Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat heute die Klage von 10 AnwohnerInnen gegen die Betriebsbewilligung des AKW Mühleberg abgewiesen. Für Greenpeace ist dieser Entscheid falsch und im Widerspruch zum Menschenrecht. Die Umweltorganisation wird sich im Kampf gegen die AKW zukünftig vermehrt den zur Verfügung stehenden politischen Mitteln bedienen. So wird sich Greenpeace u.a. dafür einsetzen, dass die in Vorbereitung befindlichen neuen Anti-Atom-Initiativen schnell lanciert werden und Mühleberg aus sicherheitstechnischen Gründen abgestellt wird. Als begrüssenswert erachtet Greenpeace die heutige Stellungsnahme von Energieminister Moritz Leuenberger, der das Beschwerderecht in der anstehenden Revision der Atomgesetzgebung ausbauen will.

Zürich/Strassburg. Der heute bekanntgegebene Entscheid des Gerichtshofes für Menschenrechte ist kaum nachvollziehbar und widerspricht der gesamten Argumentation, wie sie die Kommission und das Ministerkomitee im vorangegangenen Verfahren entwickelt hatten. Die Umweltorganisation Greenpeace nimmt zur Kenntnis, dass ihr in der Schweiz vorerst jeglicher Gang vor unabhängige Gerichte verwehrt bleibt. Greenpeace wird sich deshalb zukünftig im Widerstand gegen Atomanlagen in der Schweiz verstärkt auf die politischen Mittel konzentrieren. So wird sich Greenpeace innnerhalb der Trägerorganisationen der neuen Anti-Atom-Initiativen «Strom ohne Atom» für die unverzügliche Lancierung der Initiativen einsetzen. Damit ist gewährleistet, dass die in der Schweiz dringend notwendige Debatte über den Ausstieg der Atomenergie auch wirklich stattfinden wird. Greenpeace konzentriert sich in der sicherheitstechnischen Diskussion weiterhin auf die konstruktiven Mängel des AKW Mühleberg und auf die zusätzlichen Gefahren, welche sich aus der Alterung der Anlage und der Leistungssteigerung ergeben. Etliche Merkmale des AKW entsprechen nicht dem Stand von Neuanlagen. So fehlt die heute zum Standard gehörende Mehrfachführung bei den Sicherheitseinrichtungen, und der Brandschutz bei zentralen Sicherheits- und Notsystemen ist mangelhaft. Seit 1990 weist die Anlage zudem schwerwiegende Korrosionsschäden Ø sogenannte «Kernmantelrisse» Ø auf, die aus Kostengründen nur mangelhaft repariert worden sind. Schliesslich verhält sich das AKW seit der Leistungssteigerung von 1993 in unvorhergesehener Weise und droht bei voller Leistung die betrieblichen Grenzwerte zu überschreiten. Der Betrieb des AKW Mühleberg ist auch nach dem bedauerlichen Strassburg-Entscheid nicht zu verantworten Ø das AKW muss aus Sicherheitsüberlegungen sofort stillgelegt werden.

Kontakt: Ueli Müller, Koordinator der Atomkampagne 01 / 447 41 41