Ende September hat das Parlament in Bern den sogenannten Beschleunigungserlass zum Energiegesetz gutgeheissen. Damit haben die Politiker:innen der Energiewende einen wichtigen Schub verliehen. 

Umweltorganisationen mussten jedoch schmerzhafte Kompromisse eingehen. Trotzdem verzichten die Mitglieder der Umweltallianz, zu der auch Greenpeace gehört, auf ein Referendum. Mit Fachkompetenz und Engagement will die Umweltallianz stattdessen den raschen und naturverträglichen Ausbau der Erneuerbaren möglich machen.

Was ist der Beschleunigungserlass?

Der Beschleunigungserlass vereinfacht und beschleunigt damit die Verfahren für die Planung, den Bau, die Erweiterung und die Erneuerung von grossen Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität oder Wärme aus erneuerbaren Energien. Der Beschleunigungserlass ist ein wichtiger Schritt für einen schnellen Ausbau von sauberer und klimafreundlicher Energie. Und er entspricht der Forderung des Stimmvolks: Mit dem klaren Ja zum Stromgesetz haben sich die Schweizer:innen dafür ausgesprochen, die Erneuerbaren zu priorisieren und voranzutreiben. 

Was ist das Verbandsbeschwerderecht?

16 Wasserkraftprojekte von nationaler Bedeutung sind ebenfalls Teil des Beschleunigungserlasses. Verschiedene Interessengruppen aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft haben diese Projekte im Rahmen eines runden Tisches besprochen. Umweltorganisationen hiessen die Projekte gut – mit dem Vorbehalt, dass das Verbandsbeschwerderecht dafür aufrechterhalten bliebe. 

Weil die Natur selbst keine Stimme hat, können dank des Verbandsbeschwerderechts Bewilligungen für Projekte durch ein Gericht überprüft werden. Dies betrifft lediglich einen kleinen Teil aller Projekte. Entscheide fällen immer die Richter:innen. 

Das Verbandsbeschwerderecht ist ein wichtiges und bewährtes Instrument im Umweltrecht, das verantwortungsvoll eingesetzt wird. Zwischen 2010 und 2023 wurden 795 Wasser-, Wind- oder Biomassenprojekte realisiert. In diesem Zeitraum gab es im Schnitt weniger als sechs Verbandsbeschwerden pro Jahr, um die Einhaltung des geltenden Rechts bei erneuerbaren Energieprojekten sicherzustellen. 

Greenpeace Schweiz hat das Verbandsbeschwerderecht zuletzt im Zusammenhang mit dem Pestizid mit dem Wirkstoff Tefluthrin angewendet. 

Naturschutz gegen Klimaschutz ausgespielt

Bei der Beratung des Beschleunigungserlasses kam nun dieses Verbandsbeschwerderecht massiv unter Druck: Das Parlament hat das Verbandsbeschwerderecht beim Bau der 16 oben erwähnten Grossprojekte beschränkt. Die 16 Projekte können nur noch vom Kantonsgericht, nicht aber vom Bundesgericht darauf geprüft werden, ob geltendes Umweltrecht eingehalten wird.

Eine einheitliche Auslegung von Bundesrecht wird dadurch erschwert. Dieser unvollständige Instanzenweg ist sachfremd: Selbst Parkbussen können in unserem Rechtssystem bis vor das Bundesgericht angefochten werden. Die Anliegen des Natur- und Umweltschutzes werden gegen den Klimaschutz ausgespielt – dabei braucht es alle drei, um das 1.5°C-Ziel zu erreichen.

Die Umweltschutzorganisationen sind überzeugt: Die 16 Grossprojekte – und nicht nur diese – lassen sich rechtskonform und naturverträglich umsetzen. Im Rechtsstaat Schweiz ist es selbstverständlich, dass Bauvorhaben geltendes Recht respektieren müssen. 

Ein naturverträglicher Ausbau erneuerbarer Energien ist nicht nur effizienter, sondern auch entscheidend für die gesellschaftliche Akzeptanz. Weitere Einschränkungen beim Verbandsbeschwerderecht – dem einzigen rechtlichen Instrument, mit dem sich die Natur rechtlich Gehör verschaffen kann – sind inakzeptabel. 

Die Schweiz will erneuerbare Energien und keine AKW!

Die von den Umweltschutzorganisationen eingegangenen Kompromisse zeigen auf, dass sie einen schnellen Ausbau der Erneuerbaren als wichtig und richtig erachten. Es ist damit widerlegt, die Organisationen würden den Ausbau verhindern. 

Jetzt sind die Strombranche und die zuständigen Behörden an der Reihe. Sie müssen zeigen, dass sie die Anliegen und die Bestimmungen des Naturschutzes ernsthaft berücksichtigen. 

Mit dem Ja zum Beschleunigungserlass macht die Schweiz einen weiteren wichtigen Schritt für die Energiewende hin zu erneuerbaren Energien. Die Schweiz kann sich zu 100 Prozent mit erneuerbaren Energien versorgen. Sonne, Wasser und Wind sind heimische Energien, sie versorgen die Schweiz sicher und zuverlässig mit Energie – und machen sie unabhängig vom Ausland. 

Bundesrat und Parlament müssen auf diesem Weg weitergehen. Diskussionen über den Bau von neuen Atomkraftwerken lenken davon nur ab. Die Energiezukunft der Schweiz braucht keine Atomkraft. Die Energiezukunft der Schweiz baut auf Heimatenergien. 

Atomkraft? Nie wieder!

Unterzeichne die Petition an das Parlament: Stoppt den Wiedereinstieg

Mitmachen