Die Great Australian Bight ist nicht nur ein Zuhause für Wale und Seelöwen. Viele kuriose Lebewesen, über die der Mensch noch längst nicht alles weiss, tummeln sich in der Unterwasserwelt der Bucht. Wir möchten dir ein paar davon vorstellen.

Das Greenpeace-Schiff Rainbow Warrior startete im September 2018 in Neuseeland seine Making Oil History Tour, wobei es unter anderem auch in Australien in der Great Australian Bight Halt machte. Langfristiges Ziel der Reise ist der vollständige Ausstieg der beiden Länder aus dem Gas- und Öl-Geschäft. Denn obwohl die neuseeländische Premierministerin Jacinda Ardern im April 2018 beschloss, dass keine neuen Gas- und Öl-Bohr-Lizenzen vor der Küste Neuseelands mehr vergeben werden dürfen, ist es für bereits lizenzierte Ölkonzerne weiterhin möglich, in den Gewässern um Neuseeland aber auch Australien zu bohren. Dadurch sind Meeres-Ökosysteme wie die Grosse Australische Bucht nach wie vor gefährdet.

Um der Welt zu zeigen, wieso es die Great Australian Bight verdient, vor Bohrungen geschützt zu werden,  dokumentierte die Crew auf der Reise allerhand kuriose Bewohner, die sich in den Tiefen der Bucht verstecken. Diese Begegnungen wollen wir dir natürlich nicht vorenthalten:

<b>Russland stellt die Wiederaufarbeitung von abgebrannten Brennelementen aus Atomkraftwerken ein. Damit ist der Deal, den die Schweizer AKW-Betreiber mit Russland eingehen wollten, geplatzt. Gemäss einem geheimen Absichtsprotokoll, das Greenpeace vor einem Jahr veröffentlichte, wollte die hiesige AKW-Industrie ihren Atommüll in Russland wiederaufarbeiten und endlagern. Greenpeace fordert, dass eine Entsorgungslösung für radioaktive Abfälle, welche dem Verursacherprinzip gerecht wird, im Inland gesucht wird.</b>

