Immer mehr Menschen legen viel Wert auf Selbstbestimmung: Rund die Hälfte aller Personen in der Schweiz erstellt ein Testament – und entscheidet selbst, was mit dem Nachlass einmal geschehen soll. 

Ein Testament lohnt sich in jedem Fall: Sie schaffen frühzeitig Ordnung und Klarheit und beugen auch allfälligen Streitigkeiten unter den gesetzlichen Erben vor. 

Menschen ohne pflichtteilsgeschützte Erb:innen können vollständig frei entscheiden, wen (Personen oder Institutionen) sie mit ihrem Erbe begünstigen wollen. Existieren keine gesetzlichen Erben und kein Testament, fällt die gesamte Erbschaft an den Staat.

Gesetzliche Erben (ohne Testament)

Zu den gesetzlichen Erb:innen gehören Ehepartner:innen und Personen in eingetragenen Partnerschaften sowie Verwandte (die direkten Nachkommen, ohne solche die elterliche, ohne solche die grosselterliche Verwandtschaft).

Ist der letzte Wille nicht in Form einer letztwilligen Verfügung (Testament) festgehalten worden, greift die gesetzliche Erbfolge. Diese regelt, wer an einem Nachlass als Erb:in beteiligt ist und wie hoch die sogenannte Erbquote für die Erb:innen ist. (Wie Ihre persönliche Erbsituation aussieht, erfahren Sie mithilfe unseres Testament-Ratgebers.)

Die freie Quote

Entscheiden Sie sich für die Errichtung eines Testaments, erben von Gesetzes wegen nur die pflichtteilsgeschützten Erb:innen zwingend. Über das gesamte Restvermögen – die freie Quote – können Sie frei verfügen und nach Ihrem Willen nahestehende Personen oder Institutionen beschenken.

Wenn Sie keine pflichtteilsgeschützten Erb:innen hinterlassen, können Sie über das gesamte Vermögen von Todes wegen verfügen.


Neues Erbrecht ab 2023

Am 1. Januar 2023 trat das neue Erbrecht in Kraft. Während die gesetzlichen Erbteile unverändert bleiben, gibt es eine Reduktion bei den Pflichtteilen. Das bedeutet, dass man einen grösseren Handlungsspielraum hat, wer begünstigt wird: 

  • Der Pflichtteil der Eltern fällt weg.
  • Der Pflichtteil der Kinder ändert sich auf ½ des gesetzlichen Anspruchs (neben Elternteil 1/2, somit Pflichtteil 1/4, ohne Eltern 1/1, somit Pflichtteil 1/2). 
  • Die frei verfügbare Quote neben Geschwistern mit oder ohne Elternteil wird auf die ½ erhöht.

Der Pflichtteil ist ein Anteil des gesetzlichen Erbteils. Er sichert gewissen Angehörigen eine Mindestbeteiligung am Nachlass. Im Schweizer Erbrecht steht dieser Schutz folgenden Erb:innen zu: Nachkommen wie Kindern, bei deren Vorversterben den Enkelkindern, Ehepartner:innen oder Personen in eingetragenen Partnerschaften.

Nur wenn Sie ein Testament verfassen, können Sie also sowohl Ihre Familie grosszügig bedenken als auch weitere Ihnen wichtige Anliegen und Organisationen wie Greenpeace.


Testament-Rechner

Je nach familiärer Situation ist die Quote, über die Sie im Testament frei verfügen können, unterschiedlich hoch. Denn es gibt gesetzliche Vorgaben, die Sie beachten müssen. Anfang 2023 trat zudem das neue Erbrecht in Kraft. Dieses ermöglicht Ihnen mehr Handlungsspielraum, frei zu entscheiden, wer im Testament wie begünstigt werden soll.

Prüfen Sie jetzt mit unserem praktischen Testament-Rechner, wie Ihre persönliche Erbsituation aussieht und wie hoch Ihre frei verfügbare Quote ist.