Die Schweizer Klimaziele sind eine Gefahr für die Gesundheit und verletzen die Verfassung wie auch die Europäische Menschenrechtskonvention. Mit einer Klage gegen den Bundesrat wollen 459 Seniorinnen das Grundrecht auf Gesundheit durchsetzen – für sich und künftige Generationen. Besonders ältere Frauen leiden unter den Folgen des Klimawandels. Als Direktbetroffene haben sie sich im Verein KlimaSeniorinnen zusammengeschlossen.

 

Die Klimaseniorinnen Schweiz fordern den Bundesrat auf, mehr für den Klimaschutz, für ihre Gesundheit und jene der zukünftigen Generationen zu tun © Flurin Bertschinger/Ex-Press, all rights reserved

An einer Medienkonferenz in Bern hat der Verein KlimaSeniorinnen die erste «Klimaklage» der Schweiz vorgestellt. Hinter der Klage stehen mehr als 450 direktbetroffene Einzelpersonen und ältere Frauen, die sich im Verein KlimaSeniorinnen zusammengeschlossen haben.

Mitglieder sind hauptsächlich Frauen im Alter von 75 und mehr Jahren oder solche Frauen, die im Jahr 2020 75 Jahre alt sein werden. Sie sind aufgrund ihres Alters von der Klimaerwärmung stärker betroffen als die Allgemeinheit. Die zunehmenden Hitzeextreme führen zu Herz- und Kreislaufproblemen, im Extremfall zu Dehydrierung, Bewusstlosigkeit und Hitzschlag.

Das «Begehren um Einstellung von Unterlassungen im Klimaschutz», so der offizielle Titel der Klageschrift, richtet sich an den Bundesrat, das Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und Bundesamt für Energie (BFE).

Ursula Brunner, Anwältin der KlimaSeniorinnen, erläuterte die umfassende Rechtschrift. Sie listet die Versäumnisse der Schweizer Klimapolitik auf und dokumentiert die gravierenden Auswirkungen der Klimaerwärmung für ältere Frauen.

Als verfassungs- und EMRK-widrig rügen die KlimaSeniorinnen das zu tief angesetzte Emissionsreduktionsziel von 20% für das Jahr 2020 und das Emissionsziel des Bundesrates von 30% bis 2030, welches in Vernehmlassung ist.

Aus Sicht der Klägerinnen wird die Bundesverfassung verletzt, darunter das Nachhaltigkeitsprinzip (Art. 73 BV), das Vorsorgeprinzip (Art. 74 Abs. 2 BV) wie auch das Recht auf Leben (Art. 10 BV). Das gilt auch für ihr Recht auf Leben, auf Gesundheit und körperliche Integrität, die durch die EMRK (Art. 2 und Art. 8) geschützt sind. Deshalb haben die KlimaSeniorinnen einen Anspruch auf eine gerichtliche Beurteilung ihres Beschwerde, nötigenfalls vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof.

In vielen Ländern laufen Verfahren, mit denen auf dem Rechtsweg eine stärkere Reduktion von Treibhausgasen verlangt wird. In Holland liegt seit 2015 ein Urteil vor, das den Staat zu wirksameren Klimaschutz verpflichtet, wie Dennis van Berkel, Rechtsanwalt der Stiftung Urgenda an der Medienkonferenz ausführte.

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