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	<p class="bodytext"><span class="date">Zürich. </span><span class="text"> Gemäss einem geheimen Absichtsprotokoll plante die Schweizer Atomindustrie noch im letzten Jahr, ihre abgebrannten Brennelemente in Russland wiederaufarbeiten zu lassen und hochaktive Abfälle dort endzulagern. Die AKW-Betreiber vertreten noch heute die Meinung, dass für sie in Sachen Endlager für hochaktive Abfälle nur eine internationale Lösung in Frage komme. Nun ist der verantwortungslose Deal geplatzt: Russland steigt aus der Wiederaufarbeitung aus. Im Gegenzug zahlen die USA 100 Millionen Dollars für den sicherheitstechnischen Ausbau der Atommüll-Lager. Grund für den US-amerikanischen Druck: Bei der Wiederaufarbeitung wird Plutonium herausgetrennt – einer der todbringendsten Stoffe, den die Menschheit je erfunden hat. Mittlerweile häufen sich in Russland 30 Tonnen Plutonium aus zivilen Reaktoren, das ist Material für 3000 Atombomben. Die USA befürchten, dass Drittstaaten in den Besitz des atomwaffentauglichen Ma-terials gelangen könnten. Auch der geplanten Russland-Deal der Schweizer AKW-Betreiber stiess in den USA übrigens auf Unverständnis, wie die amerikanische Botschafterin Madeleine M. Kunin in einem Schreiben an Greenpeace im März des vergangenen Jahres bekanntgab. Greenpeace fordert die Schweizer Atomindustrie auf, ihre Verantwortung im Entsorgungsbereich ernst zu nehmen, ohne weiterhin mit verantwortungslosen Billiglösungen im Ausland zu liebäugeln. Greenpeace teilt die Meinung der Expertengruppe Entsorgungskonzepte für radioaktive Abfälle (EKRA), dass eine Inlandlösung weiter seriös abgeklärt werden soll und dabei das Prinzip der Sicherheit – und nicht der Wirtschaftlichkeit – oberste Priorität haben muss. Das Abkommen zwischen den USA und Russland ist ein unübersehbares Signal, die zivile Wiederaufarbeitung, die auch durch die Verträge der Schweiz mit den französischen und englischen Firmen gestützt wird, endlich einzustellen. In den kommerziellen Wiederaufarbeitungsanlagen in England und Frankreich, wo die Schweiz seit Jahren ihren Atommüll aufarbeiten lässt, werden gigantische Plutoniumberge angehäuft. Im britischen Sellafield werden 55-60 Tonnen Plutonium gelagert, im französischen La-Hague beinahe 100 Tonnen. Mit einem Ausstieg aus der Wiederaufarbeitung wäre die Welt um eine Bedrohung ärmer.<br><br> </span> <span class="text"><strong>Kontakt:</strong><br> Weitere Informationen: <br>Stefan Füglister, Greenpeace Atomkampagne 079 / 222 82 59 <br>Greenpeace Medienabteilung 01 / 447 41 11<br></span></p>
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Ein Blauer Mirakelbarsch (Paraplesiops meleagris). Er versteckt sich tagsüber gerne in Höhlen und kommt nur zum Fressen raus. (© Richard Robinson/Greenpeace)
Die weibliche Durban Tanzgarnele (Rhynchocinetes durbanensis) kann bis zu 1764 Eier in sich tragen, die je nach Temperatur zwischen neun und 18 Tagen zum Schlüpfen brauchen. (© Richard Robinson/Greenpeace)
<b>Es könne «Anlass bestehen, zu prüfen, ob die bisherige Bewiligungspraxis des Bundesamts für Energie die Merkmale des Amtsmissbrauchs» aufweise. Zu diesem brisanten Schluss kommt der Zürcher Rechtsprofessor Heribert Rausch. Der Umweltrechtsexperte hat im Auftrag von Greenpeace ein Gutachten zu rechtlichen Aspekten bei Bewilligungen von Atomtransporten verfasst. Heute sagte Rausch an einer Pressekonferenz, dass im Gegensatz zur Auffassung des BfE das Atomgesetz anwendbar ist. Es sieht scharfe Strafen vor, wenn die menschliche Gesundheit durch Freisetzung von Radioaktivität gefährdet wird. Nach Auffassung des Arztes Martin Walter ist diese gesundheitliche Gefährdung unbestritten. Greenpeace fordert, dass die Schweiz sofort aus der Wiederaufarbeitung aussteigt.</b>

