Ein Testament erstellen

Sie benötigen kein spezifisches Vorwissen, um ein Testament zu erstellen. Diese kurze Wegleitung soll Ihnen helfen, nichts zu vergessen und führt Sie Schritt für Schritt zu Ihrem Testament.

So erstellen Sie ein Testament

  1. Übersicht der Vermögenswerte schaffen
    Verschaffen Sie sich als erstes einen Überblick über Ihr Vermögen. Unabhängig von der Grösse wird es weit mehr sein als Geld, Aktien und Versicherungspolicen. Denken Sie auch an Schmuck, Kunstobjekte, Fahrzeuge, ein Ferienhaus oder Landbesitz. Und was soll mit persönlichen Erinnerungs-Gegenständen wie Fotoalben oder Briefen geschehen?
  2. Gesetzliche Erbteilung
    Welchen Menschen möchten Sie etwas hinterlassen? Beachten Sie die gesetzlichen Vorgaben – mithilfe unseres Testament-Rechners erfahren Sie, wie Ihre persönliche Erbsituation aussieht.
  3. Wer bekommt was
    Überlegen Sie sich in Ruhe, wem Sie welche Beträge oder Objekte hinterlassen möchten. Denken Sie an Ihre Pflichterb:innen und an jene Menschen oder Organisationen, die Sie begünstigen wollen. Nehmen Sie sich für diese Entscheide die nötige Zeit.
  4. Ist es rechtsgültig
    Wenn Sie sich dafür entschieden haben, das Testament eigenhändig zu verfassen: Sind alle Voraussetzungen erfüllt? Lassen Sie es im Zweifelsfall von einer Fachperson prüfen oder wählen Sie ein notarielles Testament.
  5. Willensvollstreckung
    Ein/e Willensvollstrecker:in sollte eine neutrale und fähige Person sein und muss in Ihrem Auftrag handeln. Sie verwaltet das Nachlassvermögen, hilft, Erbstreitigkeiten zu vermeiden und erledigt alle administrativen Belange. Ein/e Willensvollstrecker:in ist nicht in jedem Fall notwendig.
  6. Aufbewahrung
    Sie können Ihr Testament zu Hause aufbewahren. Allerdings besteht die Gefahr, dass es nicht gefunden wird. Der einfachste und kostengünstigste Weg, ein Testament sicher aufzubewahren, ist die Hinterlegung bei der Gemeinde. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Amtsstelle an Ihrem Wohnort. Bei einem notariellen Testament wird das Dokument beim Notariat hinterlegt.

Zwei Wege zum Testament

Eigenhändiges Testament

Das eigenhändige Testament verfassen Sie als Ihren letzten Willen selbständig. Damit es rechtsgültig ist, müssen Sie folgende Punkte beachten:

Notarielles Testament

Das notarielle oder öffentliche Testament wird in Anwesenheit von zwei Zeugen und einer Notarin oder einem Notar abgefasst. Der Vorteil: Sie haben die absolute Gewissheit, dass alles seine Richtigkeit hat – denn unklare Formulierungen oder Formfehler können zu Streitigkeiten oder sogar zur Ungültigkeit führen.

Mögliche Formulierung

Wie erwähne  ich Greenpeace Schweiz richtig in meinem Testament?
Hier ein Beispieltext, der Ihnen als Vorlage dienen kann, wie Sie Greenpeace Schweiz korrekt in Ihrem Testament erfassen:

Ich setze die Stiftung Greenpeace Schweiz, momentan an der Badenerstrasse 171, 8003 Zürich …

Beispiele:

… mit einem Vermächtnis à CHF 15‘000.– ein.
(gewählten Betrag angeben)

… als Miterbin zu 25% ein.
(gewählte Prozentzahl angeben)

… als Alleinerbin ein.
(wenn keine gesetzlichen Pflichtteile vorhanden sind)

Haben Sie Fragen?

Manchmal ist es einfacher, eine Situation kurz zu schildern und individuelle Fragestellungen direkt zu klären. Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an mich wenden.

Claudia Steiger
Verantwortliche Erbschaften
[email protected]
044 447 41 79

Wenn wir die Zukunft unseres Planeten retten wollen, braucht Greenpeace eine solide finanzielle Basis: Mit Ihrem Vermächtnis ermöglichen Sie, dass unser Einsatz für die Natur auch in Zukunft weitergeht.

Testament-Rechner

Je nach familiärer Situation ist die Quote, über die Sie im Testament frei verfügen können, unterschiedlich hoch. Denn es gibt gesetzliche Vorgaben, die Sie beachten müssen. Anfang 2023 trat zudem das neue Erbrecht in Kraft. Dieses ermöglicht Ihnen mehr Handlungsspielraum, frei zu entscheiden, wer im Testament wie begünstigt werden soll.

Prüfen Sie jetzt mit unserem praktischen Testament-Rechner, wie Ihre persönliche Erbsituation aussieht und wie hoch Ihre frei verfügbare Quote ist.

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