Statt ein Glyphosat-Verbot kommt nun die Glyphosat-Grenzwert-Erhöhung.

Glyphosat-Grenzwert-Erhöhung um den Faktor 3600! So sieht es der Bund in seiner Teilrevision der Gewässerschutzverordnung vor. Er nimmt dabei keine Rücksicht auf die Gesamtmenge der Pestizide und Giftstoffe. Obwohl die Grenzwerte für besonders giftige Pestizide gleichzeitig nach unten angepasst werden, setzt dieses Signal fatale Anreize. Der Bund sollte wissen: Niemand will Gift-Cocktails in unseren Gewässern, Böden und Lebensmitteln. Nicht die monetären Interessen der Agrochemiefirmen müssen geschützt werden, sondern die Gesundheit von Mensch und Tier. Unser Landwirtschafts-Experte Philippe Schenkel nimmt Stellung.