Die Aktionsgruppe Beznau-Alarm* hat heute ein Video veröffentlicht, das auf die dramatischen Folgen der geplanten Änderung der Kernenergieverordnung aufmerksam macht: Der Grenzwert im Falle eines Erdbebens soll von 1 auf 100 Millisievert (mSv) erhöht werden. Beznau-Alarm ruft die Bevölkerung auf, sich in der bis 17. April laufenden Vernehmlassung dagegen zu wehren.

Der Hintergrund

Der Verein Beznau-Verfahren hat 2015 Beschwerde gegen den Betrieb des Atomkraftwerks (AKW) Beznau eingelegt. Der Streitpunkt: Das ENSI wendet die Sicherheitsbestimmungen im Erdbebenfall falsch an. Das Verfahren läuft derzeit immer noch. Entscheidet das Gericht im Sinne der Beschwerdeführenden, muss das AKW Beznau nachgerüstet oder stillgelegt werden, da es heute auf 78 mSv/a kommt. Um dies abzuwenden will das zuständige Bundesamt die Verordnung ändern. Der bisherige Grenzwert soll von 1 mSv auf 100 mSv erhöht werden, obwohl die Bevölkerung bereits bei 20 mSv/a evakuiert werden muss. Dies ist ein veritabler Kahlschlag bei den Sicherheitsvorschriften und eine unverantwortliche Aufweichung des Bevölkerungsschutzes.**

Beznau-Alarm ruft mit Video zum Widerstand auf

Die Aktionsgruppe Beznau-Alarm* hat heute ein Video veröffentlicht, welches die Konsequenzen der geplanten Revision veranschaulicht. Sie ruft damit die Bevölkerung auf, sich gegen die Verschlechterung des Schutzes von Hunderttausenden von Menschen zu wehren. Bis zum 17. April kann noch an der Vernehmlassung teilgenommen werden.

*Die Aktionsgruppe Beznau-Alarm wird getragen von:
ContrAtom, ENSI-Mahnwache, Greenpeace, Grüne Partei Schweiz und Aargau, Junge Grüne, Menschenstrom gegen Atom, Nie wieder Atomkraftwerke (NWA) Schweiz und Aargau, Schweizerische Energie-Stiftung, Sozialdemokratische Partei (SP) Aargau, Trinationaler Atomschutzverband (TRAS) und Zukunft ohne Atom

** Weitere Informationen zur geplanten Änderung der Kernenergieverordnung unter: https://atomschutzverband.ch/362

Eine Mustervernehmlassung findet sich hier: https://www.energiestiftung.ch/stellungnahme-teilrevision-verordnungen.html

Kontakt: Andreas Fischer, Präsident NWA Aargau, Grossrat Grüne Aargau, +41 77 443 01 20