Heute hinterlassen die allermeisten Menschen auch ein «digitales Erbe». Dazu gehören virtuelle Daten wie der Zugang zu E-Mail-Konten, Social-Media-Profilen, digitalen Vermögenswerten und Währungen (Kryptowährungen), aber auch der Inhalt von physischen Datenträgern wie Festplatten, Computern und Mobiltelefonen.

Wie soll nach Ihrem Tod mit diesen Daten umgegangen werden? Es empfiehlt sich, eine Übersicht über den digitalen Nachlass zu erstellen und Zugriffsmöglichkeiten und Passwörter in Papierform festzuhalten (aufbewahrt an einem sicheren Ort).

Wer soll die Vollmacht über Ihre Daten erhalten? Am besten bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die Ihren Willen bezüglich des Umgangs mit Ihrem digitalen Nachlass kennt, Zugang zu einer Passwortliste hat und auch allfällige laufende Abonnements kündigen kann.

Der Bund (EDÖB) publiziert zum Thema Datenschutz und digitales Erbe sämtliche Informationen.