Zürich/Bern. Nach bisherigem Schweizer Recht können Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Staat keinen Anspruch auf gesunde Luft geltend machen. Das, obwohl dieser seit 20 Jahren seiner in der Luftreinhalteverordnung verankerten Schutzpflicht nicht nachkommt, und in Sachen Grenzwertüberschreitungen bei Ozon, Feinstaub und Stickoxiden keine echte Besserung in Sicht ist. Für Behörden und Politik muss dasselbe gelten wie für jeden Schweizer und jede Schweizerin: ein wiederholter Gesetzesbruch darf nicht ohne Konsequenzen bleiben.
Luftreinhalteverordnung muss eingehalten werden
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