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	<p class="bodytext"><span class="date">Zürich. </span><span class="text"> Die Ausfuhr abgebrannter Brennelemente in die Wiederaufarbeitungsanlagen Sellafield und La Hague ist seit längerem heftig umstritten. Greenpeace reichte im November 1997 Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Atomindustrie ein, weitere Strafanzeigen von Anwohnern der betroffenen Gebiete in Frankreich und England prangerten auch die Bewilligungspraxis der zuständigen Bundesbehörden an.In der Folge entbrannte ein Rechtsstreit. Ein Vertreter des Rechtsdienstes im Bundesamt für Energie meinte, für die Wiederaufarbeitung im Ausland sei nicht das Atomgesetz, sondern das Strahlenschutzgesetz anwendbar. Der Rechtsprofessor Heribert Rausch, der für Greenpeace abgeklärt hat, welches Gesetz zur Anwendung kommt, wertet diese Auffassung als «falsch». Und gemäss Atomgesetz mache sich strafbar, wer jemanden vorsätzlich oder fahrlässig einer ionisierenden Strahlung aussetzt (AtG Art. 31, Abs. 1 u. 3) – selbst wenn die Tat im Ausland geschehe und dort nicht strafbar sei (Art. 36). Prof. Heribert Rausch stellte an der Pressekonferenz unmissverständlich fest: «Haben Atomtransporte nach La Hague und Sellafield eine Gesundheitsgefährdung durch Freisetzung von ionisierender Strahlung zur Folge, so aktualisieren sich jene Strafbestimmungen des Atomgesetzes (Art. 31 in Verbindung mit Art. 36) – und diesfalls kann auch Anlass bestehen, zu prüfen, ob die bisherige Bewilligungspraxis des Bundesamts für Energie (BfE) die Merkmale des Amtsmissbrauchs aufweist.» Rausch hatte bereits in einem früheren Gutachten Ungereimtheiten bei der Bewilligung von Atomtransporten festgestellt. Dr. med. Martin Walter (ÄrztInnen für Soziale Verantwortung) betonte, es bestünden nicht die geringsten wissenschaftlichen Zweifel, dass ionisierende Strahlung Schäden am Erbgut auslöse. An der Pressekonferenz wurde das Ausmass der radioaktiven Verseuchung rund um Sellafield anhand von amtlichen Berichten des britischen Ministeriums für Landwirtschaft und Fischerei dokumentiert. Lokal produzierter Spinat etwa war dermassen verstrahlt, dass er in der Schweiz als radioaktiver Abfall behandelt werden müsste. Der internationale Protest gegen die radioaktiven Abgaben ins Meer – allen voran der skandinavischen Länder – ist in der Schweiz jahrelang ignoriert worden. Jetzt nimmt der Protest an Schärfe zu: Die Nordatlantik- Konferenz OSPAR wird im Juni über einen Antrag Dänemarks abstimmen, die Wiederaufarbeitung zu verbieten; Irland kündigte rechtliche Schritte gegen den Weiterbetrieb von Sellafield an. Die Schweiz, die das Problem jahrelang verdrängt hat, muss nachziehen: Greenpeace fordert die sofortige Einstellung der Wiederaufarbeitung des Atommülls, der zur Zeit tonnenweise im Ausland gelagert ist. <br> </span> <span class="linkliste"> </span></p>
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Die Keulen-Seescheide (Clavelina moluccensis) ist ein sogenannter sessiler Filtrierer, ein festsitzendes Tier, das sich durch im Meereswasser schwebende Partikel ernährt. (© Richard Robinson/Greenpeace)
Der grosse Fetzenfisch (Phycodurus eques) ist die einzige Art der Gattung Phycodurus und kann bis zu 35 cm gross werden. (© Richard Robinson/Greenpeace)
<b>Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) will die Aussaat von gentechnisch verseuchtem Saatgut bis zu einer Grenze von 0.5 Prozent tolerieren.Um die Kritik von Umweltverbänden einzudämmen, hängte das BLW der in die Vernehmlassung geschickten Version der neuen Saatgutverordung ein ökologisches Feigenblatt vor: Dem Schutz der Umwelt soll laut BLW dadurch Rechnung getragen werden, dass nur solche genmanipulierten Organismen (GVO) durch die geplante Toleranzlücke schlüpfen dürfen, die in der EU, zum Anbau zugelassen sind. Diese Einschränkung wollen nun US-Regierung und Gentech-Konzerne vom Tisch haben. Ein entsprechendes Geheimpapier liegt Greenpeace vor.</b>

