Ab dem 29. März 2023 findet am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR in Strassburg die öffentliche Verhandlung zur Beschwerde der KlimaSeniorinnen und vier Einzelklägerinnen statt. Dieser Tage hat das Rechtsteam seine Stellungnahme zum Sachverhalt, zur Zulässigkeit und zur Begründetheit bei der Grossen Kammer des EGMR eingereicht. Die KlimaSeniorinnen fordern das Gericht auf, die Schweiz anzuweisen, unverzüglich mehr im Kampf gegen den Klimawandel zu tun. 

Die KlimaSeniorinnen Schweiz und vier Einzelklägerinnen haben im November 2020 Beschwerde gegen die Schweiz an den EGMR erhoben, weil der Bund nicht genug unternimmt, um den katastrophalen Klimawandel einzudämmen. Der Klimawandel verschärft die Hitzewellen markant und bedroht damit das Recht älterer Frauen auf Leben und Gesundheit. Der Gerichtshof behandelt die Schweizer Klimaklage «Verein KlimaSeniorinnen Schweiz and Others v. Switzerland» (no. 53600/20) prioritär und hat sie an die Grosse Kammer überwiesen. Das Urteil kann weitreichende Folgen haben, nicht nur in Europa, sondern weltweit, da es einen wichtigen Massstab bezüglich der menschenrechtlichen Verpflichtungen von Staaten in Zusammenhang mit dem Klimawandel schaffen kann. Die öffentliche Anhörung vor der Grossen Kammer des EGMR wird am 29. März 2023 beginnen (siehe Box).

Grosse Klimagefahr ist hitzebedingte Sterblichkeit 

Steigende Temperaturen und Hitzewellen als Folge des Klimawandels führen zu einer erhöhten Sterblichkeit und stellen ein ernstes Gesundheitsrisiko dar, insbesondere für ältere Frauen. Von allen klimawandelbedingten Todesfällen stellt die hitzebedingte Sterblichkeit in Europa bei Menschen über 65 Jahren die mit Abstand häufigste Todesursache dar. Von 1991 bis 2018 konnten rund 30 Prozent der hitzebedingten Todesfälle in der Schweiz auf den Klimawandel zurückgeführt werden. Es besteht Konsens darüber, dass der globale Temperaturanstieg gegenüber dem vorindustriellen Niveau auf 1,5 Grad begrenzt werden soll. Je stärker die Erwärmung, desto gravierender sind die Risiken für Leben und Wohlbefinden. Die Sterblichkeit nimmt mit steigenden Temperaturen exponentiell zu.

Die Klimastrategie der Schweiz bleibt jedoch weit hinter dem zurück, was notwendig ist. Insbesondere die Absicht, die inländischen Emissionen bis 2030 auf 34 Prozent unter das Emissionsniveau von 1990 zu senken, ist eindeutig unzureichend, um die 1,5-Grad-Grenze einzuhalten. Ausserdem liegt dies deutlich unter der Verpflichtung der EU (55 Prozent), ganz zu schweigen von Dänemark (70 Prozent), Finnland (60 Prozent mit CO2-Neutralität bis 2035) und Deutschland (65 Prozent). 

KlimaSeniorinnen fordern konkrete Emissionsreduktionsziele

Die Klimakrise ist jetzt. Darum fordern die KlimaSeniorinnen das Gericht dazu auf, die Schweiz anzuweisen, unverzüglich zu handeln und die notwendigen gesetzgeberischen und administrativen Massnahmen zu ergreifen, um ihren Beitrag zu leisten, damit ein globaler Temperaturanstieg von mehr als 1,5 Grad verhindert werden kann. Dazu gehören konkrete Emissionsreduktionsziele (siehe Requests to the Court). Ebenso müssen im Ausland anfallende Emissionen, die namentlich aufgrund unseres Konsums und in Zusammenhang mit Finanzströmen entstehen, verringert und vermieden werden. 

Stellungnahme zum Sachverhalt, zur Zulässigkeit und zur Begründetheit

Bilder der KlimaSeniorinnen Schweiz


Öffentliche Verhandlung der Schweizer Klimaklage am EGMR

  • Was: Verein KlimaSeniorinnen Schweiz and Others v. Switzerland, no. 53600/20
  • Wann: ab Mittwoch, 29. März 2023, weitere Details folgen
  • Wo: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg, Frankreich

Kontakte

Deutsch

  • Rosmarie Wydler-Wälti, Co-Präsidentin des Vereins KlimaSeniorinnen, 061 302 96 35, [email protected]  
  • Cordelia Bähr, Rechtsanwältin der KlimaSeniorinnen, 078 801 70 34, [email protected]  
  • Martin Looser, Rechtsanwalt der KlimaSeniorinnen, 079 481 76 88, [email protected]  
  • Georg Klingler, Projektkoordinator und Klimaexperte Greenpeace Schweiz, 079 785 07 38, [email protected]  

Französisch

  • Anne Mahrer, Co-Présidente des Aînées pour la protection du climat, 079 249 72 17, [email protected]  
  • Raphaël Mahaim, Avocat au Barreau, 079 769 70 33, [email protected]  

Italienisch

  • Norma Bargetzi, Anziane per la protezione del clima, 079 352 98 89, [email protected]  

English

  • Pia Hollenstein, member of the board of Senior Women for Climate Protection Switzerland: [email protected], +41 79 740 04 50
  • Richard Harvey, lawyer, Greenpeace International Legal Unit: [email protected], +44 75 98 13 50 42