Der Kanton Freiburg muss den Kaufvertrag über das Grundstück für den geplanten Micarna-Schlachthof in St-Aubin öffentlich zugänglich machen. Das hat das Kantonsgericht Freiburg am 6. November 2025 entschieden und gibt damit einer Beschwerde von Greenpeace Schweiz statt.
Im Mai 2024 legte Greenpeace Schweiz beim Kantonsgericht Freiburg Beschwerde ein gegen die Entscheidung des Kantons, den Kaufvertrag über ein Grundstück für einen Geflügelschlachthof in St-Aubin geheim zu halten. Die Migros-Tochter Micarna will im Kanton Freiburg einen gigantischen Hühnerschlachthof bauen. Der Kanton verkaufte ihr dafür im Oktober 2023 ein 95’000 m2 grosses Stück Land. Das entspricht gut 13 Fussballfeldern.
Am 6. November 2025 hat das Kantonsgericht nun entschieden, dass der Kanton Freiburg den Vertrag der Öffentlichkeit zugänglich machen muss. Der Entscheid ist glasklar: Die Richter weisen alle Argumente des Kantons ab. Das Kantonsgericht folgte damit der Empfehlung der kantonalen Behörde für Öffentlichkeit, Datenschutz und Mediation. Gemäss dem Urteil muss Micarna der Veröffentlichung noch zustimmen. Greenpeace Schweiz ruft die Migros-Tochter auf, die nötige Transparenz nicht weiter zu verweigern.
«Dieser Entscheid ist ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz zum geplanten Schlachthof. Auch wenn wir noch nichts über den Inhalt des Vertrages wissen, freuen wir uns darüber, dass das Recht der Anwohner:innen und der interessierten Öffentlichkeit auf mehr Informationen zum geplanten Schlachthof und dessen potenziellen Auswirkungen endlich anerkannt wird», sagt Florian Kasser, Dossierverantwortlicher bei Greenpeace Schweiz.
Mehr Informationen
- Entscheid des Kantonsgerichts (französisch)
Kontakt
- Florian Kasser, Dossierverantwortlicher bei Greenpeace Schweiz, +41 76 345 26 55, [email protected]
- Medienstelle Greenpeace Schweiz, +41 44 447 41 11, [email protected]