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	<p class="bodytext"><span class="date">Bern. </span><span class="text"> In einer «konsensfähigen» Fassung ging der Verordnungsentwurf durch eine mehrmonatige mündliche und schriftliche Vernehmlassung und wurde den betroffenen Ämtern, Industrie, Bauern- und Umweltverbänden an einem letzten Hearing vor einem knappen Monat in Bern präsentiert. Doch offenbar handelte es sich dabei nur um eine Mogelpakkung. Denn in der Greenpeace vorliegenden «echten» Fassung, die morgen dem Bundesrat zur Verabschiedung zugeschickt werden soll, ist der Umweltschutz-Passus gestrichen.Aber das BLW hatte nicht etwa einfach über Nacht seine Meinung geändert. Die Weisung, den Umweltschutz aus der Vernehmlassung zu streichen, kam direkt aus Washington. Dies belegt ein zweites, noch brisanteres Papier aus dem US Department for Agriculture (USDA), in dem die Schweizer Behörden aufgefordert werden, «diesen die USA-Produkte diskriminierenden» Satz zu streichen. Um ihre Forderung zu unterstreichen, zieht die US-Regierung dabei den WTO-Drohknüppel aus dem Sack. Und dies - mit Blick auf die definitive Ämtervernehmlassung - offenbar mit Erfolg.Greenpeace fordert einen sofortigen Stopp dieses falschen Spiels und eine lückenlose Offenlegung der hinter den Kulissen erfolgten Mauscheleien, US-Pressionen und Gefäligkeiten. BLW und Bundesrat müssen alle Karten auf den Tisch legen und der Öffentlichkeit glaubhaft erklären, warum der Umweltschutz heimlich aus der Verordnung gekippt worden ist und warum US-Handelsinteressen mehr Gewicht haben sollen, als der Schutz unserer Landwirtschaft und Umwelt.<br><br>                               </span>
<span class="text"><strong>Kontakt:</strong><br>   Medienabteilung Greenpeace Schweiz 01 447 41 11</span></p>
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Der bunte Acanthaluteres brownii besitzt insgesamt drei Zähne. Über die spezielle Gattung, die zu den Feilenfischen gehört, ist noch nicht viel bekannt. (© Richard Robinson/Greenpeace)
Der Feuer-Prachtstern (Hypselodoris infucata) ist eine farbenfrohe Meeresschnecke, die unter Wasser durch Kiemen atmet und sich von Schwämmen ernährt. (© Richard Robinson/Greenpeace)
<b>Das Europäische Parlament will einen Einspruch einlegen gegen das heftig diskutierte Patent zur Züchtung menschlicher Embryonen, dessen illegale Erteilung Greenpeace im Februar aufgedeckt hat. Eine entsprechende Resolution haben Parlamentarier aller Fraktionen heute mit 285 zu 133 Stimmen in Brüssel verabschiedet. Die Mitgliedsländer der EU werden aufgefordert, ebenfalls Einspruch einzulegen. Das Parlament fordert auch Massnahmen, um das verantwortliche Europäische Patentamt (EPA) in München besser kontrollieren zu können. Ausserdem soll überprüft werden, ob Patente auf menschliche Gene erteilt wurden und wie dies zu verhindern ist.</b>

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	<p class="bodytext"><span class="date">Hamburg. </span><span class="text"> Das EU-Parlament zeigt Mut mit seiner Absicht, der absurden Patentierung Grenzen zu setzen, damit Menschen nicht ver- und entwertet werden, sagt Imke Ide, Gentechnik-Campaignerin bei Greenpeace. "Die EU und die nationalen Regierungen müssen nun sicherstellen, dass Patente auf Menschen, auf menschliche Gene und Teile des menschlichen Körpers verboten werden."Greenpeace fordert die Bundesregierung und die Europäische Kommission auf, dem Appell des Europäischen Parlamentes jetzt Taten folgen zu lassen. Greenpeace fordert nicht nur ein Verbot der Patentierung von Menschen, sondern auch von Pflanzen und Tieren. Auch Patente auf die Gene von Pflanzen, Tieren und Menschen müssen untersagt werden.Greenpeace hat am 21. Februar aufgedeckt, dass das EPA in München am 8. Dezember 1999 ein Patent erteilt hatte, dass sich auf die Züchtung menschlicher Embryonen erstreckt. Das Amt hat die Patenterteilung umgehend als Fehler bezeichnet und zu Einsprüchen aufgerufen, da es seine Entscheidung nicht zurück nehmen kann. In der Folge hat u.a. die Deutsche Bundesregierung einen Einspruch gegen das Patent mit der Nummer EP 695 351 angekündigt. Dieses Patent ist jetzt auch der Anlass für die Initiative der SPD-Abgeordneten Evelyne Gebhardt im Europäischen Parlament.Greenpeace hält die Initiative des Europäischen Parlamentes für besonders wichtig, da nicht nur das Skandal-Patent, sondern grundsätzliche Fragen der Patentierung angesprochen werden. So ist davon eine neue EU-Patentrichtlinie betroffen, die in den nächsten Monaten auch vom deutschen Bundestag beraten werden soll. Inzwischen kritisieren auch die Bundesärztekammer, die Europäische Ärzteschaft und die europäische Sektion der Weltgesundheitsorganisation WHO Patente auf menschliche Gene."Die Resolution des EU-Parlaments ist ein Signal an die Mitgliedsländer, die Patentrichtlinie nicht umzusetzen. Die EU-Richtlinie ist so lückenhaft und unklar, dass das Patentierungs-Chaos ansonsten vergrössert würde", urteilt Ide. </span></p>
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Am Boden der Great Australian Bight finden sich zahlreiche Schwammarten, die die verschiedensten Farben annehmen können. (© Richard Robinson/Greenpeace)
<b>Heute morgen um 7 Uhr setzten rund ein Dutzend Greenpeace-AktivistInnen eine anderthalb Tonnen schwere Eisenbox auf das Werksgeleise beim AKW Gösgen, vier ketteten sich anschliessend an das Hindernis. Mit dieser Aktion fordert Greenpeace Behörden und AKW-Betreiber auf, die Atommülltransporte in die französischen und britischen Wiederaufarbeitungsanlagen sofort zu unterbinden. Die Umweltorganisation sieht sich zu dieser Massnahme gezwungen, nachdem AKW-Betreiber und Aufsichtbehörden trotz eindeutiger Rechtslage untätig geblieben sind: Durch die Verarbeitung von Schweizer Atommüll wird das Meer weiträumig verseucht, was in der Schweiz unter Strafe steht. Zudem wird die Menge des Atommülls, der in die Schweiz zurücktransportiert und gelagert werden muss, vervielfacht.</b>

