Die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) für Photovoltaik (PV) wird für 2011 um 18% gekürzt. Dafür wurde das Zubaukontingent 2011 so gross festgelegt, dass die auf der Warteliste stehenden Projekte mit Anmeldedatum vom 1. und 2. Mai 2008 in die Förderung aufgenommen werden können. Das entspricht 26.4% aller sich auf der Warteliste der KEV befindlichen PV-Projekte oder gut 1800 Anlagen. Ausserdem wurden die Fördergelder für PV von 5% auf 10% verdoppelt. 

Die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) für Photovoltaik (PV) wird für 2011 um 18% gekürzt. Dafür wurde das Zubaukontingent 2011 so gross festgelegt, dass die auf der Warteliste stehenden Projekte mit Anmeldedatum vom 1. und 2. Mai 2008 in die Förderung aufgenommen werden können. Das entspricht 26.4% aller sich auf der Warteliste der KEV befindlichen PV-Projekte oder gut 1800 Anlagen. Ausserdem wurden die Fördergelder für PV von 5% auf 10% verdoppelt. 

Insgesamt sind das sehr gute Neuerungen. Mit der Erhöhung des Zubaukontingents könnten bereits in drei Jahren die jetzigen sich auf der Warteliste der KEV befindlichen PV-Projekte abgearbeitet werden. Die Reduktion der KEV ist eine Anpassung an die sinkenden Produktionskosten/Preise für PV. 

Weitere Informationen zur KEV finden Sie unter http://www.swissolar.ch/de/strom-von-der-sonne/foerderung/

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