Zürich/Bern. Nach bisherigem Schweizer Recht können Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Staat keinen Anspruch auf gesunde Luft geltend machen. Das, obwohl dieser seit 20 Jahren seiner in der Luftreinhalteverordnung verankerten Schutzpflicht nicht nachkommt, und in Sachen Grenzwertüberschreitungen bei Ozon, Feinstaub und Stickoxiden keine echte Besserung in Sicht ist. Für Behörden und Politik muss dasselbe gelten wie für jeden Schweizer und jede Schweizerin: ein wiederholter Gesetzesbruch darf nicht ohne Konsequenzen bleiben.
Luftreinhalteverordnung muss eingehalten werden
Related Posts
-

Klimaerhitzung – was wirklich hilft
Die Hitzewelle dominiert die Schlagzeilen. Wir baden im eigenen Schweiss, die Fische verenden in den Bächen und die Landwirt:innen beklagen Ernteeinbussen. Was ist zu tun?
-

Tiefseebergbau: Noch stehen die Maschinen still
Die Verhandlungen 2026 der Internationalen Meeresbodenbehörde sind vorbei. Nach wie vor gibt es kein flächendeckendes Moratorium für Tiefseebergbau und damit auch keinen dauerhaften Schutz der Tiefsee.
-

Unterstütze mit uns die Mobilitätsbon-Initiative
Greenpeace Schweiz unterstützt die Mobilitätsbon-Initiative. Sie fordert eine Flugticketabgabe – je weiter der Flug, je höher die Klasse, desto mehr kostet das Ticket. Das Geld fliesst in Form von ÖV-Bons zurück an die in der Schweiz lebenden Personen.