Gemeinsame Medienmitteilung von KlimaSeniorinnen Schweiz und Greenpeace Schweiz

Am 29. März 2023 wird die Klage der KlimaSeniorinnen als erste Klimaklage überhaupt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg öffentlich verhandelt. Die Verhandlung vor der Grossen Kammer ist eine wichtige Grundlage für die Entscheidfindung der 17 Richter:innen. Das Verfahren wird für die Schweiz und als Präzedenzfall auch für sämtliche Europaratsstaaten klären, ob und welche menschenrechtlichen Verpflichtungen zur Eindämmung des Klimawandels bestehen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine Übersicht (Englisch bzw. Französisch) über die drei vor dem Gerichtshof hängigen Klimaklagen veröffentlicht, die vor der Grossen Kammer öffentlich verhandelt werden. Den Auftakt macht am Mittwoch, 29. März 2023, von 9:15 bis ca. 11:30 Uhr die Schweizer Klimaklage «Verein KlimaSeniorinnen Schweiz and Others v. Switzerland» (no. 53600/20). 

Zum Stand anderer Klimaklagen vor dem EGMR hat der Gerichtshof ebenfalls vor Kurzem eine Mitteilung veröffentlicht. 

Die Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unter dem Vorsitz der Präsidentin der Grossen Kammer, Síofra O’Leary, ist öffentlich. Informationen zum Zugang für Medienschaffende bzw. der interessierten Öffentlichkeit sind unter diesem Link zu finden. 

Auf der Webseite der KlimaSeniorinnen sind alle relevanten Unterlagen aufgeschaltet, die von beiden Parteien sowie auch von Drittparteien der Grossen Kammer für das Verfahren eingereicht wurden: 


SAVE THE DATE für Medienschaffende

Am Dienstag, 7. März 2023, um 14:00 Uhr laden die KlimaSeniorinnen, ihr Rechtsteam und Greenpeace Schweiz zu einem Medien-Hintergrundgespräch. Online, auf Deutsch und Französisch. Die offizielle Einladung inklusive weiterer Informationen folgt. 


Hintergrund der Klage der KlimaSeniorinnen gegen die Schweiz

Die KlimaSeniorinnen Schweiz und vier Einzelklägerinnen haben im November 2020 beim EGMR Beschwerde gegen die Schweiz erhoben, weil der Bund nicht genug unternimmt, um den katastrophalen Klimawandel einzudämmen. 2017 war das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) nicht auf ein entsprechendes Begehren um Einstellung von Unterlassungen im Klimaschutz eingetreten. Diesen Entscheid haben später sowohl das Bundesverwaltungsgericht als auch das Bundesgericht geschützt.

Das abschliessende Urteil des EGMR kann weitreichende Folgen haben, nicht nur in Europa, sondern weltweit, da es einen wichtigen Massstab bezüglich der menschenrechtlichen Verpflichtungen von Staaten in Zusammenhang mit dem Klimawandel schaffen kann.

Zunehmende Hitzeextreme erhöhen Sterblichkeit markant  

Der Klimawandel führt zu häufigeren und intensiveren Hitzeextremen, die das Recht älterer Frauen auf Leben und Gesundheit direkt bedrohen. Von allen klimawandelbedingten Todesfällen stellt die hitzebedingte Sterblichkeit in Europa bei Menschen über 65 Jahren die mit Abstand häufigste Todesursache dar. So konnten von 1991 bis 2018 rund 30 Prozent der hitzebedingten Todesfälle in der Schweiz auf den Klimawandel zurückgeführt werden. Fatal ist in diesem Zusammenhang insbesondere die Tatsache, dass die Sterblichkeit mit steigenden Temperaturen exponentiell zunimmt.

KlimaSeniorinnen fordern konkrete Emissionsreduktionsziele

Die Klimakrise ist jetzt. Darum fordern die KlimaSeniorinnen das Gericht dazu auf, die Schweiz anzuweisen, unverzüglich zu handeln und die notwendigen gesetzgeberischen und administrativen Massnahmen zu ergreifen, um ihren Beitrag zu leisten, damit ein globaler Temperaturanstieg von mehr als 1,5 Grad verhindert werden kann. Dazu gehören konkrete Emissionsreduktionsziele (siehe Requests to the Court, S. 69 f.). Ebenso müssen im Ausland anfallende Emissionen, die primär aufgrund unseres Konsums entstehen, verringert und vermieden werden. Ausserdem soll der Finanzplatz Schweiz dahingehend reguliert werden, dass massiv weniger klimaschädliche Finanztransaktionen über ihn abgewickelt werden können.


Kontakte

Deutsch

  • Rosmarie Wydler-Wälti, Co-Präsidentin des Vereins KlimaSeniorinnen,
    079 567 67 73, [email protected]   
  • Cordelia Bähr, Leitende Rechtsanwältin der KlimaSeniorinnen, 078 801 70 34, [email protected]
  • Georg Klingler, Projektkoordinator und Klimaexperte Greenpeace Schweiz,
    079 785 07 38, [email protected]   

Französisch

  • Anne Mahrer, Co-Présidente des Aînées pour la protection du climat,
    079 249 72 17, [email protected]   
  • Raphaël Mahaim, Avocat au Barreau, 079 769 70 33, [email protected]  

Italienisch

  • Norma Bargetzi, Anziane per la protezione del clima,
    079 352 98 89, [email protected]