Greenpeace Schweiz, EcoTransition-La Broye sowie 30 Einwohner:innen von Saint-Aubin und Umgebung haben beim Kantonsgericht Freiburg Beschwerde eingereicht, nachdem sie den Entscheid des Oberamtmanns des Broyebezirks von April geprüft haben. Sie wehren sich damit gegen die Ablehnung der Einsprachen betreffend Baubewilligung für den Schlachthof von Micarna, einer Tochtergesellschaft der Migros. Im geplanten Gebäude sollen jährlich über 30 Millionen Hühner geschlachtet werden. Das Projekt verletzt geltende Gesetze, insbesondere im Gewässer-, Klima- und Naturschutz.

Vertreten durch den Anwalt Raphaël Mahaim haben 30 Anwohner:innen aus der Umgebung, der lokale Verein EcoTransition-La Broye sowie Greenpeace Schweiz gemeinsam Beschwerde gegen die Baubewilligung für den Schlachthof eingereicht. Die Beschwerde umfasst auch das Baugesuch für die Detailerschliessung, die Pfahl-Tragfähigkeitsprüfungen, die Mobilitätsplattform sowie die benötigten Leitungen für die Wasserversorgung. Die Verbände verzichten darauf, gegen die Kläranlage Einsprache zu erheben, obwohl deren Anforderungen im Vergleich zum Gesetz minimal sind (z. B. 80-prozentige Filterung von Mikroverunreinigungen), weil die Region diese dringend benötigt.

Die Beschwerdeführenden machen Verstösse gegen mehrere Gesetze geltend, die insbesondere Folgendes betreffen:

  • den Grundwasserschutz,
  • den Naturschutz,
  • den Klimaschutz,
  • eine lückenhafte Umweltverträglichkeitsprüfung (fehlende Angaben zu den Auswirkungen auf das Klima),
  • fehlende Übereinstimmung mit der Zoneneinteilung und einen Mangel an Planungsmassnahmen, sowie
  • das Fehlen einer Interessenabwägung.

Zudem wird eine aufschiebende Wirkung der Beschwerde beantragt, damit der Bau nicht vor dem Urteil des Kantonsgerichts Freiburg beginnt.

«Der Standort ist für eine Anlage dieser Art schlecht gewählt: Die Risiken wurden nicht ernsthaft geprüft und die Infrastruktur, etwa im Bereich Verkehr und Wasser, ist nicht bereit. So steht es auch in der ablehnenden Stellungnahme des Bau- und Raumplanungsamts BRPA», erklärt Alaric Kohler, Präsident des Vereins EcoTransition-La Broye.

Zudem werden verschiedene Vorgaben zum Klimaschutz ignoriert. «Der Bau dieses Schlachthofs ist mit den Klimazielen unvereinbar. Angesichts der damit verbundenen Mängel und Verstösse fordern wir, dass geltendes Recht eingehalten wird», sagt Sera Pantillon, Expertin für Konsum und Ernährung bei Greenpeace Schweiz.

Raphaël Mahaim, Anwalt der Beschwerdeführenden, ergänzt: «Dieses Projekt wird die Region erheblich beeinträchtigen. Die wirtschaftliche Entwicklung kann nicht alle Auswirkungen auf die Anwohner und alle Umweltschäden rechtfertigen. Nun ist es Aufgabe der Justiz, die Rechtskonformität des Projekts gründlich zu prüfen.»

Um das Gesetz durchzusetzen und der Natur eine Stimme zu geben, arbeiten Anwohner:innen und Umweltorganisationen seit 2022 gemeinsam gegen die Pläne eines Migros-Schlachthofes in Saint-Aubin.

Greenpeace setzt sich für ein nachhaltiges Ernährungssystem ein

Die Ernährung ist für 30 Prozent der Umweltbelastung der Schweiz verantwortlich. Die Geflügelproduktion spielt dabei eine bedeutende Rolle. Denn die intensive Hühnerzucht produziert grosse Mengen an Stickstoff, die Gewässer, Boden und Luft verschmutzen und der Biodiversität schaden. Zudem sind Masthühner zu 80 Prozent auf Futtermittelimporte aus dem Ausland angewiesen.
Die Migros deklariert folgende Absicht: «Wir setzen Massnahmen zur Reduktion unseres Biodiversitätsfussabdrucks um und leisten damit unseren Beitrag zur vollständigen Regeneration der Natur bis 2050.» Das gigantische Schlachthof-Projekt tut jedoch genau das Gegenteil, denn es fördert Produktion und Konsum von Hühnerfleisch weiter. Verschiedene Berichte von Greenpeace aus den letzten Jahren (2022, 2023, 2024) belegen, dass die Migros die Nachfrage nach Fleisch durch ihr Sortiment, ihre Rabatte und ihre Werbung ankurbelt.
Greenpeace fordert Migros sowie andere Akteure im Detailhandel auf, Produktion und Konsum pflanzlicher Proteine zu fördern, um den Übergang zu einem nachhaltigen Ernährungssystem zu ermöglichen.

Weiterführendes Material

Die Beschwerde mit der detaillierten Auflistung der Verstösse ist unter diesem Link verfügbar 

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