Im April 2024 fällte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein wegweisendes Urteil: Die Schweiz gefährdet mit ihrer unzureichenden Klimapolitik die Gesundheit und das Leben der Menschen. Der Gerichtshof entschied, dass die Schweiz zum Schutz der Menschenrechte ein nationales CO2-Budget festlegen muss, das mit der 1.5°C-Limite vereinbar ist. 

Dieses Urteil war ein Durchbruch für die Klimagerechtigkeit. Zum ersten Mal hat ein internationales Gericht klar festgestellt, dass der Schutz der Menschen vor Klimaschäden notwendig ist – dabei geht es um Fairness, Gesundheit und die grundlegenden Menschenrechte. 

Zu verdanken haben wir dieses Urteil den KlimaSeniorinnen, die im Jahr 2016 mit Unterstützung von Greenpeace Klage gegen die Schweiz eingereicht hatten. Als ältere Frauen sind sie besonders anfällig für die Auswirkungen von Hitzewellen. Für die KlimaSeniorinnen ist dies nicht nur ein Kampf, den sie für sich selbst begonnen haben, sondern auch für ihre Kinder und Enkelkinder.

Warum der Europarat wichtig ist

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist Teil des Europarats, dessen Aufgabe es ist, die Rechte und die Demokratie in seinen 46 Mitgliedstaaten zu fördern und zu schützen. Nach einem Urteil ist es die Pflicht des Ministerkomitees, das sich aus Ministern der Mitgliedstaaten des Europarats zusammensetzt, dafür zu sorgen, dass die Länder die Entscheidungen des Gerichtshofs einhalten.

Im Fall der KlimaSeniorinnen ist die Aufgabe des Ministerkomitees klar: Es muss die Schweiz zum Handeln bewegen. 

Doch stattdessen lobten die Minister bei ihrem Treffen vom 15. bis 17. September in Strassburg die Schweiz für ihre Fortschritte bei der Umsetzung der Anordnungen des Gerichtshofs. Dieses Lob erfolgt, obwohl es der Bundesrat weiterhin unterlässt, ein 1.5°C kompatibles nationales CO2-Budget vorzulegen, das vom global tatsächlich noch vorhandenen CO2-Budget abgeleitet ist. Die Schweiz rechnet in ihrem Bericht an das Ministerkomitee erneut nur vor, wie viele Emissionen sie mit der seit dem Entscheid des EGMR unveränderten Klimapolitik bis 2050 plant. Sie nennt dies ein «implizites» CO2-Budget. 

«Das Ministerkomitee hat die Chance vergeben, die im Entscheid KlimaSeniorinnen angelegt war: dass Staaten aufgrund der Menschenrechte dazu verpflichtet werden können, ihren fairen Anteil an der globalen Anstrengung zur Limitierung der Klimaveränderung leisten müssen», sagt Stefan Schlegel, Direktor der Schweizerischen Menschenrechtsinstitution.  

Ein CO2-Budget ist nicht nur eine Reihe von Zahlen auf einem Blatt Papier. Die globale Erwärmung muss unter 1.5°C bleiben, um die verheerendsten Folgen für die Menschenrechte jetzt und in Zukunft zu vermeiden. Dafür müssen die Treibhausgasemissionen weltweit sehr schnell sinken. Denn die verbleibende globale Menge an CO2, die die Atmosphäre aufnehmen kann, ohne sich um mehr als 1.5°C zu erwärmen, ist sehr gering. Wissenschaftler:innen bezeichnen dies auch als Kohlenstoffbudget. Der EGMR stellte im KlimaSeniorinnen-Urteil fest, dass die Schweiz zum Schutz der Menschenrechte nachweisen muss, dass ihre geplanten CO2-Emissionen (das Schweizer CO2-Budget) auf das global noch vorhandene CO2-Budget zur Einhaltung des 1.5°C-Limits abgestimmt sind. 

Die Schweiz hat diesen Nachweis bisher – wie oben schon erwähnt – aber nicht erbracht. Vielmehr zeigen wissenschaftliche Berechnungen eindeutig, dass die aktuelle Klimastrategie der Schweiz viel zu viel des globalen CO2-Budgets verbraucht, das zur Einhaltung der 1.5°C-Grenze zur Verfügung steht. Die Klimapolitik der Schweiz ist daher nicht mit der Einhaltung der 1.5°C-Grenze vereinbar – und steht somit nicht im Einklang mit den Menschenrechten.

Zeit zum Handeln

Wenn die Schweiz das Urteil weiterhin ignoriert und mit diesem Verhalten davonkommt, werden andere Regierungen folgen. Das würde einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen: Ein Europa, in dem die Staats- und Regierungschefs die Gesundheit ihrer Bürger:innen für Gewinne aus fossilen Brennstoffen opfern und gleichzeitig behaupten, Vorreiter im Klimaschutz zu sein.

Rosmarie Wydler-Wälti, Co-Präsidentin von KlimaSeniorinnen, sagt: «Wir fordern, dass das fundierte Urteil des EGMR nicht von Politikern verwässert wird. Wir fragen uns, was noch nötig ist, damit die Länder erkennen, dass der Klimawandel kein Thema von links oder rechts ist.»

Umfragen zeigen, dass fast neun von zehn Menschen strengere Klimaschutzmassnahmen wollen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit seinem Urteil im KlimaSeniorinnen-Fall entschieden, dass die Staaten den Klimaschutz verstärken müssen.  

Der Europarat muss laut und deutlich hören, dass die Menschen keine leeren Versprechungen akzeptieren werden, während die Regierungen weiterhin wertvolle Zeit verschwenden und Leben gefährden.

Die KlimaSeniorinnen haben ihren Teil getan. Der Gerichtshof hat seinen Teil getan. Jetzt ist es an der Zeit, dass die Regierungen ihren Teil tun. Der Europarat muss dieses Urteil durchsetzen und einen Massstab für Klimagerechtigkeit in ganz Europa und darüber hinaus setzen. Das ist eine Voraussetzung für die Achtung der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und der Grundrechte – die Kernaufgabe des Europarates.