Nach wie vor halten AktivistInnen der Umweltorganisation Greenpeace den Abtransport hochaktiven Atommülls beim AKW Gösgen fest. Da sich der Eisenbahnwagen jedoch vor dem Zaun und somit ausserhalb des AKW-Geländes befindet, fühlen sich die AKW-Gösgen-Betreiber laut eigenen Aussagen nicht mehr dafür zuständig. Greenpeace fordert das BEW auf, die bereits erteilte Bewilligung für den festgehaltenen Transport zurückzuziehen und keine weiteren Transporte mehr zuzulassen, bis das am 11. November eröffnete gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren gegen die Schweizer AKW-Betreiber betreffend Verdacht von Widerhandlungen gegen das Atom- und Strahlenschutzgesetz abgeschlossen ist.

Gösgen/Däniken. Greenpeace hatte am 4. November eine Strafanzeige gegen die Betreiber der Schweizer AKW eingereicht, nachdem bekannt wurde, dass in der Wiederaufarbeitungsanlagen in La Hague (F) und Sellafield (GB) radioaktive Abwässer ins Meer eingeleitet werden, die nach Schweizer Strahlenschutzgesetz sicher verwahrt werden müssten. Die Bundesanwaltschaft hat auf diese Strafanzeige reagiert und am vergangenen Dienstag ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren eröffnet. Jedoch kann die Bundesanwaltschaft gegen bereits bewilligte Atomtransporte beim gegenwärtigen Stand der Ermittlung nicht einschreiten – sie verweist auf das Bundesamt für Energiewirtschaft (BEW), welches für Erteilungen und Widerruf solcher Bewilliungen zuständig ist. Greenpeace fordert das BEW auf, noch heute nachmittag die Bewilligung für den beim AKW Gösgen festgehaltenen Transport abgebrannter Brennelemente nach La Hague zurückzuziehen. Ausserdem dürfen bis zum Abschluss des hängigen gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahrens keine neuen Atommülltransporte mehr bewilligt werden. Falls das BEW nicht bis heute 17:00 Uhr entsprechende Massnahmen ergreift, prüft Greenpeace weitere rechtliche Schritte. Seit heute morgen 8:30 Uhr verhindern an die Werksgeleise festgekettete Greenpeace-AktivistInnen den Abtransport abgebrannter Brennelemente in die Wiederaufarbeitungsanlage in La Hague. Da sich der Eisenbahnwagen nicht mehr auf dem eigentlichen AKW-Gelände befindet, sondern knapp davor, fühlen sich die AKW-Gösgen-Betreiber für die gefährliche Fracht inzwischen nicht mehr zuständig, wie sie gegenüber Radio DRS erklärten. Dies ganz im Sinne von «Aus den Augen – aus dem Sinn», das die Schweizer AKW-Betreiber weiter an der Option Wiederaufarbeitung festhalten lässt, obwohl dabei die Menge der radioaktiven Abfälle vervielfacht wird und die in La Hague eingeleiteten Abwässer in der Schweiz noch nicht einmal ohne Bewilligung transportiert werden dürfen. Eine von Greenpeace am 2. Juli dieses Jahres importierte Abwasser- und Sedimentsprobe aus La Hague war beschlagnahmt und schliesslich vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) zur Zwischenlagerung nach Würenlingen gebracht worden.

Kontakt:
Stefan Füglister, Koordinator der Atomkampagne 01 / 447 41 41