Das ENSI sollte eigentlich die Einhaltung der Vorschriften bei der gefährlichen Produktion von Atomenergie überprüfen. Das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts beweist aber einmal mehr, dass die Aufsichtsbehörde einen laschen Umgang mit Regeln pflegt.

Das ENSI sollte eigentlich die Einhaltung der Vorschriften bei der gefährlichen Produktion von Atomenergie überprüfen. Das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts beweist aber einmal mehr, dass die Aufsichtsbehörde einen laschen Umgang mit Regeln pflegt.

Laut Urteil hat das ENSI die Rechte zweier Anwohner des AKW Mühleberg missachtet, indem es ihnen die Möglichkeit verweigerte, eine kontroverse Entscheidung bezüglich des Hochwasserschutzes der Anlage anzufechten (siehe Pressemitteilung der Beschwerdeführer). Nun müssen die AKW-Kontrolleure erklären, warum im Notfall die Kühlung der Reaktoren auch mit mobilen Feuerwehrpumpen gewährleistet werden soll, obwohl dies internationale Regeln verletzt. «Tatsächlich müssen die festen Einrichtungen eines AKW genügen, um auf einen Unfall zu reagieren», sagt Atomexperte Florian Kasser von Greenpeace Schweiz. 

Dieser juristische Erfolg für die Atomkritiker könnte wegweisend sein und erschüttert erneut das Vertrauen in eine Aufsichtsbehörde, welche mit kommunikativen Massnahmen verzweifelt versucht, ihre Glaubwürdigkeit wiederherzustellen. Anstatt aber über die Bücher zu gehen und endlich eine Antwort auf die Sicherheitsprobleme von Mühleberg zu geben, prüft nun das ENSI einen allfälligen Weiterzug ans Bundesgericht.

Dass das ENSI mehr Wert legt auf Image-Pflege als auf seriöse Aufsichtsarbeit im Interesse der Bevölkerung, zeigt auch die Tatsache, dass die Behörde zum Urteil bereits Stellung genommen hat, bevor es vom Gericht überhaupt publiziert wurde. Es mag ein Detail sein, aber insbesondere in Fragen der Atomenergie steckt genau dort der Teufel. 

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