Klimagerechtigkeit
Die Schweizer KlimaSeniorinnen
Stell dir vor: Seniorinnen könnten uns vor dem Klimakollaps retten. Genau das wollen die KlimaSeniorinnen mit Unterstützung von Greenpeace mit ihrer Klimaklage. Seit 2016 kämpfen die KlimaSeniorinnen für Klimagerechtigkeit. Damals gelangten sie zusammen mit vier Einzelklägerinnen an den Bund und verlangten mehr Klimaschutz zum Schutz ihrer Grundrechte auf Leben und Gesundheit. Sie stiessen jedoch nicht auf Gehör, und auch das Bundesverwaltungsgericht sowie das Bundesgericht wiesen ihre Beschwerden ab.
Aus diesem Grund haben die KlimaSeniorinnen ihren Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg gebracht. Und sie haben gewonnen!
Die Schweizer Klimaklage war am Gerichtshof eine der ersten ihrer Art und wurde von der Grossen Kammer des EGMR behandelt. Das Urteil des EGMR hat wichtige Auswirkungen weit über die Schweiz hinaus. Es stellt einen Präzedenzfall für alle 46 Mitgliedstaaten des Europarats dar. Alle diese Staaten können nun von ihren Bürgerinnen und Bürgern aufgefordert werden, ihre Klimapolitik zu überprüfen, um die Einhaltung der Menschenrechte zu gewährleisten.
Nach jahrzehntelangen erfolglosen Verhandlungen und politischem Gezänk, haben die KlimaSeniorinnen mit dem Urteil des EGMR erwirkt, dass die Schweiz eine konsequentere Klimapolitik anstreben muss, welche unsere Grundfreiheiten respektiert.
Gemeinsam mit den KlimaSeniorinnen haben wir Geschichte geschrieben. Engagiere dich noch heute mit deiner Spende, damit wir mit deiner Hilfe weitere Meilensteine im Klimaschutz erreichen.
Jetzt spendenGreenpeace macht’s möglich
Greenpeace hat das Projekt der KlimaSeniorinnen initiiert und mitgeholfen aufzubauen. Weiterhin sind wir in engem Austausch und garantieren für die Finanzen der Schweizer Klimaklage.
Was bisher geschah
- April 2024: Die KlimaSeniorinnen haben einen historischen Sieg vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte errungen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied, dass die Schweiz die Menschenrechte älterer Frauen verletzt, da das Land nicht die notwendigen Massnahmen ergreift, um die globale Erwärmung wirksam zu bekämpfen. Der Gerichtshof kam zu dem klaren Schluss, dass der Schutz des Klimas ein Menschenrecht ist.
- April 2023: Das Rechtsteam der KlimaSeniorinnen zeigt auf, dass die schriftliche Eingabe der Schweiz mit der Erklärung zu ihrer Strategie bezüglich dem global noch verbleibenden CO2-Budget die ungenügende Klimapolitik eher bestätigt – als ausräumt.
- März 2023: Am 29. März 2023 wird die Klage der KlimaSeniorinnen als erste Klimaklage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR in Strassburg öffentlich verhandelt.
- Dezember 2022: Das Rechtsteam reicht seine Stellungnahme zum Sachverhalt, zur Zulässigkeit und zur Begründetheit bei der Grossen Kammer des EGMR ein.
- November 2022: Die KlimaSeniorinnen verstärken ihr Rechtsteam unter der Leitung der Schweizer Rechtsanwältin Cordelia Bähr mit zwei Anwält:innen aus Grossbritannien.
- September 2022: Die KlimaSeniorinnen fordern von der Schweiz mit einer Aktion auf den rasch schmelzenden Gletschern Scex Rouge und Tsanfleuron echte Klimaschutzmassnahmen.
- April 2022: Ab sofort ist die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, bestehend aus 17 Richter:innen, für die Schweizer Klimaklage verantwortlich.
- Oktober 2021: Neun internationale und nationale Institutionen sowie Einzelpersonen geben als Drittbeteiligte eine Stellungnahme zur Beschwerde der KlimaSeniorinnen am Gerichtshof ab, darunter die amtierende UN-Menschenrechtskommissarin Michelle Bachelet.
- August 2021: Die Schweiz reicht ihre Stellungnahme zur Beschwerde der KlimaSeniorinnen beim Gerichtshof ein. Darin verteidigt das Bundesamt für Justiz die ungenügenden Klimaschutzmassnahmen der Schweiz.
- März 2021: Die Schweizer Klimaklage nimmt die erste Hürde am Europäischen Gerichtshof und wird prioritär behandelt.
- Dezember 2020: Die Beschwerde der KlimaSeniorinnen gegen die Schweiz beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist eingereicht.
- Juli 2020: Die KlimaSeniorinnen entscheiden sich an der ordentlichen Generalversammlung für den Gang an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.
- Mai 2020: Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab.
- Januar 2019: Die KlimaSeniorinnen ziehen mit ihrer Klimaklage vors Bundesgericht
- Dezember 2018: Das enttäuschende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist eingetroffen
- August 2017: Globale Klimabewegung: die Seniorinnen unterstützen zusammen mit KlägerInnen aus den USA und den Philippinen die Klimaklage gegen die neuen Ölbohrlizenzen im arktischen Meer
- Mai 2017: Einreichung der Beschwerde gegen den Beschluss des UVEK beim Bundesverwaltungsgericht
- April 2017: Das UVEK weist das Gesuch ab
- Januar 2017: Demonstration am WEF
- November 2016: Formelle Einreichung des «Begehrens um Einstellung von Unterlassungen im Klimaschutz»
- Oktober 2016 Medienkonferenz: Das ist die Klage
- August 2016: Vereinsgründung der KlimaSeniorinnen
- Juni 2016: Erste Berichterstattung zum Schweizer Vorhaben
- Frühjahr 2016: Aufbau der Bewegung von Klägerinnen
- Nach dem Erfolg der niederländischen Stiftung Urgenda im Jahr 2015: Prüfung und Schaffung der juristischen Grundlagen für eine Schweizer Klage durch eine Kanzlei im Auftrag von Greenpeace
Klimagerechtigkeit für alle
Staaten und Firmen sollen endlich ihren fairen Beitrag zum Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energien leisten. Wenn die Politik nicht handelt, dann muss der Rechtsstaat eingreifen. Denn der Klimawandel bedroht nicht nur die Umwelt, sondern auch die Menschenrechte der heutigen und zukünftigen Generationen.
Wir sind nicht alleine: Überall auf der Welt wehren sich mutige Bürger:innen gegen die zu lasche Politik oder gegen Konzerne. Nach ersten vielversprechenden Erfolgen wächst die Bewegung von mutigen Menschen, die Staaten oder Konzerne verklagen, weil diese trotz überwältigender Beweise unsere Erde weiter gefährlich aufheizen und damit unsere Grundrechte verletzen.