12.06.06, Bern: Greenpeace fordert Recht auf gute Luft ©David Adair/Ex-Press/Greenpeace

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12.06.06, Bern: Greenpeace fordert Recht auf gute Luft ©David Adair/Ex-Press/Greenpeace

Bisher wurde den Betroffenen das Recht auf gute Luft verweigert. Dies geschah in erster Linie mit der Begründung, dass nicht bloss die Klagenden, sondern alle Menschen gleichermassen der gesundheitsschädigenden Atemluft ausgesetzt seien. Mit anderen Worten: Weil allen Unrecht angetan wird, soll ich mich als einzelner nicht dagegen wehren dürfen. Die Betroffenen und Greenpeace haben sich entschieden, die Klagen weiterzuziehen. Dabei können sie nur gewinnen: Entweder weil wir juristisch Erfolg haben. Oder – falls nicht – können wir zumindest aufzeigen, wie fahrlässig Politik, Behörden und die Justiz mit Rechten einzelner Menschen umgehen. Inzwischen wird etwa beim Rauchen das Recht auf gute Luft in Innenräumen wahrgenommen. Es gibt jedoch keinen Grund, weswegen diese Logik nicht auch auf die Aussenluft übertragen werden soll.

10vor10-Beitrag zum Weiterzug der Klagen

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