Der Bundesrat will die AKW-Sicherheit auf Verordnungsebene dramatisch aufweichen. Dabei agiert er als Wasserträger für die Aufsichtsbehörde ENSI und die Betreiberin Axpo, die damit ein laufendes Rechtsverfahren gegen das AKW Beznau unterwandern. Die Umweltorganisationen, die dieses Verfahren unterstützen, verurteilen das Vorgehen aufs Schärfste. Sie fordern den Bundesrat auf, auf die Verordnungsrevision zu verzichten oder zumindest den Gerichtsentscheid abzuwarten.

Heute informierten VertreterInnen des Vereins «Beznau Verfahren», darunter die Umweltorganisationen Greenpeace, der Trinationale Atomschutzverband (TRAS) und die Schweizerische Energie-Stiftung (SES), an einer Medienorientierung zur geplanten Revision verschiedener Verordnungen im Kernenergierecht. Seit 2015 stehen sie in einem Verfahren gegen das ENSI und die Beznau-Betreiberin Axpo. Ihr Standpunkt: Das ENSI wendet die Sicherheitsbestimmungen bei Erdbeben im AKW Beznau falsch an. Nun sollen mit der Verordnungsrevision exakt die fraglichen Sicherheitsbestimmungen aus dem Verfahren korrigiert werden – noch vor dem Gerichtsentscheid. Denn mit dem laufenden Verfahren droht die Stilllegung des AKW Beznau via Gericht. Um dies zu verhindern, will das Departement von Doris Leuthard die zulässige Maximaldosis an Radioaktivität um einen Faktor 100 erhöhen.

Kahlschlag bei den Sicherheitsvorschriften
Die Konsequenzen dieser «Lex Beznau» sind beträchtlich, wie die Referenten heute aufzeigen: «Die Revision kommt einer massiven Abschwächung der heutigen Sicherheitsvorschriften gleich», fasst der Kernenergierechtsexperte und Anwalt für die Beschwerdeführenden Martin Pestalozzi zusammen. Und der Fachberater Markus Kühni ergänzt «Sicherheitstechnisch wären wir zurück in den 1960er-Jahren. Selbst bei festgestellten Defiziten wie in Fukushima würde fortan die Rechtsgrundlage fehlen, ein AKW ausser Betrieb zu nehmen.»

Rechtsstaat soll gewahrt bleiben
Die Beschwerdeführenden widersprechen dem Bundesrat, wonach mit der Revision der Wortlaut der  Bestimmungen in seinen «beabsichtigen Sinn» gebracht werde. «Der Bundesrat übernimmt einfach den Standpunkt des ENSI und der Betreiberin Axpo. Doch diese sind im Verfahren Partei. In einem Rechtsstaat soll das Gericht beurteilen, ob das Gesetz nach seinem Sinn und Zweck angewendet wurde», sagt Nils Epprecht, Projektleiter Strom&Atom bei der SES. Gerade bei der Risikotechnologie Atomkraft sei es wichtig, dass auch das Handeln der Atomaufsicht von einem Gericht überprüft werde.

Schutz der Bevölkerung hat oberste Priorität
Irène Kälin, Nationalrätin und Präsidentin des Trägervereins Beznau Verfahren, ruft den Bundesrat dazu auf, auf die Revision zu verzichten oder zumindest das Gerichtsurteil abzuwarten: «Es kann nicht sein, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit der Energiewende den Atomausstieg beschliessen und der Bundesrat ein halbes Jahr später den Schutz für die Bevölkerung aufweicht. Das Prinzip ‹Weiterbetrieb solange sicher›, verkommt damit definitiv zur leeren Worthülse.»


Weitere Informationen

Factsheet zur Revision der Kernenergieverordnung

  • Irène Kälin, Nationalrätin und Präsidentin Trägerverein Beznau Verfahren,
    077 428 43 06, [email protected]
  • Martin Pestalozzi, lic. iur., Rechtsanwalt und Vertreter der Beschwerdeführenden,
    055 251 59 59, [email protected]
  • Markus Kühni, Dipl. Inf-Ing. ETH, Fachberater der Beschwerdeführenden,
    079 294 03 31, [email protected]
  • Nils Epprecht, Projektleiter Strom&Atom, Schweizerische Energie-Stiftung SES,
    077 455 99 79, [email protected]
  • Florian Kasser, Nuclear Campaigner, Greenpeace Schweiz,
    076 345 26 55, [email protected]
  • Rudolf Rechsteiner, Vize-Präsident Trinationaler Atomschutzverband (TRAS)
    079 785 71 82, [email protected]