Greenpeace-Kampagnenleiter Kaspar Schuler hat heute an der Generalversammlung der BKW eine einfache aber wichtige Frage an Verwaltungsratspräsident Urs Gasche gestellt: Weshalb ist die Ausserbetriebnahme des AKW Mühleberg noch nicht rechtlich verbindlich? Die angekündigte Abschaltung im Jahr 2019 sei definitiv und müsse aus Sicherheitsgründen eventuell bereits früher erfolgen, beteuerte Gasche. Das genügt Schuler und Greenpeace natürlich nicht: Nur ein «Ja» am 18. Mai zur Initiative «Mühleberg vom Netz» kann diesbezüglich Klarheit schaffen – und die Sicherheit der Bevölkerung ab sofort wiederherstellen.

 


 

 

Es ist immer wieder feststellbar: Die BKW rechnet scharf und schaut wie ein Sperber auf jede drohende Zunahme der Kosten beim AKW Mühleberg; auch wenn es solche zur Steigerung der Sicherheit der Bevölkerung sind. Die seit mehreren Jahren vom ENSI geforderte separate Kühlwasserleitung für Notfälle will Sie in keinem Fall bauen. Und seit gestern wissen wir auch, dass sie sich sogar gegen die Übernahme relativ geringer Kosten für die Radioaktivitätsmessung im Aare-Wasser sträuben – bis vor Bundesverwaltungsgericht.

So zeigt sich: Nach den auslegungsfähigen regulatorischen Vorgaben sind letztlich finanziell-betriebswirtschaftliche Überlegungen massgebend. Die BKW selbst hat ihren Entscheid vom vergangenen Oktober, das AKW Mühleberg «bis 2019 weiter zu betreiben und danach vom Netz zu nehmen» wiederholt als eine weitgehend betriebswirtschaftliche bzw. unternehmerische Überlegung deklariert.

Doch seither haben keine öffentlich einsehbaren, rechtlich verbindlichen Präzisierungen des Ausstiegsdatums stattgefunden – auch heute an der Generalversammlung der BKW nicht. Das wäre keine komplizierte Sache: Um einen Stilllegungsentscheid verbindlich zu machen, muss gemäss Art. 68 des Kernenergiegesetzes der Bewilligungsinhaber beim Bund (Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation/UVEK) den Verzicht auf die Betriebsbewilligung auf ein bestimmtes Datum erklären. Es braucht folglich einen eingeschriebenen, rechtskräftig unterzeichneten Brief des Verwaltungsrates an Bundesrätin Leuthard.

Doch genau dieser einfache, aber zentrale Schritt zur Verbindlichkeit der Mühleberg-Abschaltung fehlt. Das macht stutzig – denn der betriebswirtschaftliche Kontext könnte sich in den nächsten Jahren noch ändern und einen Weiterbetrieb nach dem Jahr 2019 wieder aufs Tapet bringen. Im Namen der Sicherheit müssen wir jetzt die offenen Fragen klären. Die einfachste und wirksamste Antwort lautet: «JA» zur Initiative «Mühleberg vom Netz», die am 18. Mai im Kanton Bern zur Abstimmung kommt. Denn: Nur die sofortige Abschaltung des Altreaktors ist sicher.

Hier was auch Sie unternehmen können und unbedingt wissen sollten.

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