Reformfachgeschäfte, Lebensmittelhersteller, Landwirte, Bio-Bauern und betroffene Konsumentinnen und Konsumenten reichen heute beim Eidgenössischen Departement des Inneren zuhanden von Bundesrätin Ruth Dreifuss eine Verwaltungsbeschwerde gegen das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und Monsanto (Schweiz) AG ein. Die Beschwerde verlangt, dass die vom BAG im Dezember erteilte Bewilligung für die Einfuhr und den Verkauf der vorsätzlich unter die normalen Sojabohnen gemischten genmanipulierten Soja in der Schweiz widerrufen wird. Die vom Bundesrat vergangene Woche beschlossene Abänderung der eindeutigen Deklarationsvorschriften als Übergangsregelung ist ebenfalls rechtswidrig und muss widerrufen werden. Diese Verwaltungsbeschwerde verhindert das Inkrafttreten der Gensoja-Bewilligung am 1. Februar 1997. Einen Entzug der aufschiebenden Wirkung werden die Organisationen notfalls bis vor Bundesgericht anfechten.

Bern. Das BAG hat die Bewilligung für Gentech-Soja erteilt, obwohl wesentliche Unterlagen nicht oder nur unvollständig eingereicht und gewisse Risiko-Untersuchungen nicht durchgeführt worden sind. Obschon beispielsweise bekannt ist, dass der Einsatz des Pflanzenvernichtungsmittels «Roundup», gegen das die Gentech-Sojabohnen resistent gemacht wurden, in den Bohnen Östrogen-ähnliche Substanzen bildet, basieren die Gesuchsunterlagen von Monsanto auf Sojabohnen, die überhaupt nicht mit «Roundup» behandelt wurden. Das Recht der Bürger auf eine freie Wahl ihrer Lebensmittel – so die Beschwerde weiter – wird durch die Praxis der erpresserischen Einführung dieser genmanipulierten Soja missachtet und verunmöglicht. Gegen ihren Willen werden die KonsumentInnen nun genötigt, genmanipulierte Nahrung zu kaufen. Reformfachgeschäfte, Lebensmittelhersteller und Bio-Läden, die auf naturreine und gentechfreie Nahrungsmittel angewiesen sind und ihre Betriebe auf die Wünsche einer wachsenden Zahl von KundInnen ausgerichtet haben, können mit der BAG-Zulassung keine gentechfreie Nahrungsmittel mehr garantieren. Das gleiche gilt für Landwirte und Bio-Bauern, die plötzlich nicht mehr wissen können, ob sie Ihre Tiere gentechfrei ernähren oder genmanipuliertes Futter eingekauft haben. Die vorsätzliche Vermischung und damit die Vereitelung klarer Deklaration erfüllt darüberhinaus den Tatbestand der Täuschung. Illegal und in eindeutigem Widerspruch zur schweizerischen Lebensmittelverordnung ist die Einrichtung einer Übergangsfrist für die Deklaration, die laut Gesetz auf der Verpackung angebracht werden müsste und nun auch auf Plakaten oder Hinweistafeln an den Verkaufsregalen möglich sein soll. Die Behauptung des Eidgenössischen Departements des Inneren, dass damit genmanipulierte Produkte für die Konsumentinnen und Konsumenten «leichter erkennbar»sein sollten, ist blanker Zynismus. Die BeschwerdeführeInnen und die sie unterstützenden Organisationen werden mit allen Ihnen zu Verfügung stehenden gewaltfreien Mitteln die Interessen von 76 % der Schweizer Bevölkerung vertreten, die keine genmanipulierten Nahrungsmittel wünschen.


Kontakt:
Stefan Weber, Genschutz-Kampagne, 01 / 447 41 41
Herbert Karch, VKMB, 031 / 312 64 00