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	<p class="bodytext"><span class="date">Gösgen-Däniken. </span><span class="text"> Greenpeace hat in den vergangen Monaten und Jahren praktisch alle gesetzlichen Mittel ausgeschöpft, um den Atomtransporten ein Ende zu setzen. Auf keine der Aufsichtsbeschwerden und Strafanzeigen erhielt die Umweltorganisation bislang jedoch Antwort. Auch Anwohner aus der Umgebung der Wiederaufarbeitungsanlagen Sellafield und La Hague haben bei der Bundesanwaltschaft geklagt, weil sie durch die Bearbeitung Schweizer Atommülls erhöhten Gesundheitsrisiken ausgesetzt sind. In La Hague beispielsweise werden jährlich 230 Millionen Liter radioaktives Abwasser ins Meer gekippt, in Sellafield sind es noch mehr. Diese unglaublichen Mengen an Radioaktivität, die Tag für Tag an die Umwelt abgegeben werden, haben für die Menschen gravierende Folgen: Kinder erkranken signifikant mehr an Leukämie, Schilddrüsenerkrankungen häufen sich. Kein Wunder: Im Hausstaub um Sellafield etwa findet man Plutonium, der lokal produzierte Spinat strahlt mit 8000 Bequerel/Kilo, die Fische sind kontaminiert und letztes Jahr mussten sogar 1500 Tauben getötet, in Beton gegossen und als Atommüll entsorgt werden. Die Schweizer Behörden allerdings hielten es bis anhin nicht für nötig, die umweltkriminelle Freisetzung von Radioaktivität durch Schweizer Atommüll zu verbieten. Nicht alle atomaren Probleme werden ins Ausland exportiert, auch die Schweiz ist betroffen: Die Wiederaufarbeitung vervielfacht die gefährlichen Atomtransporte. Denn bei der Bearbeitung des Atommülls fallen voluminöse mittel- und schwach-aktive Abfälle an, die ebenfalls in die Schweiz rücktransportiert werden müssen. Für Greenpeace stellt klar: Die Atommülltransporte sind verantwortungslos und unter keinen Umständen zu rechtfertigen. Sie machen die Verseuchung von Mensch und Umwelt durch die Wiederaufarbeitungsanlagen erst möglich. Schützenhilfe erhält die Umweltorganisation durch zwei Rechtsgutachten: Der Zürcher Umweltrechtsprofessor Heribert Rausch stellt die Legalität der Transportbewilligungen grundsätzlich in Frage. Und der Basler Strafrechtler Günter Stratenwerth hielt fest, dass die Freisetzung von radioaktiven Giften nach Schweizer Recht unter Strafe steht – dies, selbst wenn die Tat im Ausland begangen und dort nicht geahndet wird.<br><br> </span> <span class="text"><strong>Kontakt:</strong><br> Stefan Füglister, Greenpeace Atom-Kampagne 01 / 447 41 41</span></p>
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Der Heteroscarus acroptilus ist ein sehr bunter Fisch, seine Färbungen kann vom Gelblichen über das Braune ins Rosa und Blaue gehen. (© Richard Robinson/Greenpeace)
Der Astroboa ernae ist ein Verwandter des Seesterns, der in sehr tiefer See lebt und bis zu 35 Jahre alt werden kann. (© Richard Robinson/Greenpeace)
<b>Ein Team der internationalen Umweltorganisation Greenpeace hat heute damit begonnen, Messdaten über die radioaktive Strahlung rund um die Brennelementefabrik Tokaimura zu sammeln. In einer ersten Messreihe direkt am Zaun des Betriebsgelaendes wurde eine Strahlenintensität von 0,54 Mikrosievert pro Stunde festgestellt. Zum Vergleich: In Deutschland darf von atomaren Anlagen nicht mehr als 300 Mikrosievert Strahlung pro Jahr (!) ausgehen.</b>

