der Grenzwert für Milcherzeugnisse von 370 Becquerel pro Kilogramm (Bq/kg) auf 1000 Becquerel herauf gesetzt.

Am 25. März 2011 hat die EU mit einer Fukushima-Eilverordnung die Cäsium 134-Grenzwerte für Lebens- und Futtermittel aus Japan erhöht. So wurde der Grenzwert für Milcherzeugnisse von 370 Becquerel pro Kilogramm (Bq/kg) auf 1000 Becquerel herauf gesetzt.

Dem europäischen Verbraucher wird nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima ein Mehrfaches an radioaktivem Cäsium zugemutet. Das entspricht nicht dem vorbeugenden Gesundheitsschutz, es ist sogar rechtswidrig, sagt der Chemiker und Greenpeace-Experte Manfred Santen. Greenpeace hat die neuen Grenzwerte juristisch prüfen lassen, das Ergebnis ist eindeutig. 

Massiv betroffen ist neben Milcherzeugnissen aus Japan importierter Fisch. Bisher galt für Fisch der allgemeine Lebensmittelgrenzwert von 600 Becquerel (Bq). Die Eilverordnung lässt jetzt einen doppelt so hohen Cäsium-Grenzwert zu: 1250 Bq pro Kilogramm. Nur bei Säuglingsnahrung fiel die Erhöhung geringer aus. Hier wurde der Grenzwert von 370 auf 400 Bq hoch gesetzt. 

Die Verordnung sieht nur Lebensmittelkontrollen für Cäsium-134, Cäsium-137 und Jod-131 in japanischen Produkten vor. Die Kontrollen müssen aber auf Strontium sowie Plutonium und andere Alphastrahler ausgeweitet werden.

Aus den havarierten Reaktoren in Fukushima treten neben radioaktivem Cäsium und Jod auch Radionuklide wie Strontium, Plutonium und Transplutonium-Elemente aus. 

Radioaktivität macht zudem nicht an den japanischen Grenzen halt. Greenpeace fordert daher, alle Fische und Meeresfrüchte aus den Hauptfanggebieten des pazifischen Raumes zu berücksichtigen. Die Radionuklide werden ins Meer und über dem Meer freigesetzt. Von der Küste vor Fukushima können sie mit den Meeresströmungen auch in die Beringsee verfrachtet werden. Von dort stammt ein Großteil der in Deutschland verkauften Fische. 

Der vorsorgende Verbraucherschutz muss oberstes Gebot sein, sagt Santen. Die Anhebung der Grenzwerte muss rückgängig gemacht werden. Greenpeace fordert, die Grenzwerte auf ein Minimum zu senken. 

Einsehen lassen sich die Strahlengrenzwerte der Fukushima-Eil-Verordnung hier (PDF). 

Bis zum Zeitpunkt der EU-Eilverordnung galten für ALLE Lebensmittel die Werte, die in den so genannten Nach Tschernobyl-Verordnungen (EG) 733/2008 und (EG) 1048/2009 veröffentlicht waren: 370 Bq/kg für Milchprodukte und 600 Bq/kg für alle anderen Lebensmittel. Diese Grenzwerte gelten auch jetzt noch für alle Lebensmittel, die nicht aus Japan stammen. 

Theoretisch könnte also japanischer Fisch, dessen Strahlenbelastung mit Cäsium-134 und Cäsium-137 oberhalb des Grenzwertes von 600 Bq/kg, aber unterhalb von 1250 Bq/kg liegt, nach der jetzt geltenden Regelung in die EU eingeführt werden. In Japan darf dieser Fisch nicht verkauft werden, weil die Höchstgrenze dort bei 500 Bq/kg Fisch liegt. Russische Pilze mit derselben Belastung hingegen dürften nicht in die EU eingeführt werden. 

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