Die Schweiz weigert sich auch zwei Jahre nach dem KlimaSeniorinnen-Urteil, dieses umzusetzen. Sie will nun auch keinen unabhängigen, nationalen Klimarat für die Überwachung der Schweizer Klimapolitik, wie es das Ministerkomitee des Europarates vorschlug. Die KlimaSeniorinnen und Greenpeace verurteilen das Vorgehen der Schweiz und präsentieren ein neues Gutachten, das zeigt, wie ein unabhängiger nationaler Klimarat in der Schweiz ausgestaltet werden könnte. 

Zwei Jahre nach dem historischen Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall der KlimaSeniorinnen hat die Schweiz die vom Gerichtshof festgestellten Menschenrechtsverletzungen immer noch nicht behoben. Im vergangenen Jahr lud das Ministerkomitee des Europarates die Schweiz ein, die Einführung eines unabhängigen nationalen Fachgremiums, eines sogenannten Klimarats, zu prüfen, welches die Klimapolitik der Schweiz überwachen und bewerten soll. 

Doch die Schweiz will von einem Klimarat nichts wissen. Das teilt sie dem Ministerkomitee mit. In ihrer neuesten Eingabe schlägt sie stattdessen lediglich vor: Das Forum für Klima und globalen Wandel (ProClim), ein wissenschaftliches Netzwerk, solle sich künftig regelmässig mit Bundesrat und Umweltminister Albert Rösti austauschen dürfen. Überdies wolle die Schweiz prüfen, ob die behördeninterne Evaluation und das Monitoring der Klimapolitik im CO2-Gesetz für die Zeit nach 2030 zu «präzisieren» sei. Die nun vorliegende Eingabe der Schweiz wird das Ministerkomitee im Dezember beraten. 

Cordelia Bähr, leitende Anwältin der KlimaSeniorinnen, sagt: «Die Schweizer verkennt, dass ein Klimarat nicht einfach zusätzliches Wissen schafft. Seine Aufgabe ist vielmehr, die Klimapolitik unabhängig und kontinuierlich zu überprüfen. So soll er drohende Zielverfehlungen früh erkennen und öffentlich sichtbar machen. Zugleich soll gesetzlich sichergestellt werden, dass die Politik auf seine Feststellungen und Empfehlungen reagiert. Das Forum ProClim hat dafür weder ein gesetzliches Mandat, noch die notwendige Unabhängigkeit, noch genügend Mittel. Darum: Regelmässige Gespräche mit dem Umweltminister genügen nicht. Sie entsprechen kaum dem, was das Ministerkomitee im Sinn hatte, als es die Schweiz aufforderte, die Schaffung eines unabhängigen nationalen Klimarats zu prüfen.»

Rosmarie Wydler-Wälti, Co-Präsidentin der KlimaSeniorinnen, sagt: «Wir haben 2024 einen historischen Sieg errungen. Die Schweiz hat sich seither keinen Millimeter bewegt und lehnt nun auch einen Klimarat ab. Wir lassen nicht zu, dass unser Sieg nur auf dem Papier bestehen bleibt und die Schweiz damit wirksamen Klimaschutz weiter verzögert und unsere gemeinsame Zukunft aufs Spiel setzt. Wir ersuchen das Ministerkomitee nachdrücklich, die Überwachung der Umsetzung des Urteils zu verstärken und seine Aufsicht so lange fortzuführen, bis die Schweiz ihre Verpflichtungen aus dem Urteil rechtlich und praktisch erfüllt hat.»

Zwei neue Gutachten zum Klimarat 

Wie ein Klimarat in der Schweiz ausgestaltet werden kann, zeigt ein neues Gutachten der zwei Rechtsprofessorinnen Charlotte Blattner und Daniela Thurnherr. Das Gutachten ist Teil der im September eingereichten fünften Eingabe der KlimaSeniorinnen an das Ministerkomitee zur Umsetzung ihres Urteils. Entscheidend für den Klimarat ist ein klares gesetzliches Mandat, heisst es im Gutachten: Der Klimarat soll die Klimapolitik unabhängig beobachten und bewerten, Zielabweichungen frühzeitig aufzeigen, die Vereinbarkeit mit nationalen und internationalen Klimazielen prüfen und Empfehlungen für notwendige Korrekturen abgeben. Politische Entscheidungen würde er dabei nicht ersetzen. 