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	<p class="bodytext"><span class="date">Hamburg/Tokaimura. </span><span class="text"> Wir sind nicht hier, um Panik zu schueren, sagt Jan Rispens von Greenpeace Deutschland, Mitglied des internationalen Teams. "Aber wir misstrauen den Angaben der Betreiberfirma JCO und der Regierung." In unmittelbarer Naehe der Atomanlage stehen - nur durch eine Strasse getrennt - Wohnhäuser. Die japanische Regierung hat bereits Entwarnung gegeben und die Bewohner in ihre Häuser zurückkehren lassen.Die japanische Nuklearindustrie hat in der Vergangenheit bereits mehrfach versucht, die Oeffentlichkeit über die Folgen von Unfällen zu täuschen. So war es 1995 im Schnellen Brüter von Monju zu einem schweren Unfall gekommen, durch den der Reaktor bis heute ausser Betrieb ist. Journalisten, die Einzelheiten über den Hergang erfahren wollten, erhielten Videoaufnahmen, auf denen das Ausmass der Zerstörung überhaupt nicht zu sehen war.Ausser der Messung von direkter Strahlung aus dem Unglücks-Gebäude von Tokaimura hat Greenpeace auch Bodenproben genommen, um festzustellen, ob bei der atomaren Kettenreaktion am letzten Donnerstag auch radioaktive Partikel in die Umwelt gelangten. Dies könnte eine dauerhafte Verseuchung der Region nordöstlich von Tokio bedeuten. Genaue Messergebnisse werden erst Mitte der Woche vorliegen.Das Misstrauen gegenüber Daten der Atomindustrie ist berechtigt, da sie kein Interesse daran hat, Einzelheiten von Stör- und Unfällen umfassend zu verbreiten. In Deutschland waren mehr als zehn Jahre kontaminierte Atomtransporte unterwegs, bevor zugegeben wurde, dass die Verseuchung der Behälter über den gesetzlichen Grenzwerten lag. Greenpeace bezweifelt, dass es einen Grenzwert für die Ungefährlichkeit radioaktiver Strahlung gibt und setzt sich daher für einen Ausstieg aus der Risikotechnologie ein.</span></p>
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Der Brachaluteres jacksonianus gehört ebenfalls zur Gattung der Feilenfische. Die Farbe des Fisches kann sich während des Paarungsvorgangs ändern. (© Richard Robinson/Greenpeace)

Entdecke noch viele weitere Bewohner der Great Australian Bight in diesem Video:

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