Die KlimaSeniorinnen und vier Einzelklägerinnen haben beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR eine Beschwerde gegen die Schweiz eingereicht, weil der Bund zu wenig konsequent gegen die Erderhitzung vorgeht und ältere Frauen damit ungenügend vor den Folgen der Klimakrise schützt. Die Seniorinnen rügen in ihrer Beschwerde die Verletzung ihres Rechts auf Leben und Gesundheit, des Rechts auf ein faires Verfahren vor einem Gericht und des Rechts auf eine wirksame Beschwerde vor einer innerstaatlichen Instanz.

Ende Oktober ist eine Delegation der KlimaSeniorinnen mit dem Greenpeace-Schiff Beluga nach Strassburg gereist, um dort vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR ihre Klimaklage anzukündigen. Dieser Tage wurde die Beschwerde offiziell eingereicht. «Wir ältere Frauen leiden besonders unter den Folgen der Klimaerwärmung und sind während Hitzewellen verglichen mit der Gesamtbevölkerung einem deutlich erhöhten Gesundheits- und Sterberisiko ausgesetzt», betont Rosmarie Wydler-Wälti, Co-Präsidentin der KlimaSeniorinnen, die von Greenpeace Schweiz unterstützt werden.

Die Schweizer Klimaklage ist am Gerichtshof eine der ersten ihrer Art. «Eine Antwort des Gerichthofs auf die Frage, ob Staaten durch einen unzureichenden Klimaschutz Menschenrechte verletzen, wäre richtungsweisend nicht nur für die Schweiz, sondern für alle 47 Europaratsstaaten, die die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert haben», sagt Cordelia Bähr, Rechtsanwältin der KlimaSeniorinnen. «Der Fall hat damit das Potential, im Bereich der Klima- und Menschenrechte Geschichte zu schreiben», ergänzt Georg Klingler, Leiter der Klimakampagne bei Greenpeace Schweiz.

Die KlimaSeniorinnen rügen in ihrer Beschwerde Dreierlei:

  • Verletzung des Rechts auf Leben und Gesundheit (Art. 2 und 8 EMRK): Sie argumentieren, dass die Schweiz mit ihrer derzeitigen ungenügenden Klimapolitik die Menschenrechte der KlimaSeniorinnen resp. älterer Frauen verletzt.
  • Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren vor einem Gericht (Art. 6 EMRK): Die KlimaSeniorinnen haben keinen effektiven Zugang zu einem Gericht erhalten. Ein «effektiver» Zugang beinhaltet eine inhaltliche Prüfung ohne Willkür. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Entscheid des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), nicht auf die Klimaklage der KlimaSeniorinnen einzutreten, ohne inhaltliche Prüfung geschützt. Auch die Argumentation des Bundesgerichts, es bestünde noch genügend Zeit für einen wirksamen Klimaschutz, und der Hinweis in einem Nebensatz, dass daher auch die Menschenrechte der KlimaSeniorinnen nicht verletzt seien, ist willkürlich und genügt nicht, um den Zugang zum Bundesgericht «effektiv» werden zu lassen.
  • Verletzung ihres Rechts auf eine wirksame Beschwerde vor einer innerstaatlichen Instanz (Art. 13 in Verbindung mit Art. 2 und 8 EMRK): Die Beschwerde der KlimaSeniorinnen war nicht «wirksam». Eine «wirksame» Beschwerde beinhaltet eine inhaltliche Auseinandersetzung. Die KlimaSeniorinnen rügen, dass sich die Schweizer Behörden und Gerichte nicht mit dem Inhalt ihrer Beschwerden auseinandergesetzt haben. Daran ändere auch der vorstehend erwähnte Hinweis des Bundesgerichts nichts, dass keine Menschenrechtsverletzung vorläge.

Beschwerde der KlimaSeniorinnen (in Englisch)


Die Klimaklage der KlimaSeniorinnen

2016 gelangten die KlimaSeniorinnen und vier Einzelklägerinnen an den Bund und ersuchten um einen verstärkten Klimaschutz zum Schutz ihrer Grundrechte auf Leben und Gesundheit. Sie stiessen nicht auf Gehör, und auch das Bundesverwaltungsgericht sowie das Bundesgericht wiesen in der Folge ihre Beschwerden ab. Deshalb gelangen die KlimaSeniorinnen mit ihrer Klimaklage, resp. Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR in Strassburg. In einem offenen Brief an den Bundesrat haben die KlimaSeniorinnen ihre Beweggründe für ihre Beschwerde gegen die Schweiz beschrieben. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der KlimaSeniorinnen.


Bildmaterial

Bildmaterial zum Gang der KlimaSeniorinnen vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR nach Strassburg finden Sie in der Mediendatenbank.

Kontakte

Deutsch

  • Rosmarie Wydler-Wälti, Co-Präsidentin des Vereins KlimaSeniorinnen, 061 302 96 35, [email protected] 
  • Cordelia Bähr, Rechtsanwältin der KlimaSeniorinnen, 078 801 70 34, [email protected] 
  • Martin Looser, Rechtsanwalt der KlimaSeniorinnen, 079 481 76 88, [email protected] 
  • Georg Klingler, Leiter Klima Greenpeace Schweiz, 079 785 07 38, [email protected] 

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