Am Montagabend 21. April 1997 sind sich in Olten die Umweltorganisationen VCS, WWF, Greenpeace und Alpen-Initiative sowie die Grünen Schweiz einig darüber geworden, gegen das Dossier Landverkehr bei den bilateralen Verhandlungen nötigenfalls das Referendum zu ergreifen, wenn die Volksbeschlüsse von 1994 nicht mehr möglich scheint. Die Gruppierungen fordern konkret, dass als Ergebnis der bilateralen Verträge mindestens 9 von 10 alpenquerenden Lastwagen die Schiene benutzen müssen.

Olten. Mit ihrem organisatorischen Zusammenrücken wollen die Umweltorganisationen und die Grünen erreichen, dass durch das Ergebnis des Vertrages über den Landverkehr weder Sinn noch Wortlaut der erfolgreichen Volksabstimmungen über die Alpeninitiative und die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe verletzt noch die Schweiz mit unkontrollierbaren Mengen von 40-Tönnern überrollt wird. Die Organisationen sind grundsätzlich am Abschluss von bilateralen Verträgen interessiert. Der Preis darf aber nicht die Zerstörung der Schweizer Verkehrspolitik sein. Zu deren ökologischen Stützen gehören in erster Linie der Alpenschutzartikel, die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe, eine leistungsfähige Güterbahn sowie bislang die 28-Tonnen-Limite. Die Organisationen haben deshalb als Richtlinie für die Schlussphase der Verhandlungen klare Eckpfeiler gesetzt, bei deren Überschreitung ein Referendum unumgänglich werden dürfte: – Das Ergebnis der Vehandlungen muss garantieren, dass neun von zehn Lastwagen im Alpentransitverkehr in der Schweiz die Bahn benutzen. Nach heutiger Erkenntnis wird dies nur mit einer (kumulierten) Abgabe von mindestens 600 Franken, zusammengesetzt aus LSVA und Alpentransitabgabe, erreicht. – Wird eine Schutzklausel vereinbart, muss sie unkompliziert und ohne nochmalige internationale Verhandlungen umgesetzt werden können. Wird die Schutzklausel mit der Existenz der NEAT verbunden, ist über die Realisierung der NEAT vor Abschluss der Verträge abzustimmen. Die Schutzklausel hat zu garantieren, dass die Zahl der Lastwagen auf der Strasse im alpenquerenden Verkehr ab 2004 mindestens um den Anteil des Transitverkehrs reduziert wird. – Die Lenkungswirkung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe LSVA darf durch den Vertrag höchstens soweit beschränkt werden, dass der Bahnanteil im gesamten schweizerischen Verkehr noch mindestens 60 % (1995 50 %) und für den Binnen-, Export- und Importverkehr mindestens 33 % (1995: 27 %) beträgt. – Das Nacht- und das Sonntagsfahrverbot der Schweiz dürfen nicht beeinträchtigt werden. – Eine generelle Zulassung der 40-/44-Tönner in der Schweiz ist erst möglich, wenn die eingeführten Lenkungsabgaben wirklich greifen, jedoch frühestens im Jahre 2005. Die Organisationen begrüssen grundsätzlich den Abschluss von bilateralen Verträgen zwischen der Schweiz und der EU. Sollte die EU dabei jedoch eine weder für das Alpengebiet noch die Schweiz allgemein ökologisch akzeptable Güterverkehrspolitik nach dem Willen der EU-Lastwagenlobby durchsetzen wollen, ist das Komitee der Meinung, dass eine derartige unakzeptable Regelung schon bei den Verhandlungen und nicht erst bei der Volksabstimmung scheitern sollte. Aus diesem Grund ist das Referendum für das Komitee eine Ultima Ratio zur Katastrophenabwendung.


Kontakt:
Judith Bucher, Koordinatorin der Verkehrskampagne 01 / 447 41 41