Auch das Bundesamt für Umwelt hat einen Bericht zur möglichen Schaffung eines Klimarats in Auftrag gegeben. Dieser Bericht ist Teil der neuesten Eingabe der Schweiz, und er weist in eine ähnliche Richtung wie das Gutachten Blattner/Thurnherr. Der Bericht nennt zudem Massnahmen für den Fall, sollte die Schweiz auf einen Klimarat verzichten. Die Schweiz bleibt in ihren Vorschlägen an das Ministerkomitee allerdings auch deutlich hinter diesen Massnahmen zurück. 

Die Schweiz behauptet in ihrer Eingabe überdies, ein Klimarat würde nur einen begrenzten Mehrwert bieten, weil zusätzliches Wissen und eine stärkere Abstützung auf wissenschaftliche Erkenntnisse keinen entscheidenden Unterschied bewirken würden. Diese Einschätzung wird weder vom Gutachten Blattner/Thurnher noch vom von der Schweiz in Auftrag gegebene Bericht gestützt. 

Schweiz hat gegen Menschenrechtskonvention verstossen  

Im April 2024 schrieben die KlimaSeniorinnen Geschichte. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anerkannte im Fall «Verein KlimaSeniorinnen gegen die Schweiz» zum ersten Mal an, dass die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) Staaten verpflichtet, ihre Bevölkerung vor der Klimakrise zu schützen. Der Gerichtshof stellte fest, die Schweiz habe gegen die EMRK verstossen, weil sie es versäumt habe, angemessene Massnahmen zur Eindämmung des Klimawandels zu ergreifen. Die Schweiz müsse ihren fairen Anteil am globalen verbleibenden CO2-Budget für eine maximale Erderwärmung von 1,5  Grad berechnen und ihre Klimapolitik danach ausrichten. Seither überwacht das Ministerkomitee des Europarats die Umsetzung des KlimaSeniorinnen-Urteils. 


Weiterführende Informationen

  • Fünfte Eingabe der KlimaSeniorinnen*
    • Annex 1, dem Rechtsgutachten zur Umsetzung des KlimaSeniorinnen-Urteils: «Rechtliche Verankerung und institutionelle Ausgestaltung eines nationalen Klimarats in der Schweiz» der beiden Rechtsprofessorinnen Charlotte Blattner und Daniela Thurnherr
    • Annex II, das Rechtsgutachten in Englisch
  • Eingabe der Schweiz vom 30. September 2026
  • Alle Unterlagen zum Fall der KlimaSeniorinnen

*Die Eingabe der KlimaSeniorinnen knüpft an jene von Greenpeace International und dem Climate Litigation Network vom Juni an, die anhand eines Gutachtens der international anerkannten Expertin für Klimaschutzgremien Alina Averchenkova darlegte, wie international bewährte Klimagremien funktionieren.

Kontakte

Deutsch

  • Rosmarie Wydler-Wälti, Co-Präsidentin KlimaSeniorinnen Schweiz, +41 79 567 67 73, [email protected]   
  • Cordelia Bähr, Rechtsanwältin der KlimaSeniorinnen, +41 78 801 70 34, [email protected]   
  • Medienstelle Greenpeace Schweiz, +41 44 447 41 11, [email protected]  

Französisch

  • Anne Mahrer, Co-Présidente des Aînées pour le climat Suisse, +41 79 249 72 17, [email protected]   
  • Raphaël Mahaim, Avocat au Barreau, +41 79 769 70 33, [email protected]   

Italienisch

  • Norma Bargetzi, Anziane per la protezione del clima, +41 79 352 98 89, [email protected]