Heute leitete die Umweltorganisation Greenpeace die «Schadenersatzforderungen» der AKW-Betreiber ans Bundesamt für Energie (BfE) weiter. Greenpeace ist nicht bereit, die Zeche für die fahrlässige Politik der Behörden und AKW-Lobby zu bezahlen. Die angeblich durch Greenpeace Aktionen verursachten Kosten sind das Resultat fehlerhafter Bewilligungsentscheide und willkürlicher Aufwendungen der Atomkraftwerker. Dagegen werden die Aktionen von Greenpeace durch die Ospar-Ministerkonferenz von Ende Juli bestätigt. Sie hat die atomare Verseuchung durch die Wiederaufarbeitung international als Problem anerkannt. In einem Schreiben forderte deshalb Greenpeace Eduard Kiener auf, den Chef der Kontroll- und Bewilligungsbehörden, auf, die Rechnungen zu bearbeiten.

Zürich. Greenpeace erhielt in den letzten Monaten Rechnungen von der NOK, der Kernkraftwerk Leibstadt AG (KKL) und den SBB in der Gesamthöhe von rund 370’000 Franken. Dabei handelt es sich angeblich um Zusatzaufwendungen für die Abwicklung der Atommüllexporte in die Wiederaufarbeitungsanlagen von Sellafield (GB) und La Hague (F). Greenpeace hatte wiederholt mit Aktionen gegen die nachweislich gefährlichen Transporte und die wissenschaftlich dokumentierte Einleitung radioaktiver Abfälle ins offene Meer protestiert. Seit Jahren wiegeln jedoch Behörden und AKW-Betreiber ab. Die Schlamperei im Zusammenhang mit den Transporten führt diese verantwortungslose Schönfärberei endgültig ad absurdum. Aufsichtsbehörden und die AKW-Betreiber haben das Vertrauen, das die Bevölkerung in sie setzt, missbraucht. So wurden die meisten der Transport-Behälter – im Gegensatz zu offiziellen Beteuerungen – nie richtig getestet. Zudem macht sich die Schweiz mit dem Export von Atommüll an der radioaktiven Verseuchung des Meeres schuldig. Diese Problematik wurde im Juli an der Ospar-Ministerkonferenz – unter Teilnahme der Schweiz – international anerkannt. Trotz offenkundiger Misswirtschaft verschanzen sich die Beteiligten hinter Schweigen. Greenpeace verlangt Aufklärung: Die Verfilzung zwischen Sicherheitsbehörde HSK und Atom-Lobby muss offengelegt, die Ursache der Container-Kontamination geklärt werden, die Schweiz muss Stellung zur Wiederaufarbeitungsfrage nehmen. Die Verletzung der Sorgfaltspflicht durch Betreiber und Kontrollbehörden, die Gegenstand von Strafverfahren und amtsinternen Untersuchungen sind, bestätigen die Notwendigkeit der Greenpeace Aktionen. Somit fehlt jegliche Grundlage, Greenpeace für den berechtigten Einsatz zum Schutz von Mensch und Umwelt zur Kasse zu bitten. Greenpeace fordert deshalb BfE-Direktor Eduard Kiener in einem Schreiben auf, «diese Forderungen, sofern sie denn überhaupt berechtigt sind, über das Bundesamt für Energie, unter Berücksichtigung der durch die Transporte involvierten Stellen, zu bearbeiten und gegebenenfalls zu bezahlen.»


Kontakt:
Greenpeace Schweiz, Medienabteilung 01 / 447 41 41
Bundesamt für Energie (BfE) 031 / 322 94 11