Beim heutigen Prozess gegen fünf Greenpeace-Aktivistinnen hat der zuständige Richter des Bezirksgerichts Zurzach achtenswerte Beweggründe aufgeführt und das Strafmass reduziert. Die verhängten, bedingten Gefängnisstrafen wurden in Bussen von 1000 bis 2000 Franken umgewandelt. Die fünf AktivistInnen waren wegen Haus-friedensbruchs, Nötigung, Sachbeschädigung oder Strassenverkehrs-delikten angeklagt und mussten nach einer Einsprache gegen die Strafbefehle nun vor Gericht erscheinen.

Zurzach/Zürich. Greenpeace ist froh, dass die bedingten Gefängnisstrafen in Bussen umgewandelt wurden. Dennoch bleibt ein schaler Nachgeschmack, haben doch die Greenpeace-AktivistInnen in allen Fällen gegen Misstände protestiert, die beim Vollzug geltenden Rechtes entstanden sind und die zu massiv negativen Folgen für Mensch und Umwelt führen.

Zur Verhandlung standen zur Hauptsache Aktionen gegen die Ausfuhr von hochradioaktivem Atommüll in die Wiederaufarbeitung in Frankreich und England (1997 beim AKW Beznau, 1999 beim AKW Gösgen, 2000 bei Leibstadt), sowie die Begrünung der Rosengartenstrasse in Zürich am 25. August 1999.

Es mutet fast anachronistisch an, wenn heute Greenpeace-AktivistInnen wegen Protestaktionen gegen die Verseuchung der Meere durch die atomare Wiederaufarbeitung vor Gericht erscheinen müssen, nachdem selbst der Bundesrat die Greenpeace-Forderung nach einem Verbot der Wiederaufarbeitung von Schweizer Atommüll in den Entwurf für ein neues Kernenergie-Gesetz aufgenommen hatte. Zwar schwächte das Parlament die Forderung ab, beschloss aber immerhin ein 10-jähriges Moratorium.

Bereits bei der Durchführung der Aktionen war die Legalität der Atomtransporte durch verschiedene Rechtsgutachten in Frage gestellt. Diese Gutachten wurden von den Behörden bis heute nicht einmal ansatzweise geprüft. Ebenfalls liegen geblieben sind bisher die Strafanzeigen, welche Greenpeace seit 1997 gegen die Verantwortlichen für die Transporte in die Wiederaufarbeitung eingereicht hat – während das Strafverfahren gegen einige der AktivistInnen, welche 1997 beim AKW Beznau protestierten, längst vom Bundesgericht entschieden ist. Jetzt scheint man zumindest im Parlament die Wiederaufarbeitung als das zu erkennen, was sie ist: eine Auslauftechnologie, die eine unnötige Verseuchung der Meere mit sich bringt und gegen die sich Staaten wie Irland und Norwegen seit längerer Zeit aktiv wehren.

Kontakt:

Eva Geel, Atom-Kampagne Greenpeace (in Zurzach) 079 / 675 69 16

Greenpeace-Medienabteilung 01 / 447 41 11

Hintergrund zum Prozess gegen Greenpeace-AktivistInnen (download 